© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 48
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Dr. Eisenach, Fabrikant Gerhardt, Fabrikant Hengsberger,
Fabrikant Hosse, Oberlehrer Pfarrer Israel, Schuldirektor
Iunghenn, Iustizrath Osius, Landgerichtsrath Reul, Privatier
Schleißner, Gymnasiallehrer Schmitz, Kaufmann Seidler,
Gymnasialoberlehrer Dr. Suchier, Rechtsanw. Uth, Gymnasial
oberlehrer Dr. Wackermann, Privatier Waßmuth, Privatier
Wiedersum, Gymnasialoberlehrer Dr. Wolfs und Commerzien-
rath Zimmermann.
Wenn Sie endlich noch die große Güte haben wollten,
— ich erhebe indessen hierauf keinen preßgesetzlichen An
spruch — Ihr Referat, dessen Objectivitüt ich gern anerkenne
und dessen Schlußwort („unbeeinflußt") mir aus der Seele
geschrieben ist, durch die Notiz zu vervollstängen, daß 14
Comiteemitglieder in der Sitzung, bezw. bei der Abstimmung,
gefehlt haben, nämlich die Herren: Landgerichts-Rath Boesser,
G. Brenner, Major Dahm, Alex. Jung, Carl Kehl, I. K.
Koch, Rechtsanwalt Kraus, Martin Rumpf, Oberlehrer
Ricker, Staatsanwalt Schumann, Chr. Una, Anton Waltz,
Heinrich Weishaupt und Ph. Heinrich Zeuner, so wüßte ich
im Augenblick nicht, womit Sie sonst noch erfreuen und ver
binden könnten
Ihren hochachtungsvoll ergebenen
Vorsitzenden des technischen Ausschusses des
Grimm-Comitees
Osius.
Wir haben dem Schreiben unseres verehrten Herrn
Präsidenten des technischen Ausschusses gerne unverkürzt
Raum gegeben, trotzdem wir durch das Preßgesetz dazu nicht
verpflichtet waren. Die Ausführung über die Nichtverpflich
tung einer nochmaligen Unterhandlung mit Herrn Professor
Wiese können wir nicht theilen. Ob das Große Grimm-
Comitee den preisgekrönten Entwurf will oder nicht will,
kann schon um deßwillen nicht in Betracht kommen, weil
überhaupt ein jeder Entwurf vollständig umgearbeitet werden
muß. Der Entwurf ist eben einmal preis
gekrönt und deshalb wird nach den Bedingungen m-
nunftgemäß und logisch zuerst mit dem unglücklichen! Ur
heber desselben in Verhandlung getreten. Wir haben auch
dem Herrn Justizrath den Gefallen gethan und die Namen
der Herren bei der namentlichen Abstimmung veröffentlicht,
trotzdem auch diese Mittheilung gewöhnlich nicht üblich ist.
Nicht wahr, die Qualität springt i n d i e
Augen?