Full text: Über Marcellus Burdigalensis

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und darum konnte er selbst oder ein abschreiber in jener stelle dem namen 
Theodosius das beiwort 'senior 3 zugefügt haben. 
Theodosius war am 17 jan. 395 nicht zu Constantinopel, sondern zu 
Mailand gestorben, und des Marcellus Verdienste um seinen fürsten müssen 
schon vor dessen letzter krankheit erworben gewesen sein, noch aus dem 
selben jahr 395 weisen uns zwei im theodosianischen codex enthaltne erlasse 
an'Marcellus magister officiorum 3 YI. 29, 8 und XVI. 5, 29, dafs ihm auch 
mit einer staatswürde gelohnt war, eine auszeichnung, die gleich dem titel 
'vir illustris 5 seit Constantin dem grofsem öfter gelehrten und hervorragenden 
männern zu theil wurde, wie könnte aber dieser magister officiorum ein andrer 
Marcellus, als unser leibarzt sein, der sich selbst ausdrücklich ' ex magno 
officio Theodosii 3 nennt? 
Es ist wahr, dafs das buch einigemal ein aussehn gewinnt, als sei es 
von einem schüler des arztes niedergeschrieben wenigstens durch zusätze 
überarbeitet, cap. 20 p. 145 heifst es: 'oxyporium, quo Nero utebatur ad 
digestionem, quod Marcellus medicus egregius ostendit, quod et nos usu 
probavimus’, und cap. 30 p. 216: 'confectio salis cathartici, quam Marcellus 
ostendit sic 3 , der Verfasser wird sich nicht selbst medicum egregium nennen, 
es war spätere einschaltung, die ihm den rühm sichern sollte, das mittel zu 
erst gelehrt oder angegeben zu haben, wenigstens von neuem gebraucht, 
nachdem es abgekommen war. denn schwerlich hatte Nerons o^vttoqiov einen 
älteren Marcellus zum Urheber. An vielen andern stellen redet auch der Ver 
fasser von sich in erster person. 
In solchem sinn der Urheberschaft wird 'ostendere 3 gebraucht, wie auch 
folgende, unsers Marcellus lebenszeit bestätigende stelle zeigt, cap. 23 p. 168: 
ad splenemremedium singulare, quod de experimentis probatis Gamalielus 
patriarchas proxime ostendit. dieser Gamaliel war jüdischer patriarch zu 
Constantinopel unter Theodosius dem grofsen und nachher. Hieronymus 
epist. 57 ad Pammachium (opp. ed. Yallars 1, 334. 305) schreibt im jahr 395: 
dudum Hesychium virum consularem, contra quem patriarcha Gamaliel 
gravissimas exercuit inimicitias, Theodosius princeps capite damnavit, quod 
soilicitato notario Chartas illius invasisset. die begebenheit selbst ist wol ei 
nige jahre früher ('dudum 3 ) zu setzen, Gamaliels ansehn mufs sich aber länger 
aulrecht erhalten haben, denn der cod. theodos. XYI. 8, 22 liefert ein an Au- 
relianus den praeses provinciae erlassenes gesetz des kaisers Honorius vom 
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