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Jacob Grimm
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dien verbreiteten Mahomedanern von selbst versteht. Wie also das verbren
nen der leichen in Griechenland durch glaubensgenossenschaften beschränkt
wurde, fällt ein noch gröfserer theil der einwohner Indiens zu den einfach
begrabenden, im Mahäbhärata 1,3616 ist ausdrücklich unterschieden zwi
schen todten die verbrannt, begraben und eingescharrt sind.
Des leichenbrandes thun die gesetzbücher von Manu und Yäjnavalkya
verschiedentlich erwähnung. Manu 5, 167 Yäjn. 1,89 verordnen, wenn der
gatte die gattin im feuer verbrannt hat, nehme der Vorschrift gemäfs er eine
andre gattin und andres feuer. Einstimmig mit der römischen gewohnheit
soll nach Manu 5, 68 ein kind unter zwei jahren in reiner erde begraben
werden, nach Yäjn. 3,1 soll man es begraben und keine wasserspende dazu
vollziehen. p. ^40
Der sterbende, wenn ein Südra, wird auf ein bett von kusagras, wenn
von einer andern käste in die freie luft getragen.
Der leichnam wird gewaschen, ein stück gold in seinen mund, in die
nasenlöcher und ohren gelegt; dann trägt man ihn zu einer heiligen stelle
im wald oder am wasser und legt ihn auf ein kusalager mit dem haupt ge
gen süden. die söhne oder nächsten verwandten rüsten den Scheiterhaufen,
auf welchen nach nochmaliger waschung die leiche mit dem haupt gegen
norden gelegt wird, blumen schmücken den Scheiterhaufen, ein gewand ist
darüber gespreitet, der berechtigte verwandte entzündet ihn mit den Wor
ten: mögen die götter mit flammenden mund diese leiche verbrennen! er
entzündet ihn zunächst am haupt des todten gegen süden schauend und das
linke knie beugend und ruft aus: namö namah! Das feuer wird so einge
richtet, dafs einige knochen aufgelesen werden können. Die verwandten
nehmen sieben spannen lange holzstücke, wandeln um den Scheiterhaufen
und die stücke über ihre Schulter ins feuer werfend rufen sie: grufs dir, der
du das fleisch verzehrst! Ist die leiche verbrannt, so gehn die verwandten
nochmals um den Scheiterhaufen, doch ohne in die glut zu schauen, dann
nahen sie sich dem wasser und reinigen sich; es folgen gebete, opfer und
fasten. Die knochenlese geschieht (nach Rämaj. 2, 62 erst den dreizehnten
tag nach dem brand) in ein irdnes gefäfs, eine tiefe grübe am flufs wird mit
kusa bestreut, mit gelbem gewande bedeckt, dann das irdne gefäfs einge
stellt, lehm, dörner und moos darüber geworfen und ein bäum gepflanzt,