Full text: Zeitungsausschnitte über Holbein

© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 44 
He. 226. 
Augsburg, Montag, 14 August 
1871. 
CorresDondenzen sind an dis Eadwtioa, Inssnt« an die Expedition in All*smoinon Eaitanc franco zu richten. Dieselbe berechnet für die dreigespaltene Colonelzelle oder deren Raum 
'* Im HftuptbUtt U kr.} ln d*r Btil&f«, woloh*r_da« HontsfsbUtt floioh goaehtat wird, 9 kr. a. W. 
abgekürzte) Wort oder Zahl 
wird. Der entfallende 
MomagS erscheint nur ein Blatt. 
Verlag der I. G. Totta'schen Buchhandlung. Für die Redaction verantwortlich: Dr. I. v. Gosen. 
Uebersicht. 
Die Augsburger Gerichtsbücher über Hans Holbein den Aeltern. — 
Südwestdeutsche Idyllen. (2. Stein am Rhein.) — Aus den Kriegs 
gerichtsverhandlungen von Versailles. 
Neueste Posten. München: Die Ministerkrisis. Hohe Reisende. 
Eiserne Kreuze. Berlin: Zur Näumungsfrage. 
Telegraphische Berichte. 
* Versailles, 12 Aug. Nationalversammlung. Der Antrag des 
linken Centrums auf dreijährige Vollmachtsverlängerung für Hrn. Thiers 
mit dem Titel eines Präsidenten der Republik wurde eingebracht. Bei 
Auflösung der Nationalversammlung innerhalb dieser Zeit sollen die Voll 
machten des Hrn. Thiers nur so lange dauern als nöthig ist um eine neue 
Versammlung zu eonstituiren. Der Präsident soll die Exekutivgewalt aus 
üben; alle Executivacte bedürfen der Gegenzeichnung des betreffenden 
Ministers. Die Minister sind der Nationalversammlung verantwortlich. 
Ein Mitglied der äußersten Rechten bringt einen Vorschlag ein auf Verlän 
gerung der Bestätigung der Hrir. Thiers zu Bordeaux übertragenen Voll 
machten. Für beide Vorschläge wird auch von Hrn. Thiers die Dringlich 
keit gefordert. Nach Aufhebung der Sitzung für 20 Minuten wird die 
Dringlichkeit angenommen. 
* Frankfurt a. M.. 12 Ang Abend.EffrcteusocietSt. 1882er Amerikaner 
97%, Silberreute 58% 1860er L —. E,evitactieu 275%. Lombarden 173%, 
Staat-bahn 403, Galizier — Elisabeth —, 3proc. span. außl. Schuld 31% 6, 
frans. Rente volle —, leere 88%. Fest. 
* Parts. 12 Aug. Schlutzcurse. Zproc. Rente 55.72, Credit Mobilier 175, 
Staat-bahu 867, Lombarden 382. Italiener 59.37, 1882er Amerikaner 126 93, 
neue Anleihe 88.57. 
* Amsterdam, 12 Aug Wechsel auf London —, 3proe. Spanier 
31'1%5, 6proc. Amerikaner 98%,, bproe. Papierrente 48. 5proc. Silberrente 
56 %g, 5proc. Türken 44%, 5proc. Russen 80%. Fest. 
I Amsterdam, 12 Aug. Roggen per Oct. 187—188. 
Die Aug-burger Gerichtsbücher über HarrS Holbein den 
Aeltern. 
* Je spärlicher die Quellen zur Geschichte der hochberühmten Künstler 
familie der Holbeine fließen, desto willkommener find auch geringfügigere 
neu aufgefundene Notizen über sie. Ein glücklicher Zufall ließ mich vor 
mehreren Tagen die alten Gerichtsbücher der Stadt Augsburg aus dem 
Ende des 15. und dem Anfang des 16. Jahrhunderts entdecken. Eine ge 
naue Durchsicht dieser in mehrfacher Beziehung äußerst intereffanten Ar 
chivalien zeigte mir eine Fülle von Nachrichten über die persönlichen Ver 
hältnisse der hervorragendsten Männer jener Glanzzeit Augsburgs. Ich 
beschränke mich hier auf die Notizen über die Familie Holbein, einmal weil 
gerade die Augsburger Periode derselben noch in dichtem Dunkel begraben 
liegt, dann weil, nach außen wenigstens, keine so großartig gewirkt hat wie 
sie. Ich bemerk^nur noch daß Schrift und Sprache dieser Gerichtsbücher in 
gleichem Maße verderbt sind. Die Einträge sind in protokollarischer Weise, 
im Flusse der mündlichen Verhandlung, niedergeschrieben worden, und 
namentlich wegen der völlig willkürlichen, zahlreich angewandten Abkür 
zungen nur mit großer Schwierigkeit zu entziffern, während die Sprache 
im Kampfe mit der fremden Terminologie der römischen Rechtvbegriffe die 
gewagtesten Versuche zur Verdeutschung derselben macht, und dadurch nur 
noch unverständlicher wird. Ich gebe nun in folgendem die Notizen in 
chronologischer Reihenfolge getreu in der Schreibweise des Originals. 
