Full text: Zeitungsausschnitte über Wilhelm Grimm

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GRIMMA 
GRIMM (JOHANN FRIEDR. KARL) — 
GRIMM (Johann Friedrich Karl), Arzt, wurde 
1737 in Eisenach geboren, stuvirte und promovirte (Giss, 
de -visu. 1758.) in Göttingen. Er wurde herzoglich 
gothischer Leibarzt und starb in Gotha am 28. Nov. 
1821. Grimm schrieb: Sendschreiben von der Epidemie 
zu Eisenach in der ersten Halste des Jahres 1767, und 
den Mitteln wider dieselbe. Hildburghausen 1768. 8. 
Abhandlung von dem Mineralwasser zu Ronneburg und 
der Art, diese und andere eisenhaltige Brunnen wider 
langwierige Krankheiten zu gebrauchen. Altenburg 1770. 8. 
Bemerkungen eines Reisenden durch Deutschland, Frank 
reich, England und Holland. 3 Bde. Altenburg 1775. 8. 
(Erschien anonym). Hippokrateö'Werke, aus dem Grie 
chischen übersetzt und mit Erläuterungen. 4 Bde. Altenburg 
1781 — 1792. (Unvollendet. Doch sind die echten Werke 
im ersten Bande enthalten.) In der Nova Acta Nat. 
Cnr. T. III. et IY. findet sich Historia lebris malig- 
nae, quae in urbe et agro Isenacensi annis 1769, 
1770 ct 1771 epidemice grassata fuit, desgleichen: 
Synopsis methodica stirpium agri Isenacensis. 
(Fr. Willi. Theile.) 
GRIMMA, Stadt des Königreichs Sachsen im 
leipziger Kreisdireetionsbezirke zwei Stunden unterhalb 
des Vereinigungspunktes der beiden Mulden am linken 
Muldennfer in einem anmuthigen hin und wieder von 
Porphyrfelsen eingesäumten Thale gelegen und durch 
Natur und Kunst mit freundlichen Umgebungen reich 
ausgestattet, nach der Zählung vom 3. Dec. 1867 mit 
555 bewohnten Hausgrundstücken und 6476 Einwohnern, 
durch das Finanzgesetz vom 10. März 1868 unter die 
Mittelstädte Sachsens versetzt. Die Zunahme der Stadt 
ist im Verhältniß zu andern sächsischen Städten nicht 
bedeutend, indem man um 1821 schon 515 Häuser rind 
3000 Einwohner zählte; die letzten fünf Zählungen (seit 
1855) ergaben 5452, 5505, 5879, 5933 und 6476 Ein 
wohner; die letzte starke Zunahme ist durch die Bahn 
hofsanlagen herbeigeführt. Das Gerichtsamt Grimma 
hat auf 3,98 ^Meilen 20,630 Einwohner, hat große 
Waldungen, aber auch viel wohlangebautes Ackerland, 
Wieselt und Obstgärten. Hin und wieder werden Braun 
kohlen ausgebeutet. 
Grimnra ist ursprünglich eine serbische Anlage uub 
kam in der ersten Hälfte des 10. Jahrh, mit seiner Um 
gegend durch Heinrich I. in den Besitz der Deutschen. 
Es wird schriftlich zuerst in einer Urkunde deS deutschen 
Königs Heinrich IY. vom 31. März 1065 als „oppi- 
dmn Grimmi, situm supra fluvium Mulda“ erwähnt. 
