© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 47
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I
• . - Der SoeiaUsteu- Proceß.
XIV.
(**) Leipzig, 25 März. Zu der heutigen Sitzung ist der Andrang des Publi
kums ein außerordentlich großer. Innerhalb des Gerichtsraumes bemerkt man den Ge-
Meralstaatsanwalt vr. Schwarze und andere hervorragende juristische Kapacitäten. Der
'Präsident eröffnet die Sitzung Vormittags 9 Uhr mit der Vorlesung der an die Ge
schwornen zu richtenden gesetzlichen Fragen. Dieselben sind, da die Handlungen vor
dem Jnkraftreten des Reichsstrafgesetzbuches begangen sind, sowohl nach diesem als
-auch nach dem ehemaligen sächsischen revidirten Strafgesetzbuch entworfen. Das Reichs-
strafgesetzbuch bestimmt in §. 2 hierüber unter anderm folgendes: Bei Verschiedenheit
der Gesetze von der Zeit der begangenen Handlung bis zu deren Aburtheilung ist das
mildeste Gesetz anzuwenden. In Bezug auf den Angeklagten Liebknecht lauten die
Fragen: 1) Ist der Angeklagte Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht
schuldig, dadurch daß er innerhalb der letzten zehn Jahre, vom 19 December 1870 zu
rückgerechnet, mit dem Vorhaben die Verfassung des Norddeutschen Bundes, jetzigen
Deutschen Reiches, und des Königreichs Sachsen gewaltsam zu ändern, a) im Monat
August 1869 zu Eisenach neben andern hervorragenden Parteigenossen die social-demo-
Tratische Arbeiterpartei gegründet, b) die Redaction des seit dem 1 Oktober 1869 unter
dem Titel „Der Volksstaat" ins Leben getretenen Preßorgans der gedachten Partei
besorgt, auch thätiger Mitarbeiter an erwähntem Preßorgan gewesen, c) in der ge
dachten Zeitung beharrlich und planmäßig, um deren, vornehmlich den Arbeiterkreisen
ungehörige Leser für das obengedachte gewaltsame Vorhaben zu gewinnen, nicht nur
Grundsätze, welche dem letzteren entsprachen, verbreitet, sondern insbesondere auch die
Arbeiter darauf daß nicht bloß durch das moralische Gewicht der Mehrheit in den
gesetzgebenden Versammlungen, sondern schließlich nur durch Gewalt die dermaligen
Staatseinrichtungen und die auf sie gegründeten wirthschaftlich-gesellschaftlichen Zu
stände beseitigt werden können, hingewiesen, und geradezu an sie, zugleich unter Erin
nerung an die Vorgänge bei frühern politischen Revolutionen, die Aufforderung, auf
den Zeitpunkt des gewaltsamen Umsturzes durch regen Anschluß aneinander, durch ein
heitliche Organisation und sonst sich vorzubereiten und dazu sich bereit zu halten, ge
richtet, 6) nicht nur selbst Schriften, in denen zu gewaltsamer Abänderung der Staats-
Verfassungen aufgereizt und aufgefordert wird, zur Verbreitung gebracht und empfohlen,
sondern außerdem auch bei der Verbreitung solcher Schriften durch den gewählten
Partei-Ausschuß zu Braunschweig, indem er selbigem nach dieser Richtung hin Vor
schläge gemacht, mitgewirkt, 6) für Gründung von Arbeitervereinen in den einzelnen
Orten als Localvereine der Partei, welche durch Vertrauensmänner und sonst mit dem
erwähnten Partei-Ausschuß in dem engsten Verkehr gestanden mit Erfolg gewirkt, t)
nicht nur selbst in Volksversammlungen in verschiedenen Theilen des Deutschen Reichs
