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italienischen worts scheint mir nichts als das deutsche widar enthalten, doch
mufs auch guadagnare, proy. guazanhar gazanhar, sp. ganar, franz. gagner,
ja zu diesen das goth. gageigan xe^&uvuv erwogen werden, vielleicht das altn.
gagna prodesse, denn der gewinn ist ein lohn oder pretium.
Dies vorausgesandt kann ich an einzelnen gegenständen der Schen
kung die brauche der vorzeit entwickeln, auf die es mir hier abgesehn ist;
dahin gehören, aufser liegendem grund und boden, vorzugsweise speise und toXva
trank, thiere, kleider, ringe, waffen und anderes geräthe. eigentliches geld *^®*^*/ > Sn.!,
pflegte weniger geschenkt zu werden; während also der alte tausch in kauf
übergegangen war, d. h. für den hingegebenen individuellen gegenständ ein
allgemeines mittel angenommen wurde (wie auch andere Vertragsleistungen
sich in geld anschlugen), blieb bei geschenken noch die besonderheit der 4rtrvKflfcXJ / Oe/5
Sachen vorwaltend, und bis auf heute hat es etwas widerstrebendes geld zu
geben oder als gäbe zu empfangen, es werde dann gebettelt, der wahren * t&* 15 *
gäbe soll immer noch ein eigner bezug auf die absicht und neigung des ge- u '**M>*' f
benden oder empfangenden einwohnen. to&n OtW-M. Am
Bei allen Schenkungen fahrender habe glaube ich nun den grundsatz 5 ^
aufstellen zu können, der auch für den erwerb der liegenden im alten recht civVt^easu^
gilt, dafs sowol der geber sich der geschenkten sache sinnlich entäufsern, fliifcufcl'. ll(j
als auch der empfänger derselben sinnlich unterziehen müsse, wie des über
gebnen grundstücks eigenthum erst durch wirkliche besitzergreifung d. h.
durch leibhaftes niederlassen mit dem Stuhl auf dem acker selbst erworben
zu werden pflegte, wie dem abtreten ein antreten entgegensteht, sind auch
für bewegliche Sachen gebärden und handlungen üblich, welche über leib
liche hingabe und annahme derselben keinen zweifei lassen, man unterwand ükruit ÖK41) IWa
sich eines landes mit symbolischen gebräuchen (Parz, 146, 21. 25), auch für
fahrende habe mufs ein solches unterwinden gegolten haben. \t>
Ich stehe nicht an den uralten gebrauch der libation hierher zu neh- uU\. r rQf
men. dem gott wurde ein theil der dargebrachten sache auf den altar ge- Q&öt
schüttet, damit anzudeuten, dafs sie vom darbringenden freiwillig geopfert ^rvx
werde, prolibare düs (Plinius 14, 18.) griechische bildwerke stellen vor, tfjtrö ^
wie der gott eine schale, worin man ihm die libation giefsen soll, entgegen^
hält, wahrscheinlich galt auch bei mahlzeiten, wenigstens feierlichen gast-
gelagen ein solches praelibieren oder praegustieren, dem man erst späterhiirv^/ ^ *
die Wendung gab, dafs dadurch verdacht des gifts beseitigt werden sollte. 4- V- ^ -
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