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den, und mit Tugenden derselben würdig werden; 2) sol
len wir diese Gedanken auch äußerlich getreulich voll
bringen mit Werken. — Das zweite ist das Amt, das Gott
jedem nach seinem Wohlgefallen bestimmt hat. Das sol
len wir x) üben um Gottes willen, (mit Dank gegen
Gott, ohne Murren und Neid, auch das geringe), mit
Treue und Gerechtigkeit, oder uns desselben begeben. Ei
nige Aemter sind an sich unrecht und verdammlich, „wor-
feler, schappeler und die die langen messer slahen und
geschütze machen"; das Würfelspiel insbesondere ist Quelle
vieler andern Sünde». Bei andern Aemtern hängt cs
vom guten Willen ab, ob man ihnen recht thun kan».
Das gilt von dem Zöllner, sofern er sich nicht befaßt
mit neuen Zollen und Umgeld, die nicht von Rechtswe
gen gesetzet sind; und von dem Richter, sofern er richtet
ohne Ansehen der Person, nur nach dem Rechte und ohne
Schonung gegen den Verbrecher, und nur nimmt, was
ihm gebührt; sonst ist cs beßer, mit einem niedern Amt
zum Himmel, als mit einem hohen zur Hölle fahren.
Was der „Gitige" treibt, ist gar kein Amt. Jener Treue
stehet entgegen das herrschende Lügen und Trügen in
Kauf und Verkauf, bei Handwerkern und Bauern (vergl.
p. 4o. und folg.), wovon keiner einen Gewinn hat, als
die Verdammniß, indem jeder den andern um das Seine
betrügt, statt daß jeder durch Almosen von reinem Ge
winne seine Seligkeit förderte. Wir sollen 2) das Amt
üben um des Lohnes willen, der uns gebührt, daß
wir davon leben können z wie die Prediger und „Bihtiger",