Gerichtsbuch des Jahrs 1503, uff mitwoch post Felicii: 
„Item der Holbain muler ist zu Paulsen Mair geschlachtgwannder, 
wie daz er sich unterstanden und im durch sein eigen gewalt und 
furnemen ein prett naher gtissen und im sein hus in sein abwesen 
geöffnet hab mit . . Das Folgende unleserlich. 
Dieser Paulsen Mair war nach dem Steuerbuch v. 1.1503 der nächste 
Nachbar des alten Holbein, der mit seiner Mutter in einem Hause zusam 
men wohnte. Woltmann befindet sich daher in einem Irrthum wenn er 
auf S. 133 seines Buchs sagt: der Vater Holbein.sei in jenem Jahr nicht 
'in Augsburg zu finden; er tritt uns außer im Gerichtsbuch auch im Steuer 
register entgegen. 
Daß die Vermögensverhältniffe unserer Künstlerfamilie in arg zerrütte 
tem Zustande waren, geht aus mehrfachen Auspfändungen hervor, denen 
der ältere Holbein sowohl als seine Mutter unterworfen wurden. So ist 
zum „donrstsg post Cantate 10. tag maii“ des Jahres 1515 eingetra 
gen: „hudwig Smid metzger hatt alle recht erlangt ann Holbain 
maler pro 1 fl., 11 was nach der Ausdrucksweise der damaligen Zeit so viel 
bedeutet als: der Gläubiger hat nach constatirter Zahlungsweigerung sei 
nes Schuldners (Holbeins) vom Gericht eine Auspfändungsvollmacht er 
halten. Wie schlimm muß die Lage des Künstlers gewesen sein wenn er 
nicht einmal einen Gulden aufbringen konnte! Ein andermal (1516, „af- 
termofltag post Reminiecere 10. tag februarius“) treffen wir Holbein 
in einem Rechtsstreit mit den beiden Pflegern eines jungen Jlsung, „mnb 
verfalln zins" und am 13 Nov. (mitwoch post Martini) in einem eben 
solchen mit „Jörg Lotter“ wegen einer Schuld von 32 Kreuzern. Auch hier 
kam es Wieder zur Auspfändung. Solche Mißstände mögen ihn Wohl in 
erster Reihe bewogen haben die Vaterstadt zu verlassen, und sein Heil an 
derwärts zu suchen. Seine beiden Söhne, Hans und Ambrosius, hatten 
schon vor längerer Zeit den Wanderstab ergriffen, um nach der schönen 
Sitte jener Zeit ihre jungen Kräfte im Kampfe mit den Gewalten des Le 
bens zu erproben. Hans war noch im Jahr 1515 nach Basel gezogen, wo 
er bereits in den letzten Tagen des Jahres mit einer Illustration des En- 
comium Moria von Erasmus debütirte, während sein älterer Bruder Am 
brosius mit Sicherheit erst im September des nächsten Jahrs in der kunst 
gebildeten Rheinstadt nachgewiesen werden kann. Nach dieser Richtung 
wandte — vermuthlich mit Zuthun b?r Söhne — auch der hartbedrängte 
Vater seine Schritte. Das Gerichtsbuch zum Jahr 1517 enthält zum 
12 Jan. (monfag post Erhardi episcopi) folgende Notiz: „auf ohge- 
nanten tag ist Sigmund Holbain vor gerächt erschienen unnd (hat) 
im auf sein begern und anrüstn ain erber gericht disen unterschid 
geben: erstlich das Sigmund Holbain eingesebriben werd das in 4 
wuchen den nechsten Hans Holbain sein bruder an Sigmund als er 
furhielt nit begert hat mit im gen Eyszneu zu <ziehen laut der urtl 
für ains. Fürs ander dieweil die 34 fl. verrechnetz geltz laut der 
hanndtschrift ain verwerte bekantlichc schuld ist, so latz ein erber 
gericht mit dem nachgeweiz bietten bey dem alten griehtsbrauch 
wie es von alter her körnen ist beleyben. Fürs 3. gibt ain erber 
gericht Sigmunden Holbain zu underschid der dreier II. gewetteter 
schuld halb das er muge mit dem burggraven erkunden auch nach 
diser stat recht. Das im Sigmund Holbain ein zuschreyben begert 
hat und im zu geben ist.“ Der Sinn dieser Stelle dürfte nach meiner 
Ansicht der sein: Hans Holbein hat gegen seinen Bruder Sigmund (vgl. 
über dessen künstlerische Thätigkeit Woltmann S. 164 ff.) auf Erfüllung 
eines Versprechens geklagt, das dahin abzielte eine gemeinschaftliche Reise 
machen zu wollen. Sigmund widerspricht dem und läßt sich über dir 
Haltlosigkeit dieses Klaganspruchs ein gerichtliches Zeugniß ausstellen. 
So weit wäre das Verhältniß deutlich. Aber was bedeutet „Eysznen,“ 
wohin Hans den Bruder mitziehen will? Lange dachte ich mit meh 
reren Freunden an Eisenach das im schwäbischen Volksmund wie „Eisne"
	        

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