III. genus. grammatifches.
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© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 21
gafi, einem gedieht voll allegorien, den fpott und zorn
in männlicher tracht dargeßellt gesehen habe. Ver-
fchieden von unferm fall iß die vorhin f. 346 abge
handelte naive perforiification, in welcher herr und
frau gleich geläufig lind; bei der allegorie fcheinen
nur feminina zuläßig.
Nunmehr gelange ich zur abhandlung des gramma-
tifchen gefchlechts felbß. Es kann nicht darauf abge-
lelien fein, das grammatifch beßiinmte genus famintli
eh er fubßantiva zu erörtern und noch weniger es durch
alle deutfehen inundarten durchzuführen. Vielmehr lol-
len nur die regeln, nach welchen lieh das genus gan
zer reihen von Wörtern richtet, aufgefucht, zugleich
aber die wiehtigfien fälle einzelner ausnahmen ange
führt werden. Ohne zahlreiche, umfländliche beifpiele
läßt lieh nichts ausrichten.
Jene regeln, fcheint es, dürfen am wenigßen aus
der form der fubßantive gefchöpft werden. Hierbei
könnte zweierlei in betracht kommen, flexion und ab-
leitung. Was die flexion anbelangt, fo zeigt lie uns,
vorausgefetzt, daß wir alle cafus eines Worts erkun
digen können, allerdings mit ficherheit fein gefclilecht
an *). Allein es fragt lieh hier nicht fowohl nach
dem genus einzelner Wörter, als nach dem grund def-
felben. Daß ein jedes inafc., fern, oder neutrum einer
gewilfen flexion zufalle, hängt eben von feinem genus
ab, kann es folglich nicht erklären helfen. Je flumpfer
die flexionen werden, deflo weniger vermögen lie das
gefclilecht der Wörter zu entfcheiden. Bei darßellung
der ableilungen im zweiten cap. diefes buchs iß fodann
bereits auf das genus jederzeit gehörige rückflcht ge
nommen worden und es hat lieh dort ergeben, daß
beinahe keine art der derivation ausfchließlich einem
beftimmten genus angehört und daß einzelne ableitun-
gen im genus beträchtlich fchwanken. für das ab-
itracter Wörter mögen gewiffe ableilungen befondere
dienße leiflen, weil dergleichen Wörter oft nach der
analogie gebildet und vermehrt werden und damit in
der ganzen clalTe diefer forination das gefclilecht be-
ftimmt iß. Ein nicht übler belielf zur erinittlung des
gefchlechts kann bisweilen das reimprincip, wenn
*) indem ich hier von dem äußerft feltnen fall eines deut-
fcheu genus commune abfehe (f. 312).