als Agitator für die bezeichneten Zwecke der Partei aufgetreten, sondern auch für die
Entsendung anderer Personen als Agitatoren thätig mitgewirkt, g) die Landbevölkerung
und das Militär durch Artikel in der Zeitschrift „Der Volksstaat" und durch sonstige
Schriften zur Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen aufzureizen und zu
unterwühlen versucht, endlich b) nicht nur dafür gesorgt daß die social-demokratische
Arbeiterpartei als ein Glied der Internationalen Arbeiter-Association, einer die näm
lichen revolutionären Ziele wie die erstere verfolgenden über Europa und Amerika ver
breiteten Verbündung von Arbeitern und andern Personen aufgetreten ist, sondern auch
wit dem Generalrathe der Internationalen Arbeiter-Association, deffen Anweisungen
«r ebenso wie der Partei-Ausschuß in Braunschweig gefolgt, bezüglich des Vorgehens
der social-demokratischen Arbeiterpartei in politischer Richtung in Verkehr gestanden,
Handlungen vorgenommen zu haben, wodurch das hochverrätherische Unternehmen, die
Verfaffung des Königreichs Sachsen und die Verfaffung des Norddeutschen Bundes,
"jetzigen Deutschen Reichs, gewaltsam zu ändern, vorbereitet worden ist? Die Frage
"welche nach dem revidirten Strafgesetzbuche gestellt worden, lautet in den Eirizelabther-
lungen übereinstimmend mit der voraufgezeichneten, und hat nur einige Aenderungen
im Schluß und Eingang. Bezüglich Bebels lauten die Fragen wörtlich wie die auf
Liebknecht bezügliche, nur ist an Stelle des Wortes „Redaction" in der Unterabthei
lung b) zu lesen: „die Expedition des seit dem 1 October 1869 unter dem Titel „Der
Volksstaat" ins Leben getretenen rc. rc. In Bezug aufHepner lauten die Fragen
seiner untergeordneten Stellung als Mitarbeiter des „Volksstaats" entsprechend. Stach
Vorlesung dieser Fragen erbitten sich die beiden Vertheidiger zwanzig Minuten Pause.
Bei Wiederaufnahme der Sitzung ergreift das Wort zunächst der Staatsanwalt,
welcher mit der Fragstellung einverstanden ist. Dann erklärt Vertheidiger Freytag
<Plauen): die Vertheidigung sei mit der Fassung der Fragen nicht einveritanden. Ein
mal sei aus diesen Fragen ein Hauptmoment weggelassen, und zweitens könne niemand
aus denselben klar werden. Er beantrage daher daß die Fragen in folgender Faffung
abgeändert werden: Ist der Angeklagte (Liebknecht rc.) schuldig: a) daß er, um die
Staatsverfaffung des Norddeutschen Bundes, jetzigen Deutschen Reiches, beziehungs
weise des Königreichs Sachsen abzuändern und aufzuheben, und statt der Monarchie
Lie Republik einzuführen, einen gewaltsamen Angriff gegen die Staatsverfaffung
vorgehabt habe, b) daß dieses Vorhaben bereits eine concrete Gestalt und einen
bestimmten Umriß gewonnen, c) dadurch daß er diese Handlungen (folgen nun die
in de» Fragen unter a und b einzeln aufgeführten Handlungen) begangen, eine
hochverrätherische Handlung u. s. w. vorbereitet zu haben (weiter wie am Schluffe
der Fragen). Sollte der Gerichtshof hierauf nicht eingehen, so behalte er sich vorbehalt
lich der Einwendung weiterer Rechtsmittel vor noch bestimmteZusatzfragen zu beantragen.
