Full text: Zeitungsausschnitte über Jacob und Wilhelm Grimm

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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. Z4 
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höhte« Thätigkeit gegeben Eindringliche« denn je wird nun die Glaubens« 
lehre den Kindern zu Herzen geführt, sorgsamer als bisher die reich be» 
messene Zeit für den Religionsunterricht ausgenutzt." „Wird Glaube und 
Sitte der Schuljugend durch die Befreiung von der kirchlichen Schulaus- 
ficht keine Einbuße erleiden?" „Gewiß nicht; die grundlosen Klagen des 
Klerus und des Volksblattes über drohenden Verfall der religiösen Ge 
sinnung sind leicht zu widerlegen. Da alle von den kirchlichen Behörden 
eingesetzte glaubenstreuen Lehrer im Amte bleiben, so wird der Geist des 
Unterrichts in der Volksschule keine Wandlung erleiden, und die Erzieher 
werden um ihres Unterhalts willen sogar genöthigt sein das Wohlwollen 
und Vertrauen des Pfarrers noch eifriger als früher zu erstreben, weil sie 
ja, Dank der Armuth der meisten Dorfgemeinden in Tirol, zugleich der 
Kirche als Organisten oder Meßner dienstbar find. 
Die Einführung neuer Schulbücher hat viel Staub in unsern Bergen 
aufgewirbelt, und eine Bewegung unter dem Volk hervorgerufen welche 
im Interesse der Sache zu beklagen ist. Der Kern der alten, hochgeprie 
senen Bücher hat durch die Ausscheidung einiger Lesestücke mit religiösem 
Inhalt und Einfügung belehrender Aufsätze wohl eine zweckmäßige Um 
gestaltung, sicher keine Verschlechterung erfahren; daß die ersten Leseübun 
gen des Kindes nicht an tiefernsten Gegenständen des Glaubens vorgenom 
men werden, beweist eine höhere Achtung der Religion, als wenn durch 
stotterndes Buchstabiren des Namens Jesu .der Grund zu christlicher Ge 
sinnung gelegt werden soll. Zwar hat auch das Lesebuch für die Ober« 
classe der Landschulen eine Beschränkung des religiösen Stoffs erfahren; 
indeß beweisen die Lesestücke: Alles mit Gott u. a., daß dem christlichen Geist 
auch fernerhin eine freundliche Stätte vergönnt ist, während der gewon 
nene Raum für eine Reihe anziehender Aufsätze aus verschiedenen Gebieten 
nutzbare Verwendung gefuMrr hat. Sie finden Schilderungen der Wald 
bäume, der Getreide-Arten, des Ackerbaues und der Bienenzucht, die Be 
schreibung von Cultur- und Giftpflanzen, wichtiger Thiere und des Men 
schen, Aufsätze über die Stände, die Familie, Bezirk und.Land, Kaiser 
und Reich, über hervorragende Ereignisse aus der Geschichte: kurz eine» 
trefflichen, durch naturgetreue Abbildungen erläuterten, durch lichtvoll- 
Darstellung leicht verständlichen Inhalt, der dem Schüler ein schätzbare- 
Bildungsmittel für spätere Zeiten darbietet. Allerdings wird die schwie* 
rige Aufgabe durch sachliche Erläuterung, Liefere Begründung und natur 
gemäße Behandlung diesen Schatz dem geistigen Vermögen der Kinder an 
zueignen, ein reicheres Wissen und eine umfassendere Bildung des Lehrers 
erfordern als den meisten Zöglingen der Lehrerbildungsanstalten zutheil 
geworden ist, und mit den gesteigerten Anforderungen an seine Leistungs 
fähigkeit werden auch seine Gehaltsansprüche wachsen. Wenn aber Staat 
und Gemeinde dem Jugendbildner keine sorgenfreie Zukunft, keine unab 
hängige Stellung zu sichern vermögen, so werden sich dem Lehrfach schwer 
lich tüchtige Kräfte mehr zuwenden, die Zahl der charakterfesten Lehrer 
welche im Geiste der Gegenwart für die Aufklärung des Volks, für die 
Heranbildung eines vorurtheilsfreien Geschlechts mit voller Entschieden? 
heit wirken, die vielfach irre geleitete Landbevölkerung zu eigenem Urtheil 
und freier Selbstbestimmung führen, wird mehr und mehr schwinden. 
Solange der Lehrer durch kirchliche Nebenbeschäftigungen den größten 
Theil seines geringen Einkommens erwerben muß, wird er dem Einfluß 
seines Pfarrers unterworfen bleiben, in und außer dem Berufe nur in 
Uebereinstimmung mit den Anschauungen des geistlichen Vorgesetzten 
wirken dürfen." 
