Full text: Geschichte II (3)

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gebildet, daß später in der "Hessischen Verfassung" als das 
Land "Hessen" bezeichnet wird. Das Land Hessen wurde aus den 
folgenden Gebietsteilen gebildet: 
Den ehemaligen preußischen Provinzen "Kurhessen" und "Nassau" 
(mit Ausnahme der Landkreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, 
Unterlahn und St. Goarshausen); aus den früheren Provinzen 
"Starkenburg" (ohne Bad Wimpfen) und "Oberhessen" sowie den 
rechtsrheinischen Teilen der Provinz "Rheinhessen" des Volks 
staates Hessen. 
Die Abgrenzung der Länder Bayern, Württemberg-Baden und Hessen 
durch die "Proklamation Nr.2", entsprach dem politischen Ziel 
der Alliierten, an die Stelle des Einheitsstaates der natio 
nalsozialistischen Diktatur eine gegliederte staatliche Ord 
nung zu setzen; die sich den Grenzlinien der einzelnen Besat 
zungszonen glich. 
Nach dem Zusammenbruch bildeten sich schon im Jahre ^94-5 die 
ersten politischen Gruppen auf kommunaler Ebene. Am 27* Au 
gust 19^5 gab die amerikanische Militärregierung die Zulas 
sung von politischen Parteien in den Kreisen und am 23. No 
vember ^94-5 in den Ländern sowie am 28, Februar 194-6 in der 
Zone frei. 
Demgemäß wurden am 26. Dezember ^94-5 in Hessen die Sozialde 
mokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich-Demo 
kratische Union (CDU) und die Kommunistische Partei Deutsch 
lands (KPD) von der Militärregierung für das ganze Land zuge 
lassen. Am 11. Januar ''94-6 folgte die Liberal-Demokratische- 
Partei (LDP), die später ihren Namen in Freie Demokratische 
Partei (FDP) änderte, und im Laufe des Jahres ''94-6 die Natio 
naldemokratische Partei (NPD). 
Für die Landespolitik haben aber nur SPD, CDU, FDP und nach 
Aufhebung der Zulassungspflicht der Gesamtdeutsche Block 
(GB/BHE)' eine Bedeutung erlangt. 
Schon am io. Mai 194-5 bekam der Ober- und Regierungspräsident 
des Regierungsbezirk Kassel im Auftrag der Militärregierung 
eine gewisse "Regierungsgewalt", d.h. er hatte verantwortlich 
auf die Einhaltung der Anordnungen der Militärregierung zu 
achten. 
Am 16. Oktober 194-5 wurde im Landeshaus zu Wiesbaden das Land 
"Groß-Hessen" in feierlicher Sitzung, unter gleichzeitiger 
Einführung von Oberst Newraan als Direktor der amerikanischen 
Militärregierung von Groß-Hessen und Professor Karl Geiler 
als ersten Ministerpräsidenten in's Leben gerufen. 
Die Besatzungspolitik war darauf ausgerichtet, den Aufbau de 
mokratischer Einrichtungen von unten nach oben aufzubauen. 
So wurde von der amerikanischen Militärregierung in den drei 
Ländern ihrer Zone, Wahlen für die Gemeinde- und Kreisverwal 
tungen beschlossen. Sie fanden in Hessen am 2o. und 27. Janu 
ar 194-6 sowie am 28. April ^94-6 statt. 
Aufgrund einer amerikanischen Anordnung vom o4-. Januar 194-6 
berief der Ministerpräsident eine aus zwölf Mitgliedern be 
stehende vorbereitende "Verfassungskommission". Noch vor Ab 
schluß der Beratungen dieser vorbereitenden Verfassungskom 
mission erließ der Ministerpräsident aufgrund einer Anordnung 
der amerikanischen Militärregierung ein Wahlgesetz für die 
"Verfassungsberatende Groß-Hessische Landesversammlung". Es 
schloß allerdings noch einen bestimmten Personenkreis im Zu 
sammenhang mit der "Entnazifizierung" vom Wahlrecht und der 
Wählbarkeit aus.
	        
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