Full text: Zeitungsausschnitte über Allg. Kunstgeschichte

© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 47 
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I 
• . - Der SoeiaUsteu- Proceß. 
XIV. 
(**) Leipzig, 25 März. Zu der heutigen Sitzung ist der Andrang des Publi 
kums ein außerordentlich großer. Innerhalb des Gerichtsraumes bemerkt man den Ge- 
Meralstaatsanwalt vr. Schwarze und andere hervorragende juristische Kapacitäten. Der 
'Präsident eröffnet die Sitzung Vormittags 9 Uhr mit der Vorlesung der an die Ge 
schwornen zu richtenden gesetzlichen Fragen. Dieselben sind, da die Handlungen vor 
dem Jnkraftreten des Reichsstrafgesetzbuches begangen sind, sowohl nach diesem als 
-auch nach dem ehemaligen sächsischen revidirten Strafgesetzbuch entworfen. Das Reichs- 
strafgesetzbuch bestimmt in §. 2 hierüber unter anderm folgendes: Bei Verschiedenheit 
der Gesetze von der Zeit der begangenen Handlung bis zu deren Aburtheilung ist das 
mildeste Gesetz anzuwenden. In Bezug auf den Angeklagten Liebknecht lauten die 
Fragen: 1) Ist der Angeklagte Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht 
schuldig, dadurch daß er innerhalb der letzten zehn Jahre, vom 19 December 1870 zu 
rückgerechnet, mit dem Vorhaben die Verfassung des Norddeutschen Bundes, jetzigen 
Deutschen Reiches, und des Königreichs Sachsen gewaltsam zu ändern, a) im Monat 
August 1869 zu Eisenach neben andern hervorragenden Parteigenossen die social-demo- 
Tratische Arbeiterpartei gegründet, b) die Redaction des seit dem 1 Oktober 1869 unter 
dem Titel „Der Volksstaat" ins Leben getretenen Preßorgans der gedachten Partei 
besorgt, auch thätiger Mitarbeiter an erwähntem Preßorgan gewesen, c) in der ge 
dachten Zeitung beharrlich und planmäßig, um deren, vornehmlich den Arbeiterkreisen 
ungehörige Leser für das obengedachte gewaltsame Vorhaben zu gewinnen, nicht nur 
Grundsätze, welche dem letzteren entsprachen, verbreitet, sondern insbesondere auch die 
Arbeiter darauf daß nicht bloß durch das moralische Gewicht der Mehrheit in den 
gesetzgebenden Versammlungen, sondern schließlich nur durch Gewalt die dermaligen 
Staatseinrichtungen und die auf sie gegründeten wirthschaftlich-gesellschaftlichen Zu 
stände beseitigt werden können, hingewiesen, und geradezu an sie, zugleich unter Erin 
nerung an die Vorgänge bei frühern politischen Revolutionen, die Aufforderung, auf 
den Zeitpunkt des gewaltsamen Umsturzes durch regen Anschluß aneinander, durch ein 
heitliche Organisation und sonst sich vorzubereiten und dazu sich bereit zu halten, ge 
richtet, 6) nicht nur selbst Schriften, in denen zu gewaltsamer Abänderung der Staats- 
Verfassungen aufgereizt und aufgefordert wird, zur Verbreitung gebracht und empfohlen, 
sondern außerdem auch bei der Verbreitung solcher Schriften durch den gewählten 
Partei-Ausschuß zu Braunschweig, indem er selbigem nach dieser Richtung hin Vor 
schläge gemacht, mitgewirkt, 6) für Gründung von Arbeitervereinen in den einzelnen 
Orten als Localvereine der Partei, welche durch Vertrauensmänner und sonst mit dem 
erwähnten Partei-Ausschuß in dem engsten Verkehr gestanden mit Erfolg gewirkt, t) 
