- 74- -
- 73 -
- 32 -
Am Heinzenberg -
33
-
Am Dachsacker
- 34- -
Alte Straße
35
-
Waldstraße
- 56 -
Bergstraße
37
-
An der Schanze
- 38 -
Im Mühlenfeld -
59
-
In den Weiden
- 4-o -
Am Brückenhof
4^1
-
Tulpenweg
- 4-2 -
An der Heide
4-3
-
Am Dornbusch
- 44- -
Ealkenweg
4-5
-
Hasenweg
- 4-6 -
Krähenweg -
4-7
-
Obelweg
- 4-8 -
Im Boden
4-9
-
vom-Stein-Straße
- 5© -
Ernst-Moritz-Arndt-Straße
- 51 -
Am Teufelsberg
52
-
Fraasenweg
- 55 -
Ludwig-Raabe-Straße
54-
-
Im Niedernfeld
- 55 -
Moritz-Zahnwetzer-Straße
- 56 -
Heinrich-Möller-Straße
- 57 -
Stettiner Straße
58
-
Kurt-Schumacher-Str
- 59 -
Breslauer Straße
6o
-
Lärchenweg
- 6d -
Birkenweg
62
-
Buchenweg
- 63 -
Tannenweg
64
-
Ulmenweg
- 65 -
Kiefernweg
66
-
Akazienweg
- 67 -
Am Schwalbesberg
68
-
OsterholzStraße
Die Hannoversche Straße -1- ist eine Landesstraße, die
L 562 , das heißt diese Straße steht in Eigentum des Landes
und muß auch vom Land unterhalten werden. Nur die Bürger
steige an dieser Straße sind von der Gemeinde zu schaffen
und auch zu unterhalten.
Die Spiekershäuser Straße -22- ist eine Kreisstraße, die
K 1 , ebenfalls ist die Ellenbach-Straße -31- eine Kreis
straße, die K 2 , und auch die Heiligenröder Straße -9-
und -9a- ist eine. Kreisstraße, die K 3 . Diese drei
Kreisstraßen stehen im Eigentum des Landkreises Kassel und
sind auch von diesem zu unterhalten. Lediglich die an die
sen Straßen liegenden Bürgersteige müssen von der Gemeinde
geschaffen und unterhalten werden.
Im Straßen-Lageplan auf Seite 74- ist die Kenn-Nummer der
einzelnen Straßen, die mit der vorstehenden Aufstellung
übereinstimmt, von einem Kreis umschlossen.