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Gemeindeverwaltung beschlossene "Ortssatzung über die Erhe
bung von Erschließungsbeiträgen, vom 19• o'l . 1962" von dem
Gesamtaufwand der Erschließungskosten, die Gemeinde nur 2o%
zu tragen hatte, hie restlichen 8o% aber, also der weitaus
größte Eostenanteil, von den Eigentümern der erschlossenen
Grundstücke bezahlt werden mußte. Selbst bei Straßenbauar
beiten in alten Ortsteilen, für die früher noch keine Anlie
gerbeiträge erhoben wurden, wurden die anfallenden Gesamt
kosten zur Hälfte auf die Anliegergrundstücke umgelegt. Bei
von der Gemeindeverwaltung herausgegebenen Rechenschaftsbe
richten über geleistete Aufwendungen für den Kanal-, Wasser-
leitungs- und Straßenbau blieben diese Tatsachen aber ohne
Berücksichtigung. Es wurde immer so dargestellt, als habe
die Gemeinde diese Kosten aus ihren Finanzmitteln allein be
zahlt. Nicht verschwiegen werden soll aber auch, daß die Ge
meinde, aufgrund des Bundes-Baugesetzes, die Möglichkeit ge
habt hätte, nur einen Anteil von 1 o% des Gesamtaufwandes zu
tragen, also 9o% umzulegen, wie z.B. in Heiligenrode gesche
hen.
Durch die Zuschüttung der in der Gemarkung vorhandenen "Flut
gräben" war durch die Nieste für das Dorf eine erheblich ver
größerte Hochwassergefahr entstanden. Um diese vergrößerte
Hochwassergefahr, die unterschätzt wurde, zu mildern und mehr
als auszugieichen, so wurde gesagt, wurde an verschiedenen
Stellen das Bachbett begradigt bezw, die Uferböschungen er
höht. An einigen Stellen des Bachbettes der Nieste wurden
außerdem künstliche "Stufengefälle" ("Sohlabstürze") geschaf
fen.
In 1953/54 waren die Planungsarbeiten für die Niesteregulie-
rung abgeschlossen und das Bachbett der Nieste im Bereich der
Einmündung in die Fulda neu angelegt und auch begradigt wor
den. Die große Schleife im Mündungsbereich war nicht mehr
vorhanden.
ln 1955 wurde im Rahmen der Niesteregulierung das Bachbett
vom Sportplatz bis zum Bad instandgesetzt bezw. neu gestal
tet. Diese Arbeiten wurden durch lange andauernde Hochwasser
erheblich erschwert. Es waren Kosten von ca. 85.000,- DM ent
standen, zu denen die Gemeinde einen verlorenen Zuschuß von
DM 53.000,- bekam.
Bis zum Jahre 1967 wurden für Niesteregulierungs-/Instandset-
zungsarbeiten jährlich 2o.ooo,- DM bis 4o.ooo,- DM im Gemein
de-Haushaltsplan eingesetzt. Aber auch in den folgenden Jah
ren waren für den Unterhalt der Nieste jährlich kleinere oder
größere Beträge aufzubringen.
Bei Eisgang und Schneeschmelze hatten und haben auch jetzt
noch, die im Bereich der Nieste liegenden Ortsteile, immer
mit einem Hochwasser zu rechnen. Aber auch bei länger anhal
tenden Regenfällen oder bei heftigem Gewitterregen ist für
diese Ortsteile eine Hochwassergefahr angezeigt. Die hier le
benden Menschen sind es gewohnt, aber nicht zufrieden, mit
dieser Hochwassergefahr zu leben. Sie wissen auch, was für
eine persönliche und für die Familie sowie Haus, Hof und Gar
ten für eine GefahrabWendung zu tun überhaupt möglich ist.
Bei diesen, in unregelmäßigen Zeitabständen immer einmal wie
der auftretenden Hochwasser der Nieste, kam es zu Überschwem
mungen der Wiesen, Felder, Gärten und Straßenteilen. Öfter
auch einmal zu vollgelaufenen Hauskellern, die von der Feu
erwehr leergepumpt werden mußten.