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und darum konnte er selbst oder ein abschreiber in jener stelle dem namen
Theodosius das beiwort 'senior 3 zugefügt haben.
Theodosius war am 17 jan. 395 nicht zu Constantinopel, sondern zu
Mailand gestorben, und des Marcellus Verdienste um seinen fürsten müssen
schon vor dessen letzter krankheit erworben gewesen sein, noch aus dem
selben jahr 395 weisen uns zwei im theodosianischen codex enthaltne erlasse
an'Marcellus magister officiorum 3 YI. 29, 8 und XVI. 5, 29, dafs ihm auch
mit einer staatswürde gelohnt war, eine auszeichnung, die gleich dem titel
'vir illustris 5 seit Constantin dem grofsem öfter gelehrten und hervorragenden
männern zu theil wurde, wie könnte aber dieser magister officiorum ein andrer
Marcellus, als unser leibarzt sein, der sich selbst ausdrücklich ' ex magno
officio Theodosii 3 nennt?
Es ist wahr, dafs das buch einigemal ein aussehn gewinnt, als sei es
von einem schüler des arztes niedergeschrieben wenigstens durch zusätze
überarbeitet, cap. 20 p. 145 heifst es: 'oxyporium, quo Nero utebatur ad
digestionem, quod Marcellus medicus egregius ostendit, quod et nos usu
probavimus’, und cap. 30 p. 216: 'confectio salis cathartici, quam Marcellus
ostendit sic 3 , der Verfasser wird sich nicht selbst medicum egregium nennen,
es war spätere einschaltung, die ihm den rühm sichern sollte, das mittel zu
erst gelehrt oder angegeben zu haben, wenigstens von neuem gebraucht,
nachdem es abgekommen war. denn schwerlich hatte Nerons o^vttoqiov einen
älteren Marcellus zum Urheber. An vielen andern stellen redet auch der Ver
fasser von sich in erster person.
In solchem sinn der Urheberschaft wird 'ostendere 3 gebraucht, wie auch
folgende, unsers Marcellus lebenszeit bestätigende stelle zeigt, cap. 23 p. 168:
ad splenemremedium singulare, quod de experimentis probatis Gamalielus
patriarchas proxime ostendit. dieser Gamaliel war jüdischer patriarch zu
Constantinopel unter Theodosius dem grofsen und nachher. Hieronymus
epist. 57 ad Pammachium (opp. ed. Yallars 1, 334. 305) schreibt im jahr 395:
dudum Hesychium virum consularem, contra quem patriarcha Gamaliel
gravissimas exercuit inimicitias, Theodosius princeps capite damnavit, quod
soilicitato notario Chartas illius invasisset. die begebenheit selbst ist wol ei
nige jahre früher ('dudum 3 ) zu setzen, Gamaliels ansehn mufs sich aber länger
aulrecht erhalten haben, denn der cod. theodos. XYI. 8, 22 liefert ein an Au-
relianus den praeses provinciae erlassenes gesetz des kaisers Honorius vom
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