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Abfertigung.
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Die Dresdener Kunstsammlungen.
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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 37
Sache, daß er versichert, „seine Darlegung hätte nur be
zweckt, den Beweis zu liefern, es könnten die von Vasari
namhaft gemachten Meister 1507 nicht im Vatican
thätig gewesen sein." Wenn die Behauptung des Herrn
Herman Grimm, von einer Reise Perugino's nach Florenz
um die Zeit, da Raphael für Cittä di Castelle Bild er
matte, „sei faktisch nichts bekannt" (S.65,Z. 6 v. o.)
durch die Hinweisung auf eine bei Gaye publicirte Ur
kunde zurückgewiesen wird, so reitet sich Herr Herman
Grimm so aus der Noth, daß er erklärt, er habe diese
Urkunde gleichfalls gelesen und an einem anderen Orte
citirt. Solche Kunstgriffe müssen einem Menschen, der
eine verlorene Sache vertheidigt, nachgesehen werden.
Herr Herman Grimm geht aber noch weiter. Er besitzt
die Dreistigkeit, sogar was schwarz auf weiß vor Aller
Augen steht, zu bestreiten. Er wird getadelt, daß er den
Zeitpunkt des Eintrittes Raphael's bei Perugino nicht
genau bestimme, da sich derselbe doch aus bekannten Ur
kunden mit Sicherheit feststellen lasse. Gegen diese Un
gerechtigkeit verwahrt er sich feierlich, er führe das Jahr
1500 als den zweifellosen Zeitpunkt des Eintrittes
Raphael's bei Perugino an. In seinem Buche heißt es
aber wörtlich (S. 57, l. Z. v. u.) so: „Wenn wir das
Jahr 1500 als dasjenige des Eintritts Raphael's bei
Perugino annehmen, so verdanken wir dieses Datum nur
der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Pungileoni, dem Passa-
vant folgt, läßt Raphael bereits 1495 bei Perugino in
die Lehre gehen." Herr Herman Grimm versichert in
seiner Entgegnung, meine Kritik seiner „Theorie" von
der Entstehung der Raphaelischen Grablegung berühre
ihn nicht, weil ich mich aus seine Darlegung „gar nicht"
einlasse. Die Vergleichung mit meinem Aufsatze zeigt,
daß Herr Herman Grimm hier abermals das Gegentheil
der Wahrheit ausfpricht. Schritt für Schritt wird da
selbst seine sogenannte Theorie verfolgt, es wird nach
gewiesen, daß Raphael nicht, wie Herr Herman Grimm
meint, ein antikes Relief als Quelle benützte, am wenigsten
das von Herrn Grimm dafür ausgegebene, den Tod
Meleager's im Museo Capitolino, daß die Raphaelische
Zeichnung: „Tod des Adonis" nicht zu den Skizzen für die
Grablegung gerechnet werden dürfe u. s. w. Das heißt
in der Sprache des Herrn Grimm: sich gar nicht auf
seine Darlegung einlassen! Nicht genug daran. Mit
sittlicher Entrüstung weist Herr Herman Grimm den Vor
wurf zurück, daß er ein und dieselbe Urkunde zu verschie
denen Zeiten verschieden lese. Seine Ungläubigkeit zwingt
mich, noch deutlicher mich über diesen Punkt, als ich es in
der Kritik gethan habe, ansznsprechen. Dort wies ich
nach, daß Herr Herman Grimm Raphael's Vollmacht an
Canigiani einmal auf das Jahr 1502 und Raphael's
Thätigkeit in Siena, das andere Mal aus das Jahr 1507
und Raphael's Wirksamkeit in Rom beziehe. Das war
zu schonend ausgedrückt. Nicht zu verschiedenen
Zeiten, sondern gleichzeitig in seinem Buche über
Raphael benützt Herr Herman Grimm beide
Datirungen und gründet auf jedes Datum weit
gehende Folgerungen.
