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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z4
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höhte« Thätigkeit gegeben Eindringliche« denn je wird nun die Glaubens«
lehre den Kindern zu Herzen geführt, sorgsamer als bisher die reich be»
messene Zeit für den Religionsunterricht ausgenutzt." „Wird Glaube und
Sitte der Schuljugend durch die Befreiung von der kirchlichen Schulaus-
ficht keine Einbuße erleiden?" „Gewiß nicht; die grundlosen Klagen des
Klerus und des Volksblattes über drohenden Verfall der religiösen Ge
sinnung sind leicht zu widerlegen. Da alle von den kirchlichen Behörden
eingesetzte glaubenstreuen Lehrer im Amte bleiben, so wird der Geist des
Unterrichts in der Volksschule keine Wandlung erleiden, und die Erzieher
werden um ihres Unterhalts willen sogar genöthigt sein das Wohlwollen
und Vertrauen des Pfarrers noch eifriger als früher zu erstreben, weil sie
ja, Dank der Armuth der meisten Dorfgemeinden in Tirol, zugleich der
Kirche als Organisten oder Meßner dienstbar find.
Die Einführung neuer Schulbücher hat viel Staub in unsern Bergen
aufgewirbelt, und eine Bewegung unter dem Volk hervorgerufen welche
im Interesse der Sache zu beklagen ist. Der Kern der alten, hochgeprie
senen Bücher hat durch die Ausscheidung einiger Lesestücke mit religiösem
Inhalt und Einfügung belehrender Aufsätze wohl eine zweckmäßige Um
gestaltung, sicher keine Verschlechterung erfahren; daß die ersten Leseübun
gen des Kindes nicht an tiefernsten Gegenständen des Glaubens vorgenom
men werden, beweist eine höhere Achtung der Religion, als wenn durch
stotterndes Buchstabiren des Namens Jesu .der Grund zu christlicher Ge
sinnung gelegt werden soll. Zwar hat auch das Lesebuch für die Ober«
classe der Landschulen eine Beschränkung des religiösen Stoffs erfahren;
indeß beweisen die Lesestücke: Alles mit Gott u. a., daß dem christlichen Geist
auch fernerhin eine freundliche Stätte vergönnt ist, während der gewon
nene Raum für eine Reihe anziehender Aufsätze aus verschiedenen Gebieten
nutzbare Verwendung gefuMrr hat. Sie finden Schilderungen der Wald
bäume, der Getreide-Arten, des Ackerbaues und der Bienenzucht, die Be
schreibung von Cultur- und Giftpflanzen, wichtiger Thiere und des Men
schen, Aufsätze über die Stände, die Familie, Bezirk und.Land, Kaiser
und Reich, über hervorragende Ereignisse aus der Geschichte: kurz eine»
trefflichen, durch naturgetreue Abbildungen erläuterten, durch lichtvoll-
Darstellung leicht verständlichen Inhalt, der dem Schüler ein schätzbare-
Bildungsmittel für spätere Zeiten darbietet. Allerdings wird die schwie*
rige Aufgabe durch sachliche Erläuterung, Liefere Begründung und natur
gemäße Behandlung diesen Schatz dem geistigen Vermögen der Kinder an
zueignen, ein reicheres Wissen und eine umfassendere Bildung des Lehrers
erfordern als den meisten Zöglingen der Lehrerbildungsanstalten zutheil
geworden ist, und mit den gesteigerten Anforderungen an seine Leistungs
fähigkeit werden auch seine Gehaltsansprüche wachsen. Wenn aber Staat
und Gemeinde dem Jugendbildner keine sorgenfreie Zukunft, keine unab
hängige Stellung zu sichern vermögen, so werden sich dem Lehrfach schwer
lich tüchtige Kräfte mehr zuwenden, die Zahl der charakterfesten Lehrer
welche im Geiste der Gegenwart für die Aufklärung des Volks, für die
Heranbildung eines vorurtheilsfreien Geschlechts mit voller Entschieden?
heit wirken, die vielfach irre geleitete Landbevölkerung zu eigenem Urtheil
und freier Selbstbestimmung führen, wird mehr und mehr schwinden.
Solange der Lehrer durch kirchliche Nebenbeschäftigungen den größten
Theil seines geringen Einkommens erwerben muß, wird er dem Einfluß
seines Pfarrers unterworfen bleiben, in und außer dem Berufe nur in
Uebereinstimmung mit den Anschauungen des geistlichen Vorgesetzten
wirken dürfen."