Vertheidiger Fr.eytag (Leipzig): Wir haben eventuell, zu beantragen daß 1) anstatt
der Worte „mit dem Vorhaben" gesetzt werde „zum Zwecke des Vorhabens," da diese
Worte im Verweisungserkenntniß enthalten sind, 2) daß der Umstand welcher nachdem
Erkenntnisse des Oberappellationsgerichts zu den wesentlichen Momenten der Vor
bereitung des Hochverraths gehört, in die Fragstellung mit aufgenommen werde, näm
lich die Worte: „zum Zwecke des bestimmten Vorhabens." Ich finde die Worte der
jetzigen Fragstellung, .wenn auch nicht gerade sinnlos, so doch unlogisch. Weit logischer
erscheint mir noch die Faffung der Anklage: daß sie die Arbeiter darauf hingewiesen
haben, lediglich unter Gewalt und niemals mit dem moralischen Gewicht der
Mehrheiten der gesetzgebenden Versammlungen rc. Staatsanwalt: Der Ein
wand der Vertheidigung erscheint mir nicht gerechtfertigt. Dex Hr. Vertheidiger über
sieht daß dasjenige was er in die Fragen hineingenommen wissen will, nicht in dem Er
kenntniß des Oberappellationsgerichts, sondern nur in deffen Motiven enthalten ist.
Ach glaube entschieden nicht daß durch die Anträge der Vertheidigung mehr Klarheit in
die Fragstellung kommt. Ich für meine Person finde dieselbe vollständig klar. Der Ge
richtshof hat nach dem Gange der Verhandlungen die Fragen zweckentsprechend modi-
ficict. Vertheidiger Freytag (Plauen): Die von uns beantragte Fragstellung
bericht im wesentlichen auf dem Verweisungserkenntniß der Anklagekammer. Wir
haben ein bedeutendes Interesse daran daß die Fragstellung deutlich ist, daß das
jenige was man den Angeklagten zur Last legt nun endlich einmal klar zu Tag tritt.
Wir muffen deßhalb unter allen Umständen bei unsern Anträgen, stehen bleiben.
Vertheidiger Freytag (Leipzig) schließt sich dieser Erklärung an. Staatsanwalt:
Die Anklage, ist darauf gerichtet daß die Angeklagte« einen gewaltsamen-Angriff auf die
monarchische Staatseinrichtung vorbereitet haben. Was darunter zu verstehen ist, dürfte
für jedermann klar sein. Das Oberappellationsgericht hat nichts anderes sagen können
und wollen als daß das Vorhaben der Angeklagten wirklich darauf gerichtet gewesen ist.
Präs.: Der Gerichtshof wird sich nun zur Beschlußfassung zurückziehen. — Nach dem
Wiedereintritt des Gerichtshofes verkündet der Präsident hinsichtlich des Antrages: an
statt der Worte „mit dem Vorhaben" die Worte „zum Zweck des Vorhabens" zu setzen,
daß der Gerichtshof diesen Antrag genehmige, daß aber derselbe alle anderen Anträge
der Vertheidigung ablehne. Präs.: Damit sind die gesetzlichen an die HH. Geschwornen zu
richtenden Fragen endgültig festgestellt. Wir gehen nunmehr zu den Schlußvorträgen über.
Staatsanwalt: M. HH. Geschwornen! Eine rechte Würdigung der Anklage ist nicht
möglich ohne einen tieferen Einblick in die Geschichte der Socialdemokratie. Sie haben aus der
Geschichte gesehen: dann und wann traten Männer von besonderer Begabung auf, welche
eine neue Weltordnung gründen wollten. Solche Männer hatten ihre Hand im Spiel als
der Communistenbund entstand. Sie giengen von der Ansicht aus daß der Staat die
Mehrheit, die „Proletarier," hinten ansetze, und die Minderheit, die „privilegirten
Classen," in ungerechter Weise begünstige. Von diesem Gesichtspunkt geht das com-
munistische Manifest aus, welches Karl Marx im Jahr 1848 erließ. (Redner verliest
eine Anzahl von Stellen aus diesem Manifest; es heißt darin daß die Communisten den
Sturz der Bourgeoisie, die Eroberung der politischen Gewalt anstreben.) Auf Deutsch
land richteten die Communisten ihr Hauptaugenmerk. Die Revolution, welche in dem
Manifest als bevorstehend angekündigt wurde, trat ein. Aber die Contmunisten fanden
darin nicht das was sie erwartet hatten. Die Revolution wurde niedergeschlagen. In
dessen wenn die Communisten auch vorderhand von ihren Zielen abstehen mußten, so
traten sie doch von ihrem Vorhaben selbst nicht zurück. Sie sammelten sich aus den ein
zelnen Ländern wieder, und die freiheitlicher gewordenen Vereins- und Versammlungs-
gesetze kamen ihnen dabei zu statten. Die Communisten schlossen sich immer enger an
einander an, und hieraus entstand die internationale Arbeiter-Association. Der Haupt
urheber derselben war Karl Marx; aus seiner Feder stammt das Programm der Inter
nationale. Durch die freiheitlicher gewordenen Zustände schien es den Communisten
räthlich geworden zu sein mit ihren Bestrebungen an die Oesfentlichkeit heraus zu treten.
