Full text: Zeitungsausschnitte über Wilhelm Grimm

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M 301. 
n nabend 
dm 24. Dezember 
1859. 
Im Verla-e Dossischer Erben. 
(Redacteur E. Müller.) 
Uesstsche ZeitmigS-Expeditio» in der Ernten Streße No. 8. 
m 
Berit», 24. Dezember. 
Ge. Königliche Hoheit der Priuz-Regent haben, 
tm Namen Sr. Majestät deS Königs. Allergnädiqst geruht- 
Den Staatö-Minister a. D. Or. von Savigny zum 
Kanzler des Ordens pour le merke für Wissenschaften und 
Künste zu ernennen; 
Dem Vorsteher des geheimen Journals im Ministerium 
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten 
Hoftath Cursch; 
Dem Vorsteher des Central-Büreau'S in demselben Mi- 
nisterium, Kanzlei-Rath Liede, den Charakter eines Ge- 
Heimen Kanzlei-RathS; und 
Dem Kuratorial-Secretair, Rechnungs-Rath Thiel in 
Bonn, den Charakter eines Geheimen Rechnungö-Raths 
beizulegen; 
Den Staats-AnwaltS.Gehülfen, Gerichts-Assessoren von 
MoerS Hierselbst und Stoepel in Potsdam, den Cha 
rakter als Staats-Anwalt; und 
Dem außergerichtlichen Auktions-KommissariuS Daniel 
Wilhelm Frantz Hierselbst den Charakter als KommisfionS. 
Rath zu verleihen. 
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl 
von Preußen ist von Stettin in Potsdam eingetroffen. 
Se. Excellenz der Staats- und Kriegs-Minister, Gene 
ral-Lieutenant von Roon, ist nach Düsseldorf und der 
General-Major, General .-> la suite Sr. Majestät des 
Königs und Kommandant von Berlin, von Alvensle- 
A e n, nach Neustadt bei Danzig abgereist. 
Bekanntmachung. 
Am 22. August d. I. hat der Arbeitsmann Traugott Wtl- 
Ttelm Grabia mit eigener Lebensgefahr die neunjährige Loch. 
ter des Schiffers Sch muh l vom Tode des Ertrinkens ge 
rettet. Die entschlossene und muthige Handlungsweise dessel 
ben wird hierdurch belobigend mit dem Bemerken zur öffent- 
wichen Kenntniß gebracht, daß dem rc Grabig die Rettungs- 
Medaille am Bande Allerhöchst verliehen worden ist. 
Berlin, den 19. Dezember 1859. 
Königliches Dolüei-Dräsidium. Freiherr v. Zedlitz. 
Unserer lieben Gemeine zeigen wir an, daß die Hauptgot 
tesdienste an Sonn- und Festtagen vom bevorstehenden 
ersten Weihnachtsfeiertage an unter Genehmigung der 
betreffenden Behörden, welchen die Gründe dafür vorgetragen 
sind, auf einige Zeit in die Klosterkirche verlegt werden. 
Berlin, den 23. Dezember: 185g. 
Das Ministerium der St. Nicolai- u Klosterkirche, 
vr. Nitzfch. Sckweder. Eyssenhardt. 
Deutschland. 
Berlin, den 24 Dezember. . 
Se. Königliche Hoheit der Prinz.Regent haben, im 
Mamen Sr. Majestät VeS Königs, AllergnLdigst geruht: 
Dem Grafen von Wolfs-Metternich zu Vinsebeck im 
Kreise Höxter die Erlaubniß zur Anlegung des ihm ver 
liehenen Ritter-Kreuzes deS Johanniter-Malteser-Ordens 
zu ertheilen. . 
— Se. K. H. der Prinz-Regent nahmen gestern die 
Vorträge der Minister von Auerswald und Frhm. vom 
Schlemch, des Wirkl.Geh. Ober.Finanz-Rathes vonObst- 
felder und des General-Intendanten von Hülsen entgegen 
und empfingen den Staats-Minister a. D. von Savigny, 
so wie den Gesandten Grafen von Pourtales. 
— DaS Staatsministerium trat vorgestern unter 
war, so steht zu vermuthen, daß es sich um die Armee- 
Organisation gehandelt habe. Der Kriegsminister von 
Roon hatte dann, wie gemeldet, noch Vortrag bei Sr. K. 
H. dem Prinzen-Regenten. 
— Der Königl. Gesandte in Paris, GrafPourtaleS, 
wird sich morgen auf seinen Posten zurückbegeben. 
— Das neueste Justizministerialblatt enthält eine 
Bekanntmachung des Direktoriums des Potsdamschen Mi- 
litair-Waisenhauses, wonach die Pflegegelder für verwaifete 
Soldatenkinder vom 1. Januar k. I. ab auf einen Thaler 
monatlich pro Kind erhöht werden. Dergleichen Pflege- 
gelder erhalten auch die Kinder ehemaliger Soldaten, 
welche denmächst im Civildienste als Unterbeamte, Boten, 
Gerichtsdiener u. s. w. angestellt und im Amte als Pen- 
fionairs gestorben find, bis zum vollendeten 14ten Jahre; 
fle betrugen früher 15 Sgr. bis einen Thaler monatliche 
künftig soll nicht unter einem Thaler bewilligt werden; 
ferner ein Erkenntniß deS Gerichtshofes zur Entscheidung 
der Kompetenzkonfiikte, worin angenommen ist, daß wenn 
ein Lehrer das Recht der Schulzucht gegen seine Schüler 
außerhalb deö OrteS und der Zeit deS Unterrichts in 
den zulässigen Grenzen geltend macht, darin eine Ueber- 
. schreitung seiner AmtSbefugnisse nicht zu finden, und deS- 
- halb auch eine gerichtliche Injurienklage gegen den Lehrer 
unzulässig sei. 
— Bei einzelnen Fabrikanten war es früher üblich, 
ihre Arbeiten nicht in baarem Gelde, sondern in Waarerr 
zu bezahlen. DieS sog. Trucksystem, welches keinen andern 
Zweck hatte, als die Arbeiter in ihrem verdienten Lohne zn 
kürzen, ist demnächst im Wege der Gesetzgebung ausdrück 
lich verboten worden. DaS Obertribunal hat neuerdings 
in einer Untersuchungssache der Art angenommen, daß fich 
dies Verbot nicht etwa bloS auf die eigentlichen Fabrikar» 
beiter beschränke, sondern auch auf diejenigen Arbeiter und 
Arbeiterinnen beziehe, welche von den Fabrikanten in fort 
dauernder Weise, sei es in oder außerhalb der Fabrik, hand 
werksmäßig beschäftigt werden. 
— Die vorgestrige geheime Sitzung der Stadtver- 
ordneten.Versammlung währte etwa anderthalb Stun- 
den. Nachdem in derselben die Anträge des Magistrats 
in Betreff der Wahlen einiger unbesoldeter Communal- 
beamten (Bezirksvorsteher rc.), so wie diejenigen in Betreff 
der Anstellung einiger Magistratsbeamten und einige Un 
terstützungssachen rc. ihre Erledigung gefunden, bewil- 
ligte die Versammlung, dem Vernehmen nach, einigen:
	        
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