Full text: Lateinische Gedichte des X. und XI. J[ahr]h[underts]

XIII 
© Hessisches Staatsarchiv 
der die idyllische Wahrheit vieler Schilderungen dieses 
gedichts und dessen werth für aufklärung der silten und 
gebrauche unseres alterthums (s. 229) vollkommen er 
kennt und bereits in das licht setzt, hat, wie sein eig 
nes verdienst um die bekauntmacliung und ergänzung 
der bruchstücke , wol auch den gewinn zu gering an 
geschlagen (s. 201), der sich für die älteren mythen und 
sagen aus ihnen ergibt. Was konnte dem forscher will- 
kommner sein, als der aufschlufs aus so früher zeit 
über die ansicht von der natur des zwerggeschlechts irn 
siebzehnten fragment? die mensclien mistrauen den trüg- 
lichen geschöpfen, die zwerge im gegentheil leiten ihr 
langes leben und ihre gesundheit her von ihrer ein 
fachen kost und treulierzigkeit. beides stimmt noch 
völlig zu der bis auf heute fortlebenden sage, die 
zwerge verstehn sich auf die heilsamkeit der krauter, 
und entweichen, ein gutes, stilles, friedliches volk, aus 
ihrer heimat ‘vor den boshaften mensclien’ (mytliol. 
s. 255), deren heimlicher blick sie belauscht und deren 
neuerungen ihnen das land verleiden, auch die elbi 
sche Schönheit und pracht der zwergin (parva, nimis 
pulchra, sed et auro vesteque compta) wird ganz wie 
späterhin (myth. 253) vorgestellt. Das eingreifen der 
hauptfabel von Rudlieb in die altdeutsche heldensage un 
terliegt keinem zweifei, läfst sich aber bei abgerissen- 
lieit der einzelnen stücke und Unvollständigkeit unserer 
sonstigen Überlieferungen, bis jetzt mindestens, nicht 
mehr genügend nachweisen. Es ist nirgend hindeutung 
auf eine vorgelegne schrift, aber die blofse sage kann 
in eigennamen und umständen getreu gewesen sein. 
Man erfährt schätzbare nachrichten über das öffent 
liche treiben zwischen königen bei friedensunterhand- 
lungen, die hin und her gehenden gesandtschaften und 
die gegenseitig gebotnen, zum tlieil aber unangenomm-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.