Full text: Zeitungsausschnitte über Grimmdenkmäler, -feiern, -sammlungen und -museen

© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 48 
Z 
Dr. Eisenach, Fabrikant Gerhardt, Fabrikant Hengsberger, 
Fabrikant Hosse, Oberlehrer Pfarrer Israel, Schuldirektor 
Iunghenn, Iustizrath Osius, Landgerichtsrath Reul, Privatier 
Schleißner, Gymnasiallehrer Schmitz, Kaufmann Seidler, 
Gymnasialoberlehrer Dr. Suchier, Rechtsanw. Uth, Gymnasial 
oberlehrer Dr. Wackermann, Privatier Waßmuth, Privatier 
Wiedersum, Gymnasialoberlehrer Dr. Wolfs und Commerzien- 
rath Zimmermann. 
Wenn Sie endlich noch die große Güte haben wollten, 
— ich erhebe indessen hierauf keinen preßgesetzlichen An 
spruch — Ihr Referat, dessen Objectivitüt ich gern anerkenne 
und dessen Schlußwort („unbeeinflußt") mir aus der Seele 
geschrieben ist, durch die Notiz zu vervollstängen, daß 14 
Comiteemitglieder in der Sitzung, bezw. bei der Abstimmung, 
gefehlt haben, nämlich die Herren: Landgerichts-Rath Boesser, 
G. Brenner, Major Dahm, Alex. Jung, Carl Kehl, I. K. 
Koch, Rechtsanwalt Kraus, Martin Rumpf, Oberlehrer 
Ricker, Staatsanwalt Schumann, Chr. Una, Anton Waltz, 
Heinrich Weishaupt und Ph. Heinrich Zeuner, so wüßte ich 
im Augenblick nicht, womit Sie sonst noch erfreuen und ver 
binden könnten 
Ihren hochachtungsvoll ergebenen 
Vorsitzenden des technischen Ausschusses des 
Grimm-Comitees 
Osius. 
Wir haben dem Schreiben unseres verehrten Herrn 
Präsidenten des technischen Ausschusses gerne unverkürzt 
Raum gegeben, trotzdem wir durch das Preßgesetz dazu nicht 
verpflichtet waren. Die Ausführung über die Nichtverpflich 
tung einer nochmaligen Unterhandlung mit Herrn Professor 
Wiese können wir nicht theilen. Ob das Große Grimm- 
Comitee den preisgekrönten Entwurf will oder nicht will, 
kann schon um deßwillen nicht in Betracht kommen, weil 
überhaupt ein jeder Entwurf vollständig umgearbeitet werden 
muß. Der Entwurf ist eben einmal preis 
gekrönt und deshalb wird nach den Bedingungen m- 
nunftgemäß und logisch zuerst mit dem unglücklichen! Ur 
heber desselben in Verhandlung getreten. Wir haben auch 
dem Herrn Justizrath den Gefallen gethan und die Namen 
der Herren bei der namentlichen Abstimmung veröffentlicht, 
trotzdem auch diese Mittheilung gewöhnlich nicht üblich ist. 
Nicht wahr, die Qualität springt i n d i e 
Augen?
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.