k
© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 37
VII. Jahrgang.
Nr. 20.
Leiträge
sind an vr. C.V.Lüyow
(Wien, Theresianumg.
2S)od.an dieBerlagSH.
(«tijjjig, Königsstr. 8)
zu richten.
12. 3nlt
Inserate
d 2 Sgr. für die drei
Mal gespaltene Petit
zeile werden von jeder
Buch- und Kunsthand
lung angenommen.
1872.
Beiblatt zur Zeitschrift für bildende Kunst.
Erscheint alle 14 Tage, für die Abonnenten der „Zeitschrift für bildende Kunst" gratis. Für sich allein bezogen kostet die Kunst-Chronik in
allen Buch- und Kunsthandlungen, sowie bei der Post vom VII. Jahrgang an 1 Thlr. 20 Sgr.
Anhalt: Kunstpflege in Oesterreich. — Korrespondenz: München- —
Die Hamburger Kunst-Ausstellunq (Schluß). — Kunstlitcratur:
Herm. Grimm, Das Leben des Raphael von llrbino. — Kon
kurrenzausschreiben des Kunst-Bcreins für die Rbeinlande und
Westfalen. — Verein Düsseldorfer Künstler. — Ausstellung der Wei
marer Kunstschule. — Neuigkeiten des Buck- und Kunsthandels.—
Inserate. ^
Kunstpflege in Oesterreich.
* Wie wir unlängst gemeldet haben, wurde Direk
tor v. Eitelberger als Beirath in das österreichische
Ministerium des Unterrichts berufen. Das Kunstdepar
tement dieses Ministeriunis erfuhr eine bedeutende Er
weiterung, und eine Reihe von Reformen auf dem Gebiete
der Kunstpflege und des Kunstunterrichts ist im Zuge be
griffen, deren Durchführung die Aufgabe der außerordent
lichen Mission v. Eitelberger's bildet. Wir erhalten über
den Umfang und die Zielpunkte dieser Beränderumgen,
von denen man gewiß nicht nur in Oesterreich, sondern
vermuthlich auch in Deutschland mit lebhaftem Intereffe
Kenntniß nehmen wird, aus guter Quelle folgende Mit
theilungen.
In den Wirkungskreis des Kunstdepartements gehö
ren alle vom Staate subventionirten Akademien und
Kunstschulen, dick. k. Central-Commission zur Erforschung
und Erhaltung der Baudenkmale, das Oesterreichische
Museum für Kunst und Industrie, die Musik-Institute,
soweit sie durch Staatssubventionen erhalten werden, die
aus Staatsmitteln fließenden Künstlerstipendien und
Unterstützungen, endlich alle wichtigen Kunstfragen, deren
Lösung in den Bereich des Staates fällt.
Eine der dringendsten Aufgaben ist die durch das
Votum der beiden Häuser des österreichischen Reichsraths
geforderte Reorganisation der Wiener Akademie der
bildenden Künste. Die Akademie, welche nach ihrem
gegenwärtigen Statute die doppelte Mission einer Kunst
schule und eines Kunstinstitutes in sich vereinigt, soll fortan
rein als „Hochschule der Kunst" konstituirt werden, mit
der speziellen Aufgabe: „in den Ateliers der Meisterschulen
die selbständige künstlerische Thätigkeit zu fördern und
zugleich alle diejenigen Hülfsfächer und Hülfswiffenschaften
zu lehren, welche die Künstlerbildung auf ein höheres
Niveau zu heben geeignet sind." Alles, was untergeord
neter, vorbereitender Kunstunterricht ist und was deßhalb,
wie ein Ballast, die Entwickelung der Akademie hemmte,
wird aus derselben entfernt werden. Dagegen soll alles
dasjenige, was die selbständige künstlerische Thätigkeit
fördern und namentlich größeren Werken historischen Stils
Raum und Aufmunterung bieten kann, auf's kräftigste
gepflegt werden. In dem Neubau der Akademie ist eine
Reihe geräumiger Ateliers für diesen Zweck bestimmt, und
für die beiden Professoren der Bildhauerei werden außer
dem zwei große Werkstätten für umfangreichere plastische
Schöpfungen, wie sie das Fortschreiten der Monumental
bauten des neuen Wien in reicher Fülle erheischen wird,
auf Staatskosten errichtet. In die Reihe der Hülfsfächer
und Hülfswissenschaften, welche theils durch außerordent
liche Professoren, theils durch vom Staate honorirte
Docenten in regelmäßigen oder freien Kursen zu lehren
sind, sollen zu den bisher vertretenen (Anatomie, Per
spektive, Kunst- und Culturgeschichte) noch Kostümkunde,
Kunstmythologie, Farbenlehre und Farbenchemie aufge
nommen werden.
Die Central-Commission zur Erforschung
und Erhaltung der Baudenkmale wird zu einer
Commission zur Erforschung der künstlerischen und histo
rischen Denkmale des Kaiserstaates überhaupt erweitert.
Sie wird demgemäß auch die prähistorischen Alterthümer,
die Ueberreste der antiken Kunst auf österreichischem Boden,
sowie die des Mittelalters und der Renaissance, endlich
auch die Archive, soweit sie der Denkmälerforschung die
Hand bieten können, in den Kreis ihrer Thätigkeit ziehen.
Demgemäß erhalten selbstverständlich auch die literarischen