- 65 -
64
Die Stadt Kassel beabsichtigt eine Wasserleitung aus dem
Niestetal durch die Gemarkung Sandershausen nach Kassel zu
verlegen. Aus diesem Grunde wird die Gemeindeverwaltung
Sandershausen um Angabe des geforderten Entschädigungsbe
trages für die berührt werdenden Gemeindegrundstücke seien
es nun Felder, Wiesen, Wege oder auch Hüten je laufende Ru
the von 13 Euß Länge und 18 Fuß Breite gebeten. Im Juni 1870
wird.der Stadt Kassel mitgeteilt, daß die Höhe einer Ent
schädigung nicht angegeben werden kann, weil die Schäden
nicht abschätzbar seien. Sie soll erst festgesetzt werden,
wenn der entstandene Schaden in Augenschein genommen worden
ist.
Wegen des Baues der Wasserleitung aus dem Niestetal nach
Kassel war auch das Königliche Landratsamt eingeschaltet
worden. Nachdem nun der Herr Landrat Weyrauch der Gemeinde
verwaltung schon mündlich mitgeteilt hatte, daß;
1. ) Der Wasserstand der Nieste festgestellt werden soll und
2. ) Die Stadt Kassel sich verpflichten will, im Falle einer
Verminderung des Wassers, dafür einzutreten Brunnen an-
legen zu lassen,
erging vom Herrn Landrat die Anordnung, der Stadt Kassel ei
ne Konfesionalstrafe zu setzen, die bei Nichteinhaltung der
eingegangenen Verpflichtung des Stadtrates in Vollzug zu
bringen ist. Im August l87o wurde beschlossen, als Entschä
digung für den Verlust durch die Wasserleitung der Stadt
Kassel entnommenen Niestewassers, das Königliche Landratsamt
zu bitten, die Stadt Kassel zur Zahlung einer Konfesional
strafe in Höhe von 3.ooo Taler zu veranlassen. Bürgermeister
Asaauth Hämmerling wurde beauftragt, den zuständigen Stellen
über den Beschluß zu berichten und ermächtigt erforderliche
Verhandlungen zu führen. Ende August l87o wird der Gemeinde
verwaltung die Verfügung des Königlichen Landratsamtes vom
2o. August l87o mitgeteilt. Diese Verfügung besagt, daß es
einer Feststellung bedarf, ob und in welchem Maße durch die
projektierte Wasserleitung aus dem oberen Niestetal nach Kas
sel, dem Niestebach Wasser entzogen werden darf. Zur techni
schen Mitwirkung für die beteiligten Gemeinden soll der Was-
serbaumeister Heyken aus Kassel amtlich berufen werden. Mit
dieser Berufung zur technischen Beurteilung erklärte sich
die Gemeindeverwaltung einverstanden.
Nachdem nun die Wasserleitung gebaut war, ist in de« Gemein
deprotokoll vom o2. April 1871 zu lesen;
"Es soll der Stadt Kassel eine EntSchädigungssumme von fünf
zig Taler für die Verschlechterung der Wiese und für die
verbauten Steine zehn Taler abverlangt werden. Für das Zer
treten der Wiese bei dem Bau werden zwei Taler beansprucht."
Der Deutsch-Französische Krieg ^870/71 , der mit der Kriegs
erklärung Frankreichs an Deutschland am 19» Juli l87o begann,
hatte auf das Dorfleben in Sandershausen keinen unmittelba
ren Einfluß. Allerdings mußten auch wieder heimische junge
Männer, die zu den Soldaten gerufen waren, an diesem Krieg
teilnehmen. Es waren;
Bork, August , geboren am 12. 12. l84o
kein Verbleib , gefallen ?
Bieberbeck , S. konnte nicht ermittelt werden