Full text: Lateinische Gedichte des X. und XI. J[ahr]h[underts]

XV 
© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 72 
rere übergaben von neuvermählten königstöcbtern auf 
der miite des grenzflusses zweier gebiete, jedwedem tlieil 
sollte die volle freilieit des entschlusses und die müg- 
liclikeit des riickschritts gesichert sein. Nicht unähnlich 
sind Zusammenkünfte benachbarter künige oder Zwei 
kämpfe beiderseitiger beiden auf insein. es genügt hier 
an die drei künige Lothar, Ludwig und Karl auf der 
Saoninsel Anille bei Ma$on im j. 842 zu erinnern. 
Grofsmütig wählt der mächtigere künig von den 
gleichsam zum tribut dargebrachten, umständlich doch 
lebhaft geschilderten gaben des besiegten nur weniges, 
kann aber der neigung nicht widerstehn sich ein 
paar schneeweifser, schwarzfüfsiger baren, so wie die 
schwätzende elster und den staar für seine tochter an 
zueignen (3, 207. 208, vgl. 3, 84 IT. 3, 136.) auch im 
achten bruclistück werden mit Vorliebe gelehrige staaren 
vorgeführt, die jenem zeitaltersehr beliagt haben müssen, 
nicht weniger anmutig ist die ahrichtung der hären zu 
aufrechtem eimertragen und belustigendem tanz mit sin 
genden spielweihern dargestellt; das scheint mir uralte 
heidnische Vergnügung, wider welche die geisllichkeife 
eiferte: ‘nullus presbyter .... turpia joca vel cum urso 
vel tornatricihus ante se facere .| . . consenliat.’ (Regino 
de ecd. discipl. 2, 213.) vom umführen des hären habe 
ich bei andrer gelegenheit geredet (mylli. 455) und eine 
stelle aus Vilkinasaga cap. 121. 122 ist zumal merk 
würdig. Die sage vom luchsstein findet sich nirgend so 
ausführlich, wie liier, berichtet; man erklärt ihren Ur 
sprung aus einer falschen etymologie des Wortes lyn- 
curium, worin Ivyl und ovqov erblickt wurde. Beck 
mann zu Marbod p. 50 hat sich nachzuweisen bemüht, 
dafs wirklich der harn einiger thiere erhärte. 
So gewandt die erzählung dieser öffentlichen ange- 
Jegenlieiten verflochten ist, wird man doch die einfa-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.