Aus dem Protokollbuch der Gemeinderats-ZGemeindeausschuß-
Sitzungen der Gemeinde Sandershausen von 1869 bis ^893
Textwiedergabe
der vorhergehenden zwei Seiten
Jahr 18?o
- linke Seite
des Buches
Nr. 1
August 14.
Betreffend die Wasserleitung der Stadt
Gaßel
Da der Herr landrat Weyrauch der Gemeinde
mündlich mitgeteilt hat, daß der
Wasserstand festgestellt werden
soll und die Stadt Gaßel sich
verpflichten wolle, für den Pall
Verminderung des Wassers ein
tret en würde Brunnen anlegen
zu laßen, so ist der Stadt Gaßel
auf Anordnung des Kl. Landrats
eine Confentionalstrafe zu fordern welche bei Nicht
einhaltung des ihres Versprechens
des Stadtrats, in Vollzug zu bringen
ist.
- rechte Seite -
des Buches
Als Entschädigung für den Verlust
des zur Wasserleitung der Stadt Gaßel
in Anspruch genommen werdenden Nieste-
wassers, bitten wir Königliches Land
rat samt, die Stadt Gaßel zur Zahlung
einer Gonfentionalstrafe von
5ooo Thr. zu veranlaßen und
ermächtigen den Bürgermeister
Hämmerling nach diesem Beschluß
den erforderlichen Bericht zu
erstatten
Rechte Spalte der Seite;
gez. Hämmerling
Hämmerling
Hr. Scheidemann
Johs. Brethauer
H. Schmidt
Zur Beglaubigung
Der Bürgermeister
gez. Hämmerling
Gaßel = Kassel / Kl. = Königlichen / Thr.
Taler
- 22 A -