Full text: Geschichte II (3)

-14 A 
Betr.: Fotokopie der Karte auf Seite 13 A 
Text, Stempel, links: 
Frauen-Konzentrationslager 
Ravensbrück 
Fürstenberg i. Meckl. 
Auszug aus der Lagerordnung: 
Jede Schutzgefangene darf im Monat 
einen Brief oder Karte absenden und em 
pfangen. Die Briefzeilen müssen mit Tinte, 
übersichtlich und gut lesbar geschrieben sein. 
Briefe dürfen 4o Zeilen nicht überschreiten. 
Alle Postsendungen müssen mit dem genauen 
Absender, der Block- und Häftlingsnummer 
versehen sein. Jedem Schreiben darf nur eine 
Briefmarke beigefügt werden, weitere ver 
fallen der Beschlagnahme zu Gunsten mittel 
loser Häftlinge. Postsendungen, die diesen An 
forderungen nicht entsprechen, werden nicht 
zugestellt. Pakete sind nicht zulässig; jedoch 
Geldsendungen durch die Post gestattet. 
Zusatzlebensmittel sind im Lager zu kaufen. 
Der Lagerdirektor. 
Text, Stempel und Schrift, rechts: 
Meine genaue Anschrift: 
Pötter Wilhelmine 
Nr. 660 
Block 1 
Fr.-Konz.-Lager Ravensbrück 
Fürstenberg i. Meckl. 
Ravensbrück, den November 4o 
Text der Zeilen an die Angehörigen: 
Ihr meine Lieben Alle I Sende Euch nun wie 
der ein Lebenszeichen, Gesundheitlich geht 
es mir soweit gut. Und ich hoffe, daß 
Ihr Alle auch noch Geistig und Körperlich ge 
sund seid. Mit besten Wünschen grüßt Euch Alle Wilhelmine 
Text, Stempel, unten: 
Postzenzurstelle 
F, K. L. Ravensbrück 
Zenziert ..R 
- 15 A -
	        

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