über das verbrennen der leichen.
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 203
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tifor, ahd. zepar d. i. opfer zu vergleichen geneigt bin. 3 , <x7tt&ü aber, wie
gesagt, bezeichnet nicht mehr das brennen selbst, wofür xaiw gebraucht wird,
sondern das bestatten der verbrannten leiche, sowie rdtyog und racpyj ursprüng
lich brandstätte aussagen musten, allmälich das auf ihr geschüttete mal, folg
lich grab und grabmal ausdrücken. nah verwandt liegen rvjußog und rvcpeiv
dampfen, rauchen. Sanren wird demnach II. 21, 323. Od. 12, 12. 24, 417
in der Sache richtig durch verbrennen aus zu legen sein, Od. 12, 13 folgt
auch unmittelbar Itts! vexqog exavj, und ein gedieht der anthologie darf treffend
7rvgi d-ctTTTsiv igne sepelire verwenden. Wenn Herodot 9, 85 die bestattung
der leichen auf dem schlachtfelde von Plataea (479 vor Chr.) schildernd sich
nur der ausdrücke Sdirreiv und rcccpog bedient, nie von xaieiv redet, so könnte
zwar angenommen werden, dafs er den bekannten brauch des brandes voraus
setzt; richtiger aber scheint mir hier jene unthunlichkeit des verbrennens
eingetreten zu sein, wie die grofse menge der todten aus dem hervor heben
der einzelnen griechischen stamme bei diesem begraben hinweist. Thukydi-
des hingegen bei darstellung des grofsen athenischen Sterbens (434 vor Chr.)
läfst 2, 52 neben Sdirreiv und racpvi die Wörter 7rvgd und xalecrd-ai einflie-
fsen, so dafs kein zweifei bleibt, dafs das allmäliche fallen der opfer dennoch
den brand gestattete. Bei Sophokles als Antigone auf den nackt liegenden
bruderPolynikes durstigen staub (pi-J/lctv kgviv) schüttet, werden S-utttsiv, racpcu
xtihvittslv oder kqvtttuv, draepog und dScurTcg überall auf begraben bezogen,
ohne dafs die Vorstellung des verbrennens ausdrücklich hinzu träte. Im
Phaedo p. 115 läfst Plato den Sokrates von Krito gefragt werden: &d7TTuoiJiev
£e o*s t'ivcc tqottov; und der antwortende stellt ihm art und weise des bestattens
gänzlich frei, unterscheidet aber ein cruj/jia xaofj.evov und xarogvTTOfjLsvov, so dafs
beide arten damals im schwang gewesen sein müssen,^) xaro^vrrsiv drückt
humare im eigentlichen sinn aus. Kv\Tswg ra<pY\ bei Diodor 19, 34 ist deutlich
die stelle wo Ceteus eben erst soll verbrannt werden, folglich kann auch
hernach v\ rdv tstsXsvtyixotcjov racpYi auf ein verbrennen aller andern in der
schiacht gefallnen gehn. Schwerlich dürfte in älterer zeit Sdirrsw für ein
bestimmtes oqvttbiv, d. h. eingraben unverbrannter leichen gesetzt werden,
(i) Wie auch eine stelle bei Strabo p. 4s6 entnehmen läfst, nach welcher auf der heiligen
insei Delos ein todter weder begraben noch verbrannt werden durfte: ov yag s^sttiv zv ccvtyi
7% Av'Xuj Scc7ttsiv cvSl y.ctlsiv vsy.oov. so war auf der insei Reichenau im Rhein ein ungetauftes
kind zu bestatten untersagt, (d. mythol. s. 567 anm.)
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