essisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L124
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bestatten auf einer geweihten Statte (vcrgl. d. i2te(25te)
Pr.). Ihre Kinder sollen eher von ihnen laufen, als daß
sie das ungerechte Gut erbten, wie sich die Liebsten von
einander trennen müssen, wen» Jte aussätzig werden. Und
dieser Aussatz wahrt doch nur eine Weile. Nach dem
Tode isi die Seele so licht und schbn, wie des allerherr
lichsten Kaisers Seele, wenn sie ohne Todsünde ist. Aber
jener Aussatz scheidet auf ewig von aller Freude im Him
mel und aller Erbarmung Gottes. Diese Leute soll man
fliehen und scheuen. Ihr Herrschaften gebt nicht ihren
Kindern eure Kinder. Ihr Knechte und Mägde dienet,
ihnen nicht. Ihr Söhne und Töchter erbet sie nicht;
seid arm um Gotteswillen, er war ja arm um euretwil
len. Beßer hier ein schmähliches Leben, als ein kurzes
Wohlleben und dann ewige Qual. — Der Aussatz an
den Häusern ist zweierlei. Der erste ist, wenn man „un
rechtfertige" Leute im Hause hat, in Schirm oder Dienst
oder Kost. So halten die großen Herren Straßenräu-
ber, Diebe, „Gewalteser" re.; und sie behalten Leute, die
in Acht oder Bann sind. Dasselbe thun die Armen, die
„umb ein geneschelin zwei in ein kammer stoßent" (Tri-
berinnen), und die Gastgeber, die Unzucht und Spiel
gestatten in ihren Hausern. — Der zweite Aussatz ist,
daß die Hauser nicht reiniglich erbauet sind. So bauet
ihr Ritter gerne Häuser mit armer Leute Schaden. Sie
müßen euch helfen mit ihrem Vieh, mit ihrem Knecht,
daß sie sich versäumen an dringender Arbeit; oder sie
müßen Steuer dazu geben, daß sie's lange nicht verwin-
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