Full text: Über Schenken und Geben

U 
\fl\cuvcJt. (cri^v ■ 
Ö' 4 ' r 
tV* v AC»^ . 
4roü, J\V>ei 
ff&Üu) \OJ\ ^ 
italienischen worts scheint mir nichts als das deutsche widar enthalten, doch 
mufs auch guadagnare, proy. guazanhar gazanhar, sp. ganar, franz. gagner, 
ja zu diesen das goth. gageigan xe^&uvuv erwogen werden, vielleicht das altn. 
gagna prodesse, denn der gewinn ist ein lohn oder pretium. 
Dies vorausgesandt kann ich an einzelnen gegenständen der Schen 
kung die brauche der vorzeit entwickeln, auf die es mir hier abgesehn ist; 
dahin gehören, aufser liegendem grund und boden, vorzugsweise speise und toXva 
trank, thiere, kleider, ringe, waffen und anderes geräthe. eigentliches geld *^®*^*/ > Sn.!, 
pflegte weniger geschenkt zu werden; während also der alte tausch in kauf 
übergegangen war, d. h. für den hingegebenen individuellen gegenständ ein 
allgemeines mittel angenommen wurde (wie auch andere Vertragsleistungen 
sich in geld anschlugen), blieb bei geschenken noch die besonderheit der 4rtrvKflfcXJ / Oe/5 
Sachen vorwaltend, und bis auf heute hat es etwas widerstrebendes geld zu 
geben oder als gäbe zu empfangen, es werde dann gebettelt, der wahren * t&* 15 * 
gäbe soll immer noch ein eigner bezug auf die absicht und neigung des ge- u '**M>*' f 
benden oder empfangenden einwohnen. to&n OtW-M. Am 
Bei allen Schenkungen fahrender habe glaube ich nun den grundsatz 5 ^ 
aufstellen zu können, der auch für den erwerb der liegenden im alten recht civVt^easu^ 
gilt, dafs sowol der geber sich der geschenkten sache sinnlich entäufsern, fliifcufcl'. ll(j 
als auch der empfänger derselben sinnlich unterziehen müsse, wie des über 
gebnen grundstücks eigenthum erst durch wirkliche besitzergreifung d. h. 
durch leibhaftes niederlassen mit dem Stuhl auf dem acker selbst erworben 
zu werden pflegte, wie dem abtreten ein antreten entgegensteht, sind auch 
für bewegliche Sachen gebärden und handlungen üblich, welche über leib 
liche hingabe und annahme derselben keinen zweifei lassen, man unterwand ükruit ÖK41) IWa 
sich eines landes mit symbolischen gebräuchen (Parz, 146, 21. 25), auch für 
fahrende habe mufs ein solches unterwinden gegolten haben. \t> 
Ich stehe nicht an den uralten gebrauch der libation hierher zu neh- uU\. r rQf 
men. dem gott wurde ein theil der dargebrachten sache auf den altar ge- Q&öt 
schüttet, damit anzudeuten, dafs sie vom darbringenden freiwillig geopfert ^rvx 
werde, prolibare düs (Plinius 14, 18.) griechische bildwerke stellen vor, tfjtrö ^ 
wie der gott eine schale, worin man ihm die libation giefsen soll, entgegen^ 
hält, wahrscheinlich galt auch bei mahlzeiten, wenigstens feierlichen gast- 
gelagen ein solches praelibieren oder praegustieren, dem man erst späterhiirv^/ ^ * 
die Wendung gab, dafs dadurch verdacht des gifts beseitigt werden sollte. 4- V- ^ - 
(a*< CVGÖßfiJZ/Xy ^i.()£r* ^2 
^VaJew^im \ ft ■('otinyo*, PA . 
ÖOUAP G&fah p 
Mt4»^cr 
OillJe- 
UYvfl"f ferv 
i / 
lUK; 
|m Oj 
JOUäP ArA/fa'MHi/* MT»&A POj 
. Tonph {kfpnat • 
j^/ ^0-|^XtuT hJftj'id-j-o.y'f {K/p/ic^/ovr» iu^j. «ötm {%% 
^füjnu)er axdbe. s ^ / 
lOa. wn 7n e-w - 
ofa. 
(K 
tiyi 
')■ 
Kait llrf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.