(Schluß folgt.)
Irden Sonnabend eine tiummtr vsn 16 Folio feiten mit jährlich über 1000 in den Lert gedruckte» ^bbiLönngen.
1371 j
Jan. — März.)
Preis 8 Thlr. }
[391]
IWrirtl Zeitung.
; 1871
Jan. — März.
' Preis 2 Thlr.
LilLrr und Le richte vsm Krirzsschsüplsh.
PF" Die so eben erschienene Nr. 1437 {14 Januar 1871) enthalt folgende Illustrationen:
Friedrich Franz II, Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, Oberbefehls
öaber einer Abtheilung der deutschen Lowe-Armee. — Bilder von der zweiten
vmtschen Nordpole;pedition: I. Die Hansa in Noth am 19 October 1869.
Nach einer Zeichvuug von R. Hildebrandt, erstem Ofsicier der Hansa. 2. Die
Germania m Winterkleid an der Sabine-Insel Ende October« 1869. Nach
einer von Dr. Toprlaud und Dr. Borgen aufgenommenen Photographie. —
König Wilhelm im SLloßlazarcth zu Versailles. Nach einer Zeichnung von
Prof. O. Heyden. — Havre aus der Vogelschau.
Die Kämpfe vor Parts: 3. Vertreibung der Franwsrn von den Höhen
von BillierS vud Wegnahme zweier Geschütze durch vaS k. sächstsche Infanterie
regiment Nr. 107 am 30. November 1870. 4. Das k. sächsische Schützen-
regtmeut Nr. 108 im Gefecht bet Billirr» am 8 Dec. 1670. 5. Ankauf
sächsischer Verwundeter in Lhamps in der Nacht vom 3 Der. 1870. Nach Zeich
Lungen von A. Beck. — Karte der südöstlichen Umgebaug von Pari« mit An
gäbe der Truppevstelluvgeu am Morgen de« 30 November. — Mein Nacht
quartier in Diedeuhofen. Bon L v. Elliot.
Bestellungen auf die „Jllustritts Zeitung" werden in allen Buchhandlungen, von allen Postämter« und Zeitung-expeditionen-
und in der Expeditton der Jllustrirten Zeitung in Leipzig entgegengenommen.
(374J Tübingen. Im Verlage der H. Lanpp’schen Buchhandlung ist so eben erschienen:
Zeitschrift für Kirchenrecht.
Unter Mitwirkung von Dr. F, Bluhxne in Bonn, Dr. E. Herrmann in Heidelberg, Dr. P,
Hmschius in Kiel, Dr. B. Htibler in Berlin, Dr. A. v. Scheurl in Erlangen, Dr. H. Was-
eerschleben in Giessen u. a.
herausgegeben von
Dr. Bichard Dove und Dr. Emil Friedber#,
ord. Professor der Rechte in Göttingen, ord. Professor der Rechte zu Leipzig.
Bfeunter Band. 4« Heft.
Preis des Bandes von 4 Heften ä 7—8 Bogen. Thlr. 3. oder st. 5. 12.
Inhalt:
Die Pflichten der Stadt Breslau gegenüber den evang. Kirchen daselbst seit der Reforma
tion. Von Dr. jur. G. Korn zu Breslau. — Der Missbrauch der geistl. Amtsgewalt und der
Recurs au den Staat. Von Emil I?riedberg. IV. Artikel. — II. Von der Reformation bis
zum Untergange des deutschen Reichs. 2. Die einzelnen Territorien. C. Bayern. — Mis-
cellen Xi. a, Kaiserl, österr. Gesetz vom 9 April 1870 über die Ehen. — Die Kirchenvorstands*
nnd Synodal-Ordnung für die evang.-luther. Kirche des Königreichs Sachsen vom 30 März 1868.
— Die Verfassung der evang.-reform. Gemeinden im Königreich Sachsen. — Staat und Kirche
in ihrem Verhältniss zur sittl. und zur rechtl. Seite der Ehe. — Staatliches und kirclil. Ehe
recht. Von Dr. R. W. Dove. — Die Ehegerichtsbarkeit in Preussen, besondern in den neuen
Provinzen. Von R. W. Dove. (Fortsetzung.)
Karl Wagner, Heidelberg (Kaden).
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