Aus dem Protokollbuch der Gemeinderats-/Gemeindeausschuß-
sitzungen der Gemeinde Sandershausen von *1869 bis "1893
Textwiedergabe
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Der Schaden soll nachdem die Leitung ge
schehen ist, beansprucht werden, indem
dies jetzt, vor Legung der Röhren
nicht gut angegeben werden kann.
Rechte Spalte der Seite:
gez. Hämmerling
Hämmerling
A. Helwig "1.
H. Scheidemann
J. Umbach
J. Zufall
Johs. Schwarz
Jos. Henkel
Schmidt
N. Schade
Go. Scheidemann
Johs. Brethauer
Zur Beglaubigung
Der Bürgermeister
gez. Hämmerling