© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 21
566 Hl\ coviparation. adjcctivifche.
lebende und eine veraltete, nicht mehr empfnndne.
Wefentliches Kennzeichen der erflen art iß für den
comp. S, für den tüperl. ST, der andern hingegen für
den comp. R, für den Inperl. M, beide (R und M) zu
weilen noch mit einem vorausgehenden T verbunden.
Die zweite art iß auf einige adjectiva, pronomina und
partikeln beleb rankt, die erße umfaßt beinahe alle adj.
und adverbia.
Ich werde die coinparation in fünf abfehnitten 1,
die adjeclivifche, 2. die adverbiale, 3. die anomale,
4* die veraltete zweiter art, 5. die der Zahlwörter
abhandeln.
I. Jldjectivcomparation.
Character des comp, urfprünglich S, woraus dann
das ST des fuperlativs hervorgieng; aber fchon im golh.
hat die fpirans des comp, nicht mehr die reine aus-
fprache, fondern ifi beim adj. überall zu Z geworden,
wodurch der Übergang in R vorbereitet war, der hell
in allen übrigen dialecten zeigt. Dagegen hat hell im fuperl.
das mit T verbundne S durchgängig rein erhalten. Man
hüte hell, das comparative R mit dem organifchen fi
der zweiten art, welches bereits im goth. R war, zu
vermifchen. Übrigens kann das gotb. Z und das R
der andern dialecte bei der adjectivifchen coinparation
niemals wegfallen.
Für die flexion aller comparative gilt das organifebe
gefetz, daß lie nur der fchwachen form fähig [lind
^ . (1,756); erß ijn mhd. hebt die itarke form an daneben
cfoU. zuläßig zu werden, und nhd. kann von jedem comp,
beiderlei deck ftatlfinden (1,756-59). Boi den gotli.
und altn. femininis tritt noch die befonderheit hinzu,
daß ße der dritten fchwachen deck folgen (oben f. 503.
504), folglich von der flexion des fchwachen politivs
und fuperl. abweichen: blinddzei, blindozeins, neben
blindo, blindons; blindoftd, blinddßons. Diefe regel,
die ohne zweifei ihren guten, obgleich unentdeckten,
grund hatte, iß im alid. verwifcht, es heißt plintorä,
E lintörün, wie plinla, plinliin, plintofia, plintöftun.
Üe vorausfetzung eines früheren plintori, plintörin
darf man lieh wohl erlauben.
Dem fuperlativ gebührt beiderlei flexion, Itarke und
fchwache; das fern, aber erhält die gewöhnliche des
politivs.
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