Indessen wenn auch der Gcneralrath sagt er treibe sein Wirken frei unter dem Sonnen
licht, so haben wir doch aus der vertraulichen Mittheilung an den Braunschweiger Aus
schuß erfahren daß er auch eine unterirdische Thätigkeit betreibt, daß er seine Hand direct
hält auf dem Hebel der großen Arbeiterrevolution. Einer der begabtesten Schüler von
Marx war Lasalle. Derselbe hat in allen seinen Schriften entwickelt daß es gelte für
die Arbeiter politische Macht zu erobern, vor allem aber das allgemeine Stimmrecht.
Wie Lasalle das allgemeine Stimmrecht aufgefaßt, darüber hat uns einer seiner Ver
trauten im „Volksstaat" Aufschluß gegeben. Danach bedeutet dasselbe lediglich Revo
lution. Nach Lasalle's Tod trat einigermaßen Verwirrung in die Arbeiterpartei ein.
Schweitzer wollte die Arbeiter fern halten von der Politik. Ihm traten die Angeklagten
Bebel und Liebknecht entgegen. Liebknecht, früher selbst ein Mitglied der Communisten-
partei, war es gelungen auf Bebel, der ehedem andere Ansichten hatte, erfolgreich ein
zuwirken. Als beide sahen daß die Arbeiter von der Politik getrennt werden sollten,
setzten sie auf dem Nürnberger Arbeitertag das Programm der Staatshülfe durch, so
wie ferner daß die politische und sociale Frage fortan ungetrennt sein sollen. Nach die
sem Sieg verfolgten sie ihre Zwecke weiter durch die Berufung eines socialdemokratischen
Congrcsses nach Eisenach. Dieser Congreß wurde außerdem von einzelnen ausländischen
Abtheilungen der Internationale mit veranstaltet. Unter andern figttrirte unter den
Einladern der vr. Ladendorf aus Zürich, der früher zu zehn Jahren Zuchthaus wegen
Hochverraths in Deutschland verurtheilt war, und über dessen Anschauungen uns die
zur Vorlesung gelangten Nummern des „Felleisen" genügend aufgeklärt haben. Laden
dorf verwaltete einen Fonds, bestimmt zur Revolution in Deutschland, und aus diesem
Fonds hm der Angeklagte Bebel schon vor dem Eisenacher Congreß nicht unbeträchtliche
Summen auf reine persönliche Discretion erhalten. Es mag sein daß zwischen Bebel
und Ladendorf nicht ganz bestimmte Abredungen wegen Verwendung der Gelder bestan
den haben, aber so viel steht fest daß Bebel dem Ladendorf volle persönliche Garantie
gegeben hat. Mit welchen Absichten kam Liebknecht nach Eisenach? Derselbe hatte seine
Ansichten schon vorher im „Demokratischen Wochenblatt" dahin ausgesprochen: die Re
volution im Jahr 1848 sei leider vor den Thronen stehen geblieben. In Eisenach frag
ten sich die Congreß-Theilnehmer, als es galt dem Kind einen Namen zu geben: sollen
wir mit der Sprache offen herausgehen? Darin war man einig: die Republik zu er
streben; aber man befürchtete in Conflict mit den Regierungen zu gerathen wenn matt
frei und offen sagte: wir wollen die Republik. Man befürchtete ferner daß, wenn may
sich frei und offen dazu bekenne, doch manche vor dem Eintritt in die Partei zurückge
schreckt werden könnten. Man einigte sich daher über die Devise „freier Volksstaat."