nicht nur selbst in Volksversammlungen in verschiedenen Theilen des Deutschen Reichs 
als Agitator für die bezeichneten Zwecke der Partei aufgetreten, sondern auch für die 
Entsendung anderer Personen als Agitatoren thätig mitgewirkt, g) die Landbevölkerung 
und das Militär durch Artikel in der Zeitschrift „Der Volksstaat" und durch sonstige 
Schriften zur Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen aufzureizen und zu 
unterwühlen versucht, endlich b) nicht nur dafür gesorgt daß die social-demokratische 
Arbeiterpartei als ein Glied der Internationalen Arbeiter-Association, einer die näm 
lichen revolutionären Ziele wie die erstere verfolgenden über Europa und Amerika ver 
breiteten Verbündung von Arbeitern und andern Personen aufgetreten ist, sondern auch 
wit dem Generalrathe der Internationalen Arbeiter-Association, deffen Anweisungen 
«r ebenso wie der Partei-Ausschuß in Braunschweig gefolgt, bezüglich des Vorgehens 
der social-demokratischen Arbeiterpartei in politischer Richtung in Verkehr gestanden, 
Handlungen vorgenommen zu haben, wodurch das hochverrätherische Unternehmen, die 
Verfaffung des Königreichs Sachsen und die Verfaffung des Norddeutschen Bundes, 
"jetzigen Deutschen Reichs, gewaltsam zu ändern, vorbereitet worden ist? Die Frage 
"welche nach dem revidirten Strafgesetzbuche gestellt worden, lautet in den Eirizelabther- 
lungen übereinstimmend mit der voraufgezeichneten, und hat nur einige Aenderungen 
im Schluß und Eingang. Bezüglich Bebels lauten die Fragen wörtlich wie die auf 
Liebknecht bezügliche, nur ist an Stelle des Wortes „Redaction" in der Unterabthei 
lung b) zu lesen: „die Expedition des seit dem 1 October 1869 unter dem Titel „Der 
Volksstaat" ins Leben getretenen rc. rc. In Bezug aufHepner lauten die Fragen 
seiner untergeordneten Stellung als Mitarbeiter des „Volksstaats" entsprechend. Stach 
Vorlesung dieser Fragen erbitten sich die beiden Vertheidiger zwanzig Minuten Pause. 
Bei Wiederaufnahme der Sitzung ergreift das Wort zunächst der Staatsanwalt, 
welcher mit der Fragstellung einverstanden ist. Dann erklärt Vertheidiger Freytag 
<Plauen): die Vertheidigung sei mit der Fassung der Fragen nicht einveritanden. Ein 
mal sei aus diesen Fragen ein Hauptmoment weggelassen, und zweitens könne niemand 
aus denselben klar werden. Er beantrage daher daß die Fragen in folgender Faffung 
abgeändert werden: Ist der Angeklagte (Liebknecht rc.) schuldig: a) daß er, um die 
Staatsverfaffung des Norddeutschen Bundes, jetzigen Deutschen Reiches, beziehungs 
weise des Königreichs Sachsen abzuändern und aufzuheben, und statt der Monarchie 
Lie Republik einzuführen, einen gewaltsamen Angriff gegen die Staatsverfaffung 
vorgehabt habe, b) daß dieses Vorhaben bereits eine concrete Gestalt und einen 
bestimmten Umriß gewonnen, c) dadurch daß er diese Handlungen (folgen nun die 
in de» Fragen unter a und b einzeln aufgeführten Handlungen) begangen, eine 
hochverrätherische Handlung u. s. w. vorbereitet zu haben (weiter wie am Schluffe 
der Fragen). Sollte der Gerichtshof hierauf nicht eingehen, so behalte er sich vorbehalt 
lich der Einwendung weiterer Rechtsmittel vor noch bestimmteZusatzfragen zu beantragen. 
