Full text: Geschichte I (2)

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Y°£ = §er = _Grenzbegehung = _aM_26_. _Septe*ber_1§52 
Nachden Befreiungskriegen fand die erste Konferenz zwischen 
hessischen- und hannoverschen Beamten zwecks Abschluß eines 
neuen Grenzvertrages a« 17. Oktober 1827 statt. Nach die 
sem Treffen erfolgten weitere Zusammenkünfte am o9* Januar 
im Jahr 1828 und am 25. Dezember 1831 wo man sich einigte 
und einen neuen Vertrag schloß. 
Am 26. September 1852 trafen sich dann die beiden Deliga- 
tionen im Kaufunger Wald, am Grenzstein mit der Nummer 97 > 
der später die Nummer 643 bekam. 
Vom Königreich Hannover waren vertreten; 
Forstjunker von Seebach 
Förster Pfannkuchen aus Nieste 
Förster Hermann aus Kleinalmerode 
Vom Kurfürstentum Hessen waren vertreten; 
Oberzollinspektor Morrem 
Förster Villmar Rottebreite 
Forstaufseher Spieß vom Forsthaus "Bunte Bock" 
Kreisbereiter Trost aus Kassel 
Grebe Herwig und die Gemeindevorsteher Faust und 
Kersten aus Nieste 
Die Vermessungen wurden vom Landmesser-Inspektor Kraus 
aus Kassel durchgeführt. 
Die Verhandlungen wurden sehr schwierig. Oft wurde um Klei 
nigkeiten hartnäckig gefeilscht. In vier Tagen wurde die 
Grenze vom Ausgangspunkt (Grenzstein 97) i» Kaufunger Wald 
bis Kragenhof abgegangen und auch zum Teil schon vermessen. 
Zur Lösung von weiteren strittigen Fragen wurde die Kom 
mission noch erweitert durch: 
Bauermeister Ferber nebst Vorstehern aus Escherode 
Bauermeister Peter aus Dahlheim 
Bauermeister Schäfer aus Uschlag 
Bauermeister Schütze aus Spiekershausen 
Forstläufer Hoßfeld aus Heiligenrode 
Grebe Opfermann aus Heiligenrode 
Grebe Hämmerling aus Sandershausen 
Bauermeister Guhde mit dem Vorsteher Winneknecht aus 
Speele und 
Grebe Beckmann aus Wahnhausen 
Das Dorf Landwehrhagen hatte keinen Vertreter in dieser 
Kommission. 
Am. Abend des 29« September 1832 war in allen Punkten voll- 
koiamene Einigkeit erziehlt worden und das Abkommen in der 
Gastwirtschaft Rokohl in Landwehrhagen begossen worden. 
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Erst knapp sechs Jahre später, am 22. Mai 1838 wurden 
alle Maurer aus dem hessisch-hannoverschem Grenzgebiet an 
den Ausgangspunkt (Grenzstein Nr.97 -die Hausfirste-) im
	        

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