- 54 -
- 55 -
Y°£ = §er = _Grenzbegehung = _aM_26_. _Septe*ber_1§52
Nachden Befreiungskriegen fand die erste Konferenz zwischen
hessischen- und hannoverschen Beamten zwecks Abschluß eines
neuen Grenzvertrages a« 17. Oktober 1827 statt. Nach die
sem Treffen erfolgten weitere Zusammenkünfte am o9* Januar
im Jahr 1828 und am 25. Dezember 1831 wo man sich einigte
und einen neuen Vertrag schloß.
Am 26. September 1852 trafen sich dann die beiden Deliga-
tionen im Kaufunger Wald, am Grenzstein mit der Nummer 97 >
der später die Nummer 643 bekam.
Vom Königreich Hannover waren vertreten;
Forstjunker von Seebach
Förster Pfannkuchen aus Nieste
Förster Hermann aus Kleinalmerode
Vom Kurfürstentum Hessen waren vertreten;
Oberzollinspektor Morrem
Förster Villmar Rottebreite
Forstaufseher Spieß vom Forsthaus "Bunte Bock"
Kreisbereiter Trost aus Kassel
Grebe Herwig und die Gemeindevorsteher Faust und
Kersten aus Nieste
Die Vermessungen wurden vom Landmesser-Inspektor Kraus
aus Kassel durchgeführt.
Die Verhandlungen wurden sehr schwierig. Oft wurde um Klei
nigkeiten hartnäckig gefeilscht. In vier Tagen wurde die
Grenze vom Ausgangspunkt (Grenzstein 97) i» Kaufunger Wald
bis Kragenhof abgegangen und auch zum Teil schon vermessen.
Zur Lösung von weiteren strittigen Fragen wurde die Kom
mission noch erweitert durch:
Bauermeister Ferber nebst Vorstehern aus Escherode
Bauermeister Peter aus Dahlheim
Bauermeister Schäfer aus Uschlag
Bauermeister Schütze aus Spiekershausen
Forstläufer Hoßfeld aus Heiligenrode
Grebe Opfermann aus Heiligenrode
Grebe Hämmerling aus Sandershausen
Bauermeister Guhde mit dem Vorsteher Winneknecht aus
Speele und
Grebe Beckmann aus Wahnhausen
Das Dorf Landwehrhagen hatte keinen Vertreter in dieser
Kommission.
Am. Abend des 29« September 1832 war in allen Punkten voll-
koiamene Einigkeit erziehlt worden und das Abkommen in der
Gastwirtschaft Rokohl in Landwehrhagen begossen worden.
?i®__AuTtp§gsvergabe__im_Jahre_1§3§
Erst knapp sechs Jahre später, am 22. Mai 1838 wurden
alle Maurer aus dem hessisch-hannoverschem Grenzgebiet an
den Ausgangspunkt (Grenzstein Nr.97 -die Hausfirste-) im