Full text: Geschichte I (2)

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Die Stadt Kassel beabsichtigt eine Wasserleitung aus dem 
Niestetal durch die Gemarkung Sandershausen nach Kassel zu 
verlegen. Aus diesem Grunde wird die Gemeindeverwaltung 
Sandershausen um Angabe des geforderten Entschädigungsbe 
trages für die berührt werdenden Gemeindegrundstücke seien 
es nun Felder, Wiesen, Wege oder auch Hüten je laufende Ru 
the von 13 Euß Länge und 18 Fuß Breite gebeten. Im Juni 1870 
wird.der Stadt Kassel mitgeteilt, daß die Höhe einer Ent 
schädigung nicht angegeben werden kann, weil die Schäden 
nicht abschätzbar seien. Sie soll erst festgesetzt werden, 
wenn der entstandene Schaden in Augenschein genommen worden 
ist. 
Wegen des Baues der Wasserleitung aus dem Niestetal nach 
Kassel war auch das Königliche Landratsamt eingeschaltet 
worden. Nachdem nun der Herr Landrat Weyrauch der Gemeinde 
verwaltung schon mündlich mitgeteilt hatte, daß; 
1. ) Der Wasserstand der Nieste festgestellt werden soll und 
2. ) Die Stadt Kassel sich verpflichten will, im Falle einer 
Verminderung des Wassers, dafür einzutreten Brunnen an- 
legen zu lassen, 
erging vom Herrn Landrat die Anordnung, der Stadt Kassel ei 
ne Konfesionalstrafe zu setzen, die bei Nichteinhaltung der 
eingegangenen Verpflichtung des Stadtrates in Vollzug zu 
bringen ist. Im August l87o wurde beschlossen, als Entschä 
digung für den Verlust durch die Wasserleitung der Stadt 
Kassel entnommenen Niestewassers, das Königliche Landratsamt 
zu bitten, die Stadt Kassel zur Zahlung einer Konfesional 
strafe in Höhe von 3.ooo Taler zu veranlassen. Bürgermeister 
Asaauth Hämmerling wurde beauftragt, den zuständigen Stellen 
über den Beschluß zu berichten und ermächtigt erforderliche 
Verhandlungen zu führen. Ende August l87o wird der Gemeinde 
verwaltung die Verfügung des Königlichen Landratsamtes vom 
2o. August l87o mitgeteilt. Diese Verfügung besagt, daß es 
einer Feststellung bedarf, ob und in welchem Maße durch die 
projektierte Wasserleitung aus dem oberen Niestetal nach Kas 
sel, dem Niestebach Wasser entzogen werden darf. Zur techni 
schen Mitwirkung für die beteiligten Gemeinden soll der Was- 
serbaumeister Heyken aus Kassel amtlich berufen werden. Mit 
dieser Berufung zur technischen Beurteilung erklärte sich 
die Gemeindeverwaltung einverstanden. 
Nachdem nun die Wasserleitung gebaut war, ist in de« Gemein 
deprotokoll vom o2. April 1871 zu lesen; 
"Es soll der Stadt Kassel eine EntSchädigungssumme von fünf 
zig Taler für die Verschlechterung der Wiese und für die 
verbauten Steine zehn Taler abverlangt werden. Für das Zer 
treten der Wiese bei dem Bau werden zwei Taler beansprucht." 
Der Deutsch-Französische Krieg ^870/71 , der mit der Kriegs 
erklärung Frankreichs an Deutschland am 19» Juli l87o begann, 
hatte auf das Dorfleben in Sandershausen keinen unmittelba 
ren Einfluß. Allerdings mußten auch wieder heimische junge 
Männer, die zu den Soldaten gerufen waren, an diesem Krieg 
teilnehmen. Es waren; 
Bork, August , geboren am 12. 12. l84o 
kein Verbleib , gefallen ? 
Bieberbeck , S. konnte nicht ermittelt werden
	        

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