Full text: Geschichte I (2)

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"Ackernahrung M und höchstens einer Fläche von 125 ha in 
eigenem Besitz befindlichen bewirtschafteten Land 
"Erbhöfe" 
Eine "Ackernahrung" war die Ackerfläche, von der eine Bauern- 
familie leben und sie ohne fremde Arbeitskräfte bewirtschaf 
ten kann. 
Die wichtigsten GrundbeStimmungen des 
Reichs-Erbhof-Gesetzes waren: 
Ein Erbhof geht ungeteilt auf den Anerben über. 
Andere erbberechtigte Kinder erhalten, gemessen an der Wirt 
schaftlichkeit des Hofes, eine Ausbildung in anderen Berufen 
und ggf. einen finanziellen Ausgleich. 
Der Besitzer eines Erbhofes heißt Bauer = Erbhofbauer ; die 
anderen Besitzer landwirtschaftlich genutzten Grundeigentums 
sind Landwirte. 
Erbhöfe sind grundsätzlich unveräußerlich, unbelastbar und 
genießen den Schutz vor Zwangsvollstreckung. 
Erbhöfe und Erbhofbauern in Sandershausen waren; 
Horwarth , Karl , Wernergasse 3 
Süß, Fritz , Mühlenweg io 
Rathmann , Karl , Hannoversche Straße 28 
Zinke , Karl , Hannoversche Straße 52 
Schmidt , Johannes , Hannoversche Straße 53 
Hämmerling , Asrauth , Ysenburgstraße 1 
Hämmerling , Wilhelm , Ysenburgstraße 1 
Asmuth Hämmerling und Wilhelm Hämmerling 
waren Brüder die beide die Größe (eigene Ländereien und Wirt 
schaftsgebäude) eines Erbhofes hatten. Asmuth Hämmerling war 
unverheiratet, was auch der Grund war, daß beide Erbhöfe ge 
meinsam bewirtschaftet wurden. 
Mit Beendigung des Krieges "»9^5 war auch das Reichs-Erbhof- 
Gesetz aufgehoben. 
2.) Die Angaben der Einwohnerzahl 1t. Adreßbuch sind nicht 
unbedingt sicher. 
5.) In der Aufstellung der Statistik über die Bauernhöfe im 
Laufe der Zeit ist das Gut (Rittergut) Ellenbach nicht 
berücksichtigt. 
Über das Gut (Rittergut) Ellenbach in seiner Gesamt 
heit soll an anderer Stelle geschrieben werden. 
4i£e_Maße A= Münzen_und_Gewichte___. 
Flächenmaße; 
In der frühmittelalterlichen Grundbesitzverfassung ist die 
"Hufe" oder auch "Hube" genannt, der Anteil der einzelnen 
Bauernfamilien an der Gemeindeflur, meist 3o bis 6o Morgen. 
Der Besitzer einer "Hufe" bezw. "Hube" war ein Hufner, Hüf 
ner oder Hübner. 
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