Noch damals bewohnten es Serben, und es war wegen 
seiner Lage an der aus Schlesien nach Thüringen füh 
renden Hauptstraße (Königsstraße) ein zum Handel ge 
eigneter Ort, weshalb der Bischof Eberhard zu Naum 
burg, welcher von dem dort aufblühenden Handel auch 
für den Besitzer des Orts reichliche Einkünfte hoffte, den 
König Heinrich IY. bar, Grimma und das an derselben 
Straße gelegene Oschatz seiner Kirche zu schenken und 
dabei für beide Orte das Zoll-, Markt- und Münzrecht 
zu bewilligen. Heinrich IY. erfüllte durch die erwähnte 
Urkunde seine Bitte und verlieh für beide Orte die ge 
nannten Rechte. Ueber den Einstuß, welchen die Erlan 
gung dieser Regalien auf die Entwickelung dieser beiden 
Orte übte, haben wir keine Nachricht. Grimma findet 
sich erst im I. 1200 wieder erwähnt in einer Urkunde, 
in welcher ein lnarkgräflicher Ministerial „Lndoldns de 
domo Grimme“ als Zeuge aufgeführt wird. Diese Er 
wähnung ist in sofern von Bedeutung, als wir daraus 
ersehen, daß schon damals Grimma unter die Markgraf 
schaft Meißen gehörte. Es hatte hiernach um die Mitte 
des 12. Jahrh., nachdem die Wettiner die Markgrafschaft 
Meißen erblich erlangt hatten, ein Bischof zu Naumburg 
Grimnra als naumburgisches Stiftslehn dem Markgrafen 
zu Meißen (vermuthlich Conrad) überlassen, und von 
dem letzteren war in Grimma ein Schloß angelegt und 
ein Ministerial zur Betreibung der Schloßwirthschaft 
und Wahrung der übrigen Interessen des Markgrafen, 
der öfter selbst hier Hof hielt, eingesetzt worden. Die 
Gründung des Schlosses mag nicht wenig zur Vermeh 
rung der Bevölkerung der Stadt beigetragen haben, und 
es scheint infolge dessen dieselbe bald vergrößert und in 
der Weise, wie sie jetzt noch ist, angelegt worden zu sein. 
Wenigstens bezeichnet Markgraf Diezmann in seiner Ur 
kunde vom 30. Juli 1307 die Umgestaltung der Ver 
hältnisse der Stadt durch den Uebergang derselben an die 
Markgrafen zu Meißen als einer Gründung der Stadt 
durch seine Vorältern (libertatem concedimus, quam 
ab origine fundacionis civitatis praedictae a nostris 
parentibus habuerunt). Bei der Markgrafschaft Meißen 
blieb Grimma mit dem Gebiete, in welchem es gelegen 
war, d.h. mit dem Osterlande, bis zu der Ländertheilung 
Heinrich's des Erlauchten mit seinen Söhnen im 1.1265, 
bei welcher er seinem zweiten Sohne Dietrich den bis 
dahin zur Mark Meißen gehörigen Theil des Osterlan 
des, und sonlit auch Grimma und die Mark Landsberg 
zuwies. Nach dem Tode Dietrich'ö folgte ihm sein Sohn 
Friedrich als Erbe seines Gebiets, welches er bis zu 
seinem frühen Tode im I. 1291 regierte. Noch bei Leb 
zeiten hatte er Grimma mit seiner Pflege zum Witthum 
für seine Gemahlin Katharina bestimmt, welche trotz der 
damaligen Wirren dasselbe bis zu ihrem Tode im Januar 
1303 in ruhigem Besitz behielt und sogar Regierungs 
handlungen ausübte, wie sie z. B. im I. 1297 dem 
Kloster Nimbschen den Kauf von zwei Dörfern bestätigte. 
Wenn Friedrich der Freidige am 25. Jan. 1292 in 
Grimma Landding hält und durch Urkunde vom 18. Mai 
1293 an „feineVoigte tut Bezirk Grimma ein Gebot 
erläßt, scheint er entweder im Aufträge der Katharina 
gehandelt oder sich als wirklichen Besitzer und jene nur 
als Nutznießerin der Einkünfte der Pflege betrachtet zu 
haben. Oeffentlich war er als Besitzer noch nicht aner 
kannt und eine Huldigung war ihm von der Stadt noch 
nicht geleistet worden. Nach dem Tode der Katharina 
betrachtete der Landgraf Albrecht von Thüringen Grimma 
mit seiner Pflege als ihm angefallen und ließ sich von 
dem Rathe zu Grimma unter dem 27. Aug. 1303 einen 
Huldigungsrevers ausstellen, nicht um die Stadt im 
eignen Besitz zu behalten, sondern um sie, damit sie 
nicht in die Hände seiner Söhne fallen möchte, dem von
	        
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