Vertheidiger Fr.eytag (Leipzig): Wir haben eventuell, zu beantragen daß 1) anstatt 
der Worte „mit dem Vorhaben" gesetzt werde „zum Zwecke des Vorhabens," da diese 
Worte im Verweisungserkenntniß enthalten sind, 2) daß der Umstand welcher nachdem 
Erkenntnisse des Oberappellationsgerichts zu den wesentlichen Momenten der Vor 
bereitung des Hochverraths gehört, in die Fragstellung mit aufgenommen werde, näm 
lich die Worte: „zum Zwecke des bestimmten Vorhabens." Ich finde die Worte der 
jetzigen Fragstellung, .wenn auch nicht gerade sinnlos, so doch unlogisch. Weit logischer 
erscheint mir noch die Faffung der Anklage: daß sie die Arbeiter darauf hingewiesen 
haben, lediglich unter Gewalt und niemals mit dem moralischen Gewicht der 
Mehrheiten der gesetzgebenden Versammlungen rc. Staatsanwalt: Der Ein 
wand der Vertheidigung erscheint mir nicht gerechtfertigt. Dex Hr. Vertheidiger über 
sieht daß dasjenige was er in die Fragen hineingenommen wissen will, nicht in dem Er 
kenntniß des Oberappellationsgerichts, sondern nur in deffen Motiven enthalten ist. 
Ach glaube entschieden nicht daß durch die Anträge der Vertheidigung mehr Klarheit in 
die Fragstellung kommt. Ich für meine Person finde dieselbe vollständig klar. Der Ge 
richtshof hat nach dem Gange der Verhandlungen die Fragen zweckentsprechend modi- 
ficict. Vertheidiger Freytag (Plauen): Die von uns beantragte Fragstellung 
bericht im wesentlichen auf dem Verweisungserkenntniß der Anklagekammer. Wir 
haben ein bedeutendes Interesse daran daß die Fragstellung deutlich ist, daß das 
jenige was man den Angeklagten zur Last legt nun endlich einmal klar zu Tag tritt. 
Wir muffen deßhalb unter allen Umständen bei unsern Anträgen, stehen bleiben. 
Vertheidiger Freytag (Leipzig) schließt sich dieser Erklärung an. Staatsanwalt: 
Die Anklage, ist darauf gerichtet daß die Angeklagte« einen gewaltsamen-Angriff auf die 
monarchische Staatseinrichtung vorbereitet haben. Was darunter zu verstehen ist, dürfte 
für jedermann klar sein. Das Oberappellationsgericht hat nichts anderes sagen können 
und wollen als daß das Vorhaben der Angeklagten wirklich darauf gerichtet gewesen ist. 
Präs.: Der Gerichtshof wird sich nun zur Beschlußfassung zurückziehen. — Nach dem 
Wiedereintritt des Gerichtshofes verkündet der Präsident hinsichtlich des Antrages: an 
statt der Worte „mit dem Vorhaben" die Worte „zum Zweck des Vorhabens" zu setzen, 
daß der Gerichtshof diesen Antrag genehmige, daß aber derselbe alle anderen Anträge 
der Vertheidigung ablehne. Präs.: Damit sind die gesetzlichen an die HH. Geschwornen zu 
richtenden Fragen endgültig festgestellt. Wir gehen nunmehr zu den Schlußvorträgen über. 
Staatsanwalt: M. HH. Geschwornen! Eine rechte Würdigung der Anklage ist nicht 
möglich ohne einen tieferen Einblick in die Geschichte der Socialdemokratie. Sie haben aus der 
Geschichte gesehen: dann und wann traten Männer von besonderer Begabung auf, welche 
eine neue Weltordnung gründen wollten. Solche Männer hatten ihre Hand im Spiel als 
der Communistenbund entstand. Sie giengen von der Ansicht aus daß der Staat die 
Mehrheit, die „Proletarier," hinten ansetze, und die Minderheit, die „privilegirten 
Classen," in ungerechter Weise begünstige. Von diesem Gesichtspunkt geht das com- 
munistische Manifest aus, welches Karl Marx im Jahr 1848 erließ. (Redner verliest 
eine Anzahl von Stellen aus diesem Manifest; es heißt darin daß die Communisten den 
Sturz der Bourgeoisie, die Eroberung der politischen Gewalt anstreben.) Auf Deutsch 
land richteten die Communisten ihr Hauptaugenmerk. Die Revolution, welche in dem 
Manifest als bevorstehend angekündigt wurde, trat ein. Aber die Contmunisten fanden 
darin nicht das was sie erwartet hatten. Die Revolution wurde niedergeschlagen. In 
dessen wenn die Communisten auch vorderhand von ihren Zielen abstehen mußten, so 
traten sie doch von ihrem Vorhaben selbst nicht zurück. Sie sammelten sich aus den ein 
zelnen Ländern wieder, und die freiheitlicher gewordenen Vereins- und Versammlungs- 
gesetze kamen ihnen dabei zu statten. Die Communisten schlossen sich immer enger an 
einander an, und hieraus entstand die internationale Arbeiter-Association. Der Haupt 
urheber derselben war Karl Marx; aus seiner Feder stammt das Programm der Inter 
nationale. Durch die freiheitlicher gewordenen Zustände schien es den Communisten 
räthlich geworden zu sein mit ihren Bestrebungen an die Oesfentlichkeit heraus zu treten. 