In den Worten: „die socialdemokratische Partei erstrebt den freien Volksstaat," ist eine
Kriegserklärung gegen die Monarchie enthalten. M.HH. Geschwornen! Es ist sehr viel
geschehen um dieses Programm zur Ausführung zu bringen. Man hat der Partei zu
nächst eine straffe Organisation gegeben, welche es ermöglichte daß alles das was in
Eisenach beschlossen war praktisch ausgeführt würde. Man handelte von der Ansicht aus
daß Einzelne nichts thun können, während dis Gesammtheit mehr Gewalt hat. Man
gründete das Partei-Organ, den „Volksstaat." In diesem Blatte sind die Eisenacher
Grundsätze klar ausgesprochen — Grundsätze welche das Volk anzureizen suchen zu ge
waltsamem Vorgehen gegen die Monarchie. (Redner verliest oder wiederholt vielmehr
die Vorlesung einer Anzahl von Artikeln des „Volksstaat.") Die Angeklagten sagen
nun zwar: sie wollen ihre Ideen in das Volk hineintragen um die Mehrheiten in den
Parlamenten zu gewinnen; aber diese Mehrheiten hüben nicht das Recht die Staatsver
fassungen einseitig umzustürzen, zu einer solchen Veränderung gehört die Zustimmung
sämmtlicher gesetzgebenden Factoren. Die Angeklagten haben geäußert: die Fürsten
hätten sich der Mehrheit zufügen; wenn die Fürsten der Mehrheit Gewalt entgegenstellen
wollen, dann sei es gerechtfertigt auch zur Gewalt zu greifen. Die Angeklagten haben uns
ferner gesagt daß sie in diesem Falle selbst die Flinte von der Wand nehmen würden. Ich
glaube das, denn Hr. Liebknecht hat ja schon einmal 1849 in Baden praktisch Revolution
getrieben. Ueber den Charakter eines solchen Kampfes kann wohl kein Zweifel bestehen.
Wir wiffen ferner daß auch das Landvolk von der social-demokratischen Partei bearbeitet wer
den soll, wenn auch Hr. Bebel selbst zugegeben hat daß das seine besonderen Schwierigkeiten
haben weroe. Doch der Versuch ist gemacht, die Schriftstücke des Braunschweiger Aus
schusses sind ein Beweis dafür. Die Angeklagten haben in Volksversammlungen durch
aufreizende Reden ihre Zwecke zu fördern gesucht. Die Rede Liebknechts in Berlin spricht
sehr deutlich von der Nothwendigkeit der Revolution, sie weist unmittelbar auf den ge
waltsamen Sturz der Staatsverfassung hin. Hr. Liebknecht hat die Rede denjenigen
die sie nicht selbst mitangehört haben, durch den Druck zugänglich gemacht. Hr. Bebel
hat durch seine in Plauen gehaltene Rede gleiches gethan. Er nannte sie selbst das
ABC der Socialdemokratie. In dieser Rede ist nicht minder deutlich darauf hingewiesen
worden daß es auf dem Wege der Güte nicht gehe und zur Gewalt gegriffen werden
müsse. So sagte sehr bestimmt der Zeuge Tröger aus. Und der Zeuge Gessing erklärte
u»7s: Bebel habe zwar nicht direct zur gewaltsamen Erhebung aufgefordert, indessen sehr
geschickt die direkte Aufforderung umgangen. Zeuge Hoffmann, der feine Aussage be-