© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Dr 203
zu der abhandlung über das verbrennen der leichen.
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chenbrand gekannt und in besondern fällen ausnahmsweise geübt zu
haben. Nach dem exil kommt von einem verbrennen der leichen
bei den Juden gar nichts vor. Tacitus hist. 5,5 sagt von den Juden:
corpora condere, quam cremare, e more aegyptio, sie begruben, wie
die Aegypter, verbrannten nicht. Ich verdanke diese aufscblüsse
grofsentheils meinem freunde Bertbeau in Göttingen.
s. 86 z. 11 1. zerbrennen f. verbrennen.