Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 208
äufsere gewalt, auf die gefahr ihres Verderbens, von da entfernt werden.
Ihr leben ist demnach gehemmter und eingeschränkter als das der
thiere, mit welchen ihnen sonst eine bedeutsame, sie beide von den elemen-
ten unterscheidende eigenschaft gemein ist. diese nemlich entspringen zwar
und wachsen, können aber sich nicht forterzengen, d. h. ihres gleichen aus
sich hervorbringen, wie pflanzen und thiere thun. Dennoch tritt auch in
solcher zeugungskraft wieder eine dem wesen der pflanze und des thiers
überhaupt entsprechende hauptverschiedenheit ein. Jedwede hervorbrin-
gung des neuen und gleichen findet sich bedingt durch das vermählen zweier
geschlechter, die nur an den pflanzen nebeneinander, an den thieren geson
dert erscheinen. was von dieser regel auszunehmen ist dient sie desto mehr
zu bestätigen.
Dieselbe pflanze trägt in sich männliche Staubfäden und ein weibliches
pistill, das einzelne thier hingegen wurde nur einem der beiden geschlechter
überwiesen, und jener volle, ungetheilte besitz stimmt zur ruhe der pflanzen-
natur, diese Spaltung und halbheit zur unruhe und regsamkeit der thierischen.
man hat an einigen schalthieren wahrgenommen, dafs sie mannweiblich sind,
umgekehrt erzeigt an gewissen pflanzen, wie den feigen, sich getrenntes ge-
schlecht. jene schalthiere, am gestade des meers klebend und verschlammt
nehmen etwas an von der Unbeweglichkeit und gebundenheit der pflanzen.
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Plantae solae elementa anorganica in organicoruin
formam redigere possunt, nunquam chemici.
Nunquam plantae sine animalibus, nunquam ani-
I wialia sine plantis fuere, nec unquam esse possunt.
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