Herr Herman Grimm schloß seine erste Publikation
des Dokumentes (K. u. K. II, S. 117) mit folgenden
Worten: „Und so hätten wir denn von Raphael's Hand
die Bestätigung, daß er im Juli und December 1502 in
Pintnricchio's Diensten arbeitete." Er hatte vollkommen
recht. Wenn die von ihm beliebte (erste) Leseart ange
nommen wird, so kann kein Zweifel über Raphael's Auf
enthalt in Siena und seine Mitwirkung an Pinturicchio's
Malereien im Jahre 1502 walten. Auf Grund dieses
Dokumentes wurde nun auch die Chronologie Raphael's
geregelt. Crowe und Cavalcaselle (Gesch. d. I. M., d.A.,
IV. Bd. S. 307. A. 92) heben ausdrücklich hervor, daß
durch Grimm's Entdeckung „die Gemeinschaft der Künst
ler in dieser Zeit (d. h. 1502) bestätigt würde." Und
zwar allein und ausschließlich bestätigt. Alle
anderen Umstände sprechen gegen das Jahr 1502. Pintu-
ricchio macht sich in seinem Kontrakte vom 29. Juni 1502
anheischig, Zeichnung und Uebertragung auf die Wände
mit eigener Hand zu liefern, und schon am folgenden Tage
soll er Raphael die Anfertigung von Zeichnungen über
lassen haben. Raphael's Antheil bezieht sich nicht auf
die Deckenmalerei in der Libreria, welche allein im Jahre
1502— 1503 vollendet wurde, sondern auf die Wand
gemälde, welche erst seit 1504 angefangen wurden. Nichts
wahrscheinlicher, als daß auch Raphael erst, nachdem sein
alter Lehrer Perugino Perugia verlassen hatte, nach
Siena ging. Aber im Angesichte des von Grimm (aus
dem, wie wir freilich jetzt sehen, überaus verdächtigen
Urkundenschatze eines Majors Kühlen) publicirten Doku
mentes mußten diese Zweifel zurücktreten. Ist dieses
ächt und Grimm's erste Leseart richtig, so bleibt es bei
dem Jahre 1502. Sobald man die Leseart ändert,
muß auch das Jahr 1502 als die Zeit des
Sienenser Aufenthaltes Raphael's gestrichen
werden. Dieses gibt auch jetzt Herr Herman Grimm
in seiner „Abwehr" zu; er rechtfertigt sein vollständiges
Uebersehen der ersten, in der Literatur bereits angenom
menen Leseart mit folgenden Worten: „Hiermit war alles
von mir an die Zahl 1502 Geknüpfte derart hinfällig
und überflüssig geworden, daß ich es bei der Benutzung
des Dokumentes im ersten Theil meines Buches über
Raphael einfach fortlassen zu dürfen glaubte." Hat aber
Herr Herman Grimm wirklich, wie er jetzt behauptet, das
Dokument in seinem Raphael nur für das Jahr 1507
(neue Leseart) als Quelle angezogen? Nein. Er hat es
in demselben Buche über Raphael auch für das Jahr 1502
(alte Leseart) verwerthet. Im Raphael (S. 79, Z. 3 v. u.)
heißt es wörtlich: „Vasari weiß weder, daß 1502 das
Datum der Sienenser Arbeiten, noch 1504 das
des Sposalizio ist." Das Jahr 1502 als Datum der
Sienenser Arbeiten ist aber einzig und allein durch das
von ihm publicirte Dokument gegeben. Hier also hält
Herr Herman Grimm noch an der ersten Leseart fest, hier
ist sie ihm also nicht, wie er versichert, hinfällig geworden.
Dasselbe Dokument dient ihm in seinem Raphael (S. 79)
dazu, Raphael's Aufenthalt in Siena 1502 zu beweisen,
in demselben Buche (S. 183) dazu, Raphael's Ankunft
in Rom schon im Jahre 1507 zu bestimmen.
.Nach diesen Ausführungen überlasse ich es getrost
jedem unbefangenen, von der Sachlage unterrichteten Leser,
sich sein Urtheil über Herrn Herman Grimm als wissen
schaftlichen Arbeiter zu bilden. Ich bin leider nicht in
der Lage, die gegen Herrn Herman Grimm erhobenen Vor
würfe und Anklagen zurückzunehmen, muß dieselben viel
mehr in ihrem vollen Umfange aufrechthalten.
15. Februar 1872. Anton Springer.
Die Dresdener Kunstsammlungen.
4 In diesen Tagen ist ein officieller „Bericht über
die Verwaltung der königl. Sammlungen für Kunst und
Wissenschaft zu Dresden in den Jahren 1870 und 1871"
erschienen, ans welchen, bei der Bedeutung dieser Samm
lungen, hierdurch hingewiesen sei. Den Mittheilungen
über die beiden Verwaltungsjahre sind einige geschicht
liche Bemerkungen vorausgeschickt. Von Interesse da
runter ist besonders das, was über den Ursprung der
Sammlungen gesagt ist, da nach dieser Richtung in der
Geschichte derselben eine Lücke besteht und manches Un
genaue und selbst Falsche vorliegt. Die Sammlungs
objekte waren demnach ehemals theils zum Schmuck in den
Wohn- und Festräumen der Schlösser, theils in besondern
„Kammern" aufgestellt. Einige dieser „Kammern" waren
bereits im 16. Jahrhundert den Reisenden zugänglich.
