Full text: Geschichte II (3)

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Gemeindeverwaltung beschlossene "Ortssatzung über die Erhe 
bung von Erschließungsbeiträgen, vom 19• o'l . 1962" von dem 
Gesamtaufwand der Erschließungskosten, die Gemeinde nur 2o% 
zu tragen hatte, hie restlichen 8o% aber, also der weitaus 
größte Eostenanteil, von den Eigentümern der erschlossenen 
Grundstücke bezahlt werden mußte. Selbst bei Straßenbauar 
beiten in alten Ortsteilen, für die früher noch keine Anlie 
gerbeiträge erhoben wurden, wurden die anfallenden Gesamt 
kosten zur Hälfte auf die Anliegergrundstücke umgelegt. Bei 
von der Gemeindeverwaltung herausgegebenen Rechenschaftsbe 
richten über geleistete Aufwendungen für den Kanal-, Wasser- 
leitungs- und Straßenbau blieben diese Tatsachen aber ohne 
Berücksichtigung. Es wurde immer so dargestellt, als habe 
die Gemeinde diese Kosten aus ihren Finanzmitteln allein be 
zahlt. Nicht verschwiegen werden soll aber auch, daß die Ge 
meinde, aufgrund des Bundes-Baugesetzes, die Möglichkeit ge 
habt hätte, nur einen Anteil von 1 o% des Gesamtaufwandes zu 
tragen, also 9o% umzulegen, wie z.B. in Heiligenrode gesche 
hen. 
Durch die Zuschüttung der in der Gemarkung vorhandenen "Flut 
gräben" war durch die Nieste für das Dorf eine erheblich ver 
größerte Hochwassergefahr entstanden. Um diese vergrößerte 
Hochwassergefahr, die unterschätzt wurde, zu mildern und mehr 
als auszugieichen, so wurde gesagt, wurde an verschiedenen 
Stellen das Bachbett begradigt bezw, die Uferböschungen er 
höht. An einigen Stellen des Bachbettes der Nieste wurden 
außerdem künstliche "Stufengefälle" ("Sohlabstürze") geschaf 
fen. 
In 1953/54 waren die Planungsarbeiten für die Niesteregulie- 
rung abgeschlossen und das Bachbett der Nieste im Bereich der 
Einmündung in die Fulda neu angelegt und auch begradigt wor 
den. Die große Schleife im Mündungsbereich war nicht mehr 
vorhanden. 
ln 1955 wurde im Rahmen der Niesteregulierung das Bachbett 
vom Sportplatz bis zum Bad instandgesetzt bezw. neu gestal 
tet. Diese Arbeiten wurden durch lange andauernde Hochwasser 
erheblich erschwert. Es waren Kosten von ca. 85.000,- DM ent 
standen, zu denen die Gemeinde einen verlorenen Zuschuß von 
DM 53.000,- bekam. 
Bis zum Jahre 1967 wurden für Niesteregulierungs-/Instandset- 
zungsarbeiten jährlich 2o.ooo,- DM bis 4o.ooo,- DM im Gemein 
de-Haushaltsplan eingesetzt. Aber auch in den folgenden Jah 
ren waren für den Unterhalt der Nieste jährlich kleinere oder 
größere Beträge aufzubringen. 
Bei Eisgang und Schneeschmelze hatten und haben auch jetzt 
noch, die im Bereich der Nieste liegenden Ortsteile, immer 
mit einem Hochwasser zu rechnen. Aber auch bei länger anhal 
tenden Regenfällen oder bei heftigem Gewitterregen ist für 
diese Ortsteile eine Hochwassergefahr angezeigt. Die hier le 
benden Menschen sind es gewohnt, aber nicht zufrieden, mit 
dieser Hochwassergefahr zu leben. Sie wissen auch, was für 
eine persönliche und für die Familie sowie Haus, Hof und Gar 
ten für eine GefahrabWendung zu tun überhaupt möglich ist. 
Bei diesen, in unregelmäßigen Zeitabständen immer einmal wie 
der auftretenden Hochwasser der Nieste, kam es zu Überschwem 
mungen der Wiesen, Felder, Gärten und Straßenteilen. Öfter 
auch einmal zu vollgelaufenen Hauskellern, die von der Feu 
erwehr leergepumpt werden mußten.
	        

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