Full text: Geschichte I (2)

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Uber die Gerichtsbarkeit . 
Aus vielen Urkunden geht hervor, daß der Landgraf i* 15.- 
Jahrhundert als oberster Gerichtsherr ständig gegen die 
Ansprüche der niederen Gerichte, Adelsgerichte oder die 
Rechte des Klosters Kaufungen zu kämpfen hatte. Die Macht 
des Landgrafen, Heinrich I. , war in der Kasseler Land 
schaft noch nicht gesichert, weil die bestehenden Dörfer 
überwiegend Klosterdörfer oder Stiftsdörfer waren, die 
meist de» Vogt des Klosters Kaufungen unterstanden. Land 
graf Heinrich I. , der 1277 auf den hohen Fuldaufer 
seine Burg hatte, übernahm deshalb 1297 die Vogteige 
walt des Stiftes Kaufungen um seine Rechte durchzusetzen 
und zu festigen. 
Der Gerichtsort, der noch auf dem Bettenhäuser "Vorst” 
lag -der damals noch von einem Wald bedeckt war- wurde 
in die Nähe des landgräflichen Wohnsitzes verlegt und 
ab 14©1 wurde ±m Benthof der Stadt Kassel Gericht 
gehalten. Von dem Gedanken geleitet, der Landgrafschaft 
rechts der Fulda ein eigenes Gericht zu geben, unter 
stellte man die Dörfer östlich der Fulda dem Amt Neu 
stadt. Um 128o hatte Landgraf Heinrich I. diesen heu 
tigen Stadtteil "Unterneustadt" gegründet. Der damals 
selbständige Ort zählte zur Feldmark des Dorfes Fuldhagen. 
Links der Fulda war die Gerichtsstätte Ditmold zuständig. 
Heinrich I. , der Eiserne starb. 1577 ; Landgraf Hermann 
regierte bis zum Jahr 1415 
Das Amt Unterneustadt/Kassel war in vier Schöppenstühle 
eingeteilt. Gruppen von drei bis fünf Dörfern bildeten 
einen Schöppenstuhl. Das war ein Kollegium von Schöffen, 
das sich aus einer bürgerlichen Abordnung, einem land- 
gräflichen Beamten und dem Greben (oder Schultheis bezw. 
Bürgermeister) zusammensetzte, um über das "ungebotene 
Ding" Gericht zu halten. Sie hatten die "niedere Gerichts 
barkeit" zu vertreten. 
Dem ersten Schöppenstuhl gehörten die Dörfer Ober- und 
Niederkaufungen an, 
dem zweiten die Dörfer Heiligenrode, Bettenhausen und 
Sandershausen , 
zum dritten waren die Orte Vollmarshausen, Ochshausen 
und Crumbach zusammengefasst und 
den vierten Schöppenstuhl bildeten Dörnhagen, Eiterhagen, 
Wattenbach und Bergshausen 
Bei größeren Rechtsstreitigkeiten (de® "gebotenen Ding") 
mußten die Prozessbeteiligten an besonderen Gerichtstagen 
aus den Dörfern zum Renthof nach Kassel kommen. 
Durch die Schaffung der Landkreise im Jahre 1821 erfuhr 
die Gerichtsbarkeit eine gründliche Neuordnung. Durch die 
se Neuordnung und danach durch die i® Jahre 1879 inkraft 
getretenen Reichs<justizgesetze mit dem: 
1. ) Gerichts-Verfassungs-Gesetz 
2. ) Der Straf-Prozess-Ordnung 
5.) Der Zivil-Prozess-Ordnung 
4. ) Der Konkurs-Ordnung und ab l9oo 
5. ) Das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit
	        
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