Die ersten Einrichtungen für die öffentliche Benutzung
der Sammlungen als Mittel der Belehrung wurden jedoch
erst unter August dem Starken in's Leben gerufen, und als
das eigentliche Stiftungsjahr der öffentlichen k. Samm
lungen ist das Jahr 1727 zu betrachten. In schätzbarster
Weise geben diese Feststellungen weiteren Forschungen
Anregung und Halt.
Unter den allgemeinen Angelegenheiten, mit welchen
sich die Generaldirektion in der Verwaltungsperiode 1870
und 1871 beschäftigte, sind besonders die Maßregeln für
die Erweiterung des öffentlichen Besuchs der Sammlun
gen hervorzuheben, Maßregeln, die von den günstigsten
Erfolgen gekrönt worden. Nur bei der Porzellan-Samm
lung sind noch ausschließlich sogenannte Führungen üblich;
aber auch diese Sammlung soll, in derselben Weise wie die
übrigen, von nächstem Frühjahr ab dem Publikum geöffnet
sein. Die Porzellan-Sammlung wird, ebenso wie das
historische Museum, künftig ein geeigneteres Ausstellungs
lokalin dem alten Galeriegebäude sinden, welches gegenwär
tig zu diesemZwecke umgebaut wird. Von dem vielfach ange
regten Projekte, das historische Museum und die Porzellan-
Sammlung zu einem Kunstgewerbemuseum zu verschmelzen,
hat man geglaubt Abstand nehmen zu sollen, weil — wie
der Bericht sehr richtig ausführt — das vorwiegend ge
schichtliche Interesse zahlreicher Gegenstände des historischen
Museums in demselben keine Stätte finden würde, wäh
rend die in dieser und der Porzellansammlung befindlichen
eigentlich kunstgewerblichen Gegenstände wiederum nicht
hinreichen, um den Grundstock einer auch nur an
nähernd systematischen Reihe von mustergiltigen Vor
bildern für die Kunstindustrie zu bilden. Bei der nahen
räumlichen Vereinigung beider Sammlungen, wobei die
an das Gebäude anstoßende Gewehrsammlung in orga
nische Verbindung mit der reichen Waffensammlung des
historischen Museums treten wird, sind jedoch von der
neuen Aufstellung alle diejenigen Anregungen zur Benutzung
> von Seiten der Kunstindustrie zu erwarten, zu denen der
Inhalt der Sammlungen überhaupt Anlaß bietet. Als
künstlerischer Schmuck des neuen Lokals des historischen
Museums sind die Schnorr'schen Kartons zu den Wand
gemälden der Kaisersäle in München bestimmt, welche
von der Regierung angekauft wurden.
Die Vorkommnisse bei den einzelnen Museen und
Sammlungen werden sodann in dem Berichte mit der
Bemerkung eingeleitet, daß Verluste und Beschädigungen
für die erwähnte Verwaltungsperiode nicht zu beklagen
sind. Was zunächst die Gemälde-Galerie betrifft, so ist
über die Aenderung in der Aufstellung der Gemälde wie
über deren Vermehrung in diesem Blatte (in einer Dres
dener Korrespondenz) bereits berichtet worden. Im
Uebrigen ist zu erwähnen, daß eine Reihe von Vorsichts
maßregeln gegen Feuersgefahr, zu denen der unglückliche
Brand des Hoftheaters Anlaß gegeben, in Aussicht ge
nommen und zum Theil im Laufe der Verwaltungsperiode
durchgeführt worden sind. Ferner ist die Herstellung
photographischer Originalaufnahmen nach den Gemälden
der Galerie eingeleitet, ein Unternehmen, über welches
ebenso wie über die neue Einrichtung der Kabinete der
Rasfael'schen und Holbein'schen Madonna die nächste
Mittheilung berichten wird. Auch die Sammlung der
Kupferstiche und Handzeichnungen wurde, wie die übrigen
Sammlungen, mannichfach vermehrt. Während der Winter
halbjahre ward unter zahlreicher Theilnahme des Publi
kums ein Theil der Handzeichnungs-Sammlung in kunst
geschichtlicher Folge zur Ausstellung gebracht. Das in
neuester Zeit wieder aufgenommene Unternehmen der
Herausgabe von Kupferstichen nach Gemälden der hiesigen
Galerie, als Fortsetzung und Abschluß des im vorigen Jahr
hundert durch von Heinecken unternommenen Galerie
werkes, gelangte bis zur Vollendung von Blatt 49 des
gleich den beiden früheren auf 50 Blatt berechneten III.