(Schluß folgt.) 
Irden Sonnabend eine tiummtr vsn 16 Folio feiten mit jährlich über 1000 in den Lert gedruckte» ^bbiLönngen. 
1371 j 
Jan. — März.) 
Preis 8 Thlr. } 
[391] 
IWrirtl Zeitung. 
; 1871 
Jan. — März. 
' Preis 2 Thlr. 
LilLrr und Le richte vsm Krirzsschsüplsh. 
PF" Die so eben erschienene Nr. 1437 {14 Januar 1871) enthalt folgende Illustrationen: 
Friedrich Franz II, Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, Oberbefehls 
öaber einer Abtheilung der deutschen Lowe-Armee. — Bilder von der zweiten 
vmtschen Nordpole;pedition: I. Die Hansa in Noth am 19 October 1869. 
Nach einer Zeichvuug von R. Hildebrandt, erstem Ofsicier der Hansa. 2. Die 
Germania m Winterkleid an der Sabine-Insel Ende October« 1869. Nach 
einer von Dr. Toprlaud und Dr. Borgen aufgenommenen Photographie. — 
König Wilhelm im SLloßlazarcth zu Versailles. Nach einer Zeichnung von 
Prof. O. Heyden. — Havre aus der Vogelschau. 
Die Kämpfe vor Parts: 3. Vertreibung der Franwsrn von den Höhen 
von BillierS vud Wegnahme zweier Geschütze durch vaS k. sächstsche Infanterie 
regiment Nr. 107 am 30. November 1870. 4. Das k. sächsische Schützen- 
regtmeut Nr. 108 im Gefecht bet Billirr» am 8 Dec. 1670. 5. Ankauf 
sächsischer Verwundeter in Lhamps in der Nacht vom 3 Der. 1870. Nach Zeich 
Lungen von A. Beck. — Karte der südöstlichen Umgebaug von Pari« mit An 
gäbe der Truppevstelluvgeu am Morgen de« 30 November. — Mein Nacht 
quartier in Diedeuhofen. Bon L v. Elliot. 
Bestellungen auf die „Jllustritts Zeitung" werden in allen Buchhandlungen, von allen Postämter« und Zeitung-expeditionen- 
und in der Expeditton der Jllustrirten Zeitung in Leipzig entgegengenommen. 
(374J Tübingen. Im Verlage der H. Lanpp’schen Buchhandlung ist so eben erschienen: 
Zeitschrift für Kirchenrecht. 
Unter Mitwirkung von Dr. F, Bluhxne in Bonn, Dr. E. Herrmann in Heidelberg, Dr. P, 
Hmschius in Kiel, Dr. B. Htibler in Berlin, Dr. A. v. Scheurl in Erlangen, Dr. H. Was- 
eerschleben in Giessen u. a. 
herausgegeben von 
Dr. Bichard Dove und Dr. Emil Friedber#, 
ord. Professor der Rechte in Göttingen, ord. Professor der Rechte zu Leipzig. 
Bfeunter Band. 4« Heft. 
Preis des Bandes von 4 Heften ä 7—8 Bogen. Thlr. 3. oder st. 5. 12. 
Inhalt: 
Die Pflichten der Stadt Breslau gegenüber den evang. Kirchen daselbst seit der Reforma 
tion. Von Dr. jur. G. Korn zu Breslau. — Der Missbrauch der geistl. Amtsgewalt und der 
Recurs au den Staat. Von Emil I?riedberg. IV. Artikel. — II. Von der Reformation bis 
zum Untergange des deutschen Reichs. 2. Die einzelnen Territorien. C. Bayern. — Mis- 
cellen Xi. a, Kaiserl, österr. Gesetz vom 9 April 1870 über die Ehen. — Die Kirchenvorstands* 
nnd Synodal-Ordnung für die evang.-luther. Kirche des Königreichs Sachsen vom 30 März 1868. 
— Die Verfassung der evang.-reform. Gemeinden im Königreich Sachsen. — Staat und Kirche 
in ihrem Verhältniss zur sittl. und zur rechtl. Seite der Ehe. — Staatliches und kirclil. Ehe 
recht. Von Dr. R. W. Dove. — Die Ehegerichtsbarkeit in Preussen, besondern in den neuen 
Provinzen. Von R. W. Dove. (Fortsetzung.) 
Karl Wagner, Heidelberg (Kaden). 
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—
	        

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