Full text: Über zwei entdeckte Gedichte aus der Zeit des deutschen Heidenthums

aus der Zeit des deutschen Heidenthums. 
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sumo, und auch gelimida auf lid bezogen, würde ahd. je nach dem das Wort 
männlich oder neutral, auf e oder iu ausgehn müssen. Der Dat. volon equu- 
leo wäre ahd. volin. 
Alles zusammen gegeneinander gehalten waltet im Ganzen die alts. 
über die ahd. Form, nur nicht durchgehends, und jene z und ph sind so 
unsächsisch als möglich. Weder Sachsen noch Baiern (wie Muspilli und 
Wessobrunner Gebet), noch Alamannien oder das östliche Franken zeugte 
diese Denkmäler. Es bleibt kaum etwas anders übrig, sie müssen in der Ge 
gend, wo sie aufgefunden wurden, an der Saale in Thüringen verfafst, we 
nigstens aufgezeichnet sein. An thüringischen Sprachdenkmälern aus so frü 
her Zeit fehlt es uns leider, doch Bruchstücke einer Psalmenübersetzung aus 
dem eilften oder zwölften Jh. von Wiggert herausgegeben, die zwischen 
Saale und Elbe entsprungen sein müssen, bieten gleichfalls z für t, f für p 
dar, nach hochdeutscher Weise, während sonst th und die mediae nach säch 
sischer verwendet sind. In Thüringen berührten sich ahd. und alts. Zunge. 
Das Hildebrandslied trägt entschiedner sächsische Färbung, und namentlich 
hat es kein z. 
Die Alliteration, woraus die poetische Beschaffenheit beider Stücke 
folgt, ist überall gewahrt; am Schlüsse des ersten Gedichts erscheinen, ich 
weifs nicht, ob zufällig sogar die Reime bandun: -gandun. Als etwas eignes 
mufs ich die Abwesenheit der Copula und vers 3 und 4 des zweiten Gedichts 
anführen, es heifst Sinthgunt, Sunna era suister und nochmals Früa, Folla 
era suister. Die gewöhnliche Rede begehrte nach dem ersten Namen jedes 
mal ein ende. Sicher aber mangelt es mit gutem Grund, beidemal würde 
der Vers ungefüg dadurch werden. Mich dünkt, da wo zwei Namen unmit 
telbar aufeinander genannt sind, und der zweite durch besondere Epitheta 
ausgezeichnet wird, da macht sich die Copula entbehrlich, eben jene Zufü 
gung entfernt alle Unsicherheit darüber, dafs etwa beide Namen einer und 
derselben Person zustehn könnten, welche Häufung ohnehin der Sitte des 
Alterthums widerstrebt. Ich habe in der altn. alts. und ags. Poesie nach 
solchen Auslassungen der Copula gesucht, sie aber fast immer gesetzt gefun 
den, z.B. Gunnar ok Högni Giuka arfar Saem. 117% wo jedoch arfar auf 
beide Namen geht; hiefse es Gunnarr Högni Giuka arfi, so träfe der Beleg 
zu. Wenn Hel. 121. 122. 125 steht: Maria endi Martha, thia gisuester, so 
würde nach der Ausdrucksweise unseres Lieds dafür gesagt werden dürfen: 
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