Full text: Geschichte I (2)

Aus dem Protokollbuch der Gemeinderats-ZGemeindeausschuß- 
Sitzungen der Gemeinde Sandershausen von 1869 bis ^893 
Textwiedergabe 
der vorhergehenden zwei Seiten 
Jahr 18?o 
- linke Seite 
des Buches 
Nr. 1 
August 14. 
Betreffend die Wasserleitung der Stadt 
Gaßel 
Da der Herr landrat Weyrauch der Gemeinde 
mündlich mitgeteilt hat, daß der 
Wasserstand festgestellt werden 
soll und die Stadt Gaßel sich 
verpflichten wolle, für den Pall 
Verminderung des Wassers ein 
tret en würde Brunnen anlegen 
zu laßen, so ist der Stadt Gaßel 
auf Anordnung des Kl. Landrats 
eine Confentionalstrafe zu fordern welche bei Nicht 
einhaltung des ihres Versprechens 
des Stadtrats, in Vollzug zu bringen 
ist. 
- rechte Seite - 
des Buches 
Als Entschädigung für den Verlust 
des zur Wasserleitung der Stadt Gaßel 
in Anspruch genommen werdenden Nieste- 
wassers, bitten wir Königliches Land 
rat samt, die Stadt Gaßel zur Zahlung 
einer Gonfentionalstrafe von 
5ooo Thr. zu veranlaßen und 
ermächtigen den Bürgermeister 
Hämmerling nach diesem Beschluß 
den erforderlichen Bericht zu 
erstatten 
Rechte Spalte der Seite; 
gez. Hämmerling 
Hämmerling 
Hr. Scheidemann 
Johs. Brethauer 
H. Schmidt 
Zur Beglaubigung 
Der Bürgermeister 
gez. Hämmerling 
Gaßel = Kassel / Kl. = Königlichen / Thr. 
Taler 
- 22 A -
	        
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