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Betr.: Fotokopie der Karte auf Seite 13 A
Text, Stempel, links:
Frauen-Konzentrationslager
Ravensbrück
Fürstenberg i. Meckl.
Auszug aus der Lagerordnung:
Jede Schutzgefangene darf im Monat
einen Brief oder Karte absenden und em
pfangen. Die Briefzeilen müssen mit Tinte,
übersichtlich und gut lesbar geschrieben sein.
Briefe dürfen 4o Zeilen nicht überschreiten.
Alle Postsendungen müssen mit dem genauen
Absender, der Block- und Häftlingsnummer
versehen sein. Jedem Schreiben darf nur eine
Briefmarke beigefügt werden, weitere ver
fallen der Beschlagnahme zu Gunsten mittel
loser Häftlinge. Postsendungen, die diesen An
forderungen nicht entsprechen, werden nicht
zugestellt. Pakete sind nicht zulässig; jedoch
Geldsendungen durch die Post gestattet.
Zusatzlebensmittel sind im Lager zu kaufen.
Der Lagerdirektor.
Text, Stempel und Schrift, rechts:
Meine genaue Anschrift:
Pötter Wilhelmine
Nr. 660
Block 1
Fr.-Konz.-Lager Ravensbrück
Fürstenberg i. Meckl.
Ravensbrück, den November 4o
Text der Zeilen an die Angehörigen:
Ihr meine Lieben Alle I Sende Euch nun wie
der ein Lebenszeichen, Gesundheitlich geht
es mir soweit gut. Und ich hoffe, daß
Ihr Alle auch noch Geistig und Körperlich ge
sund seid. Mit besten Wünschen grüßt Euch Alle Wilhelmine
Text, Stempel, unten:
Postzenzurstelle
F, K. L. Ravensbrück
Zenziert ..R
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