© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z 27
aus : Beilage zur Allgemeinen Zeitung, Nr.204
1871, Jul.23, S. 3660
HanS Holbein -en Jüngeren betreffend.
* Nachdem durch Abwischung der von Eigner aufgemalten Inschrift j
des Augsburger Gemäldes die Frage des Geburtsjahres und der Jugend- !
Werke Hans Holbeins des Jüngeren gelöst worden ist bleiben folgende j
Hauptpunkte noch zu erledigen: 1) Die Inschrift des Ragatzer Madonnen- !
bildes, welche gleichfalls von Eigner aufgemalt zu sein scheint. 2) Die ■
.Jahresbestimmung der ersten Reise Holbeins nach England. 3) Die Frage
ob Ambrosius Holbein Hans Holbeins des Jüngeren Vater oder Bruder
gewesen sei.
Den ersten Punkt aufzuklären dürfte eine leichte Terpmthinprobe ge- j
nügen. Ueber den zweiten und dritten Habs ich mich in Zahns Jahr- j
büchern (I, 67) und in Künstler und Kunstwerke (ll, 232) ausgesprochen. !
Die Ansichten welche den meinigen entgegenstehen finden sich ebenfalls in :
Zahns Jahrbüchern. Es handelt sich beidemale nicht mn Beurtheilung
von Kunstwerken, sondern bei der Reise nach England um die richtige Dati- j
nmg einiger Briefe des Erasmus, bei der Frage: ob Vater oder Bruder, j
um die Rettung einer Urkunde, deren Autorität bestritten wird. Es wäre j
im Interesse der Sache zu wünschen daß die leicht zu übersehenden Acten
dieser Streitftagen die Aufmerksamkeit eines Historikers von Fach reizten, -
so daß dessen Votum bei der bevorstehenden Holbein Ausstellung mit ins .
Gewicht fiele. ^ . .
Berlin, 17 Juli 1871, • Dr. Herman Grrmm, i