Indessen wenn auch der Gcneralrath sagt er treibe sein Wirken frei unter dem Sonnen 
licht, so haben wir doch aus der vertraulichen Mittheilung an den Braunschweiger Aus 
schuß erfahren daß er auch eine unterirdische Thätigkeit betreibt, daß er seine Hand direct 
hält auf dem Hebel der großen Arbeiterrevolution. Einer der begabtesten Schüler von 
Marx war Lasalle. Derselbe hat in allen seinen Schriften entwickelt daß es gelte für 
die Arbeiter politische Macht zu erobern, vor allem aber das allgemeine Stimmrecht. 
Wie Lasalle das allgemeine Stimmrecht aufgefaßt, darüber hat uns einer seiner Ver 
trauten im „Volksstaat" Aufschluß gegeben. Danach bedeutet dasselbe lediglich Revo 
lution. Nach Lasalle's Tod trat einigermaßen Verwirrung in die Arbeiterpartei ein. 
Schweitzer wollte die Arbeiter fern halten von der Politik. Ihm traten die Angeklagten 
Bebel und Liebknecht entgegen. Liebknecht, früher selbst ein Mitglied der Communisten- 
partei, war es gelungen auf Bebel, der ehedem andere Ansichten hatte, erfolgreich ein 
zuwirken. Als beide sahen daß die Arbeiter von der Politik getrennt werden sollten, 
setzten sie auf dem Nürnberger Arbeitertag das Programm der Staatshülfe durch, so 
wie ferner daß die politische und sociale Frage fortan ungetrennt sein sollen. Nach die 
sem Sieg verfolgten sie ihre Zwecke weiter durch die Berufung eines socialdemokratischen 
Congrcsses nach Eisenach. Dieser Congreß wurde außerdem von einzelnen ausländischen 
Abtheilungen der Internationale mit veranstaltet. Unter andern figttrirte unter den 
Einladern der vr. Ladendorf aus Zürich, der früher zu zehn Jahren Zuchthaus wegen 
Hochverraths in Deutschland verurtheilt war, und über dessen Anschauungen uns die 
zur Vorlesung gelangten Nummern des „Felleisen" genügend aufgeklärt haben. Laden 
dorf verwaltete einen Fonds, bestimmt zur Revolution in Deutschland, und aus diesem 
Fonds hm der Angeklagte Bebel schon vor dem Eisenacher Congreß nicht unbeträchtliche 
Summen auf reine persönliche Discretion erhalten. Es mag sein daß zwischen Bebel 
und Ladendorf nicht ganz bestimmte Abredungen wegen Verwendung der Gelder bestan 
den haben, aber so viel steht fest daß Bebel dem Ladendorf volle persönliche Garantie 
gegeben hat. Mit welchen Absichten kam Liebknecht nach Eisenach? Derselbe hatte seine 
Ansichten schon vorher im „Demokratischen Wochenblatt" dahin ausgesprochen: die Re 
volution im Jahr 1848 sei leider vor den Thronen stehen geblieben. In Eisenach frag 
ten sich die Congreß-Theilnehmer, als es galt dem Kind einen Namen zu geben: sollen 
wir mit der Sprache offen herausgehen? Darin war man einig: die Republik zu er 
streben; aber man befürchtete in Conflict mit den Regierungen zu gerathen wenn matt 
frei und offen sagte: wir wollen die Republik. Man befürchtete ferner daß, wenn may 
sich frei und offen dazu bekenne, doch manche vor dem Eintritt in die Partei zurückge 
schreckt werden könnten. Man einigte sich daher über die Devise „freier Volksstaat." 
