© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 213
von denen ich den text beider kenne bestätigt: beide kön
nen abschriften einer verlorenen sein. in Hinsicht auf den
armen Heinrich sind sie mehr merkwürdige weil sie lehren
welche entstellung ein edles werk durch rohe willkür erlei
den konnte, als nutzbar: doch blickt einige malwo in der
Strafsburger Handschrift gefehlt ist, echte färbe unter der
übertünchung hervor. wo ich durch B Übereinstimmung von
B a und B h bezeichne sind unbedeutende abweichungen der
Schreibweise nicht gerechnet: an ihnen veidiert niemand
etwas und ich fürchte vielmehr diese beiden Handschriften
zu oft wegen unerheblichem unterschieden zu haben.
Nach den Vorgängern die ich bei diesem gedichte hatte
konnte meine arbeit nur eine nachbefserung sein. ich habe
mich zuweilen, wo ich keinen grund zur abweichung sah,
näher an die Strafsburger Handschrift gehalten, öfter me
trische Unebenheiten durch genauere Schreibung oder durch
hoffentlich nicht mislungene änderungen geglättet, emige
mal auch fehlem des sinnes abzuhelfen gesucht, so schien
mir 114 das präsens lebet statt des präteritums unerläfs-
lich, 265 Lachmanns verbefserung von andern landen dem
sinne nach triftig, aber meine Vermutung von vrömden lan
den leichter, 447 manböere an sich und wegen der deutlich
beabsichtigten Wiederholung der worte des arztes mit erb irre
zu vertauschen, ich brauche nicht alle meine änderungen auf
zuzählen: sie ergeben sich leicht aus einer Vergleichung
mit Wackernagels oder mit Wilhelm Müllers ausgabe, was
meine Vorgänger an dem texte der Handschrift verbefsert
haben ist von mir nur da mit ihren namen an gemerkt wor
den ivo es kritische berichtigung und nicht blofse gramma
tische regelung war.
Von dem dichter, obwohl sein Jahrhundert ihn oft rühmt
oder auf seine gedichte anspielt, ivifsen wir sehr wenig,
die Züricher museumsgesellschaft stellt in ihrer denkschrzft
zur feier des 24n junius 1840 Herrn Hartmann von Aue an
die spitze der männer c die geboren in Zürich oder fremd-
her gekommen und eingebürgert für licht recht und wahr'-
heit, religiöse und bürgerliche freiheit geredet und geschrie
ben und durch ihre Schriften Zürichs namen verherrlicht
haben/ ich hoffe, sie kann dies befser rechtfertigen als da
durch dafs es ein adelliches geschleckt von Aue in Zürich
gab oder durch die annahme des freiherrn von Lafsberg,
Hartmann dienstmann zu Aue sei aus dem geschleckte der
ritter von Westerspül an der Thur gewesen, die dienstman
nen der abtei Beichenau waren, gegen diese folg erung aus