In den Worten: „die socialdemokratische Partei erstrebt den freien Volksstaat," ist eine 
Kriegserklärung gegen die Monarchie enthalten. M.HH. Geschwornen! Es ist sehr viel 
geschehen um dieses Programm zur Ausführung zu bringen. Man hat der Partei zu 
nächst eine straffe Organisation gegeben, welche es ermöglichte daß alles das was in 
Eisenach beschlossen war praktisch ausgeführt würde. Man handelte von der Ansicht aus 
daß Einzelne nichts thun können, während dis Gesammtheit mehr Gewalt hat. Man 
gründete das Partei-Organ, den „Volksstaat." In diesem Blatte sind die Eisenacher 
Grundsätze klar ausgesprochen — Grundsätze welche das Volk anzureizen suchen zu ge 
waltsamem Vorgehen gegen die Monarchie. (Redner verliest oder wiederholt vielmehr 
die Vorlesung einer Anzahl von Artikeln des „Volksstaat.") Die Angeklagten sagen 
nun zwar: sie wollen ihre Ideen in das Volk hineintragen um die Mehrheiten in den 
Parlamenten zu gewinnen; aber diese Mehrheiten hüben nicht das Recht die Staatsver 
fassungen einseitig umzustürzen, zu einer solchen Veränderung gehört die Zustimmung 
sämmtlicher gesetzgebenden Factoren. Die Angeklagten haben geäußert: die Fürsten 
hätten sich der Mehrheit zufügen; wenn die Fürsten der Mehrheit Gewalt entgegenstellen 
wollen, dann sei es gerechtfertigt auch zur Gewalt zu greifen. Die Angeklagten haben uns 
ferner gesagt daß sie in diesem Falle selbst die Flinte von der Wand nehmen würden. Ich 
glaube das, denn Hr. Liebknecht hat ja schon einmal 1849 in Baden praktisch Revolution 
getrieben. Ueber den Charakter eines solchen Kampfes kann wohl kein Zweifel bestehen. 
Wir wiffen ferner daß auch das Landvolk von der social-demokratischen Partei bearbeitet wer 
den soll, wenn auch Hr. Bebel selbst zugegeben hat daß das seine besonderen Schwierigkeiten 
haben weroe. Doch der Versuch ist gemacht, die Schriftstücke des Braunschweiger Aus 
schusses sind ein Beweis dafür. Die Angeklagten haben in Volksversammlungen durch 
aufreizende Reden ihre Zwecke zu fördern gesucht. Die Rede Liebknechts in Berlin spricht 
sehr deutlich von der Nothwendigkeit der Revolution, sie weist unmittelbar auf den ge 
waltsamen Sturz der Staatsverfassung hin. Hr. Liebknecht hat die Rede denjenigen 
die sie nicht selbst mitangehört haben, durch den Druck zugänglich gemacht. Hr. Bebel 
hat durch seine in Plauen gehaltene Rede gleiches gethan. Er nannte sie selbst das 
ABC der Socialdemokratie. In dieser Rede ist nicht minder deutlich darauf hingewiesen 
worden daß es auf dem Wege der Güte nicht gehe und zur Gewalt gegriffen werden 
müsse. So sagte sehr bestimmt der Zeuge Tröger aus. Und der Zeuge Gessing erklärte 
u»7s: Bebel habe zwar nicht direct zur gewaltsamen Erhebung aufgefordert, indessen sehr 
geschickt die direkte Aufforderung umgangen. Zeuge Hoffmann, der feine Aussage be-
	        

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