III\ adverbia. adjectivifche. praepofilionale. 105
© Hessisches Staatsarchiv Marburg, Best. 340 Grimm Nr. L 21
cfes (verfus) engl, towards. Da die praep. to, ie fonft
den dativ regiert, lo fcheint diefe conftruction auffallend,
iie muß als überreif einer alteren Verbindung des to mit
dejn genitiv betrachtet werden , w r ofür /ich auch tö sefe-
nes (ad vefperam) und to fas (ad id) anführen läßt,
das altn. til falls (omnino) ift in der Ordnung, da til
ftets den gen. erfordert. Und nicht bloß to, auch andere
praepofidonen, die fpäter keinen gen. zu hch nehmen,
juüßen ihn früher regiert haben, wie die Verbindungen
vor des (goth. faürfis, faürfize) e des, aftardes, gagen
des, fone des (Graft* praep. 280. 281) lehren. Bemer
kenswert!! ift, daß die angeführten agf. adverbia auch
felblt wieder zu praepofitionen dienen und caiüs regieren,
z. b. tomiddes fam itreame (in medio flumine). Sollte
in dem dunkeln ahd. furenomes furi praepolition und
nomes, names ein auf gleiche weife davon abhängiger
gen. fein? Im mhd. erfcheint außer twerhes (oblique)
ein gleichbedeutiges enttverlies (in twerhes) troj. 12598
und g. fchm. 994 *); im nnl. nevens (für en evens)
und benevens (be enevens), aus welchen das kaum
erkenntliche nhd. riebß und benebfi geborgt ift. End
lich gehört hierher das fchwed. öjverens, dän. over~
ens (nhd. überein). Durch betrachtung der drei letzt
gedachten adv. entwerhes, nevens und öfverens wird
man in der vorhinaufgeftell ten anficht wieder wankend
gemacht, in ihnen fcheint weniger die praep. den
gen. hervorzubringen, als vielmehr ein vorhandnes
adv. entwerch, eneven, öfveret (?) nochmals durch
den genitiv adverbial gefetzt zu werden, ich will auf
eine analoge erfcheinung unten bei den lübftantivifchen
genitivadverbien zurückkommen.
2. bei dem dativ unterfcheide ich adj. Harker und
fcliw. form.
a. ficirhe dative fg. flehen auf diefe weife fehr fei
ten, pi langanemo (paulatim) gl. hrab. 958 a (deorfuin)
monf. 359* (perpetim, cottidie) inonf. 4ll kaum, weil
es dreimal vorkommt, fchreibf. für pi langemo, lanc-
fairiemo, fonft aber ift die form und abweichende be-
deutung gleich räthfelhatt, da kein adj. oder partic.
langan vorkommt; foll man ans altf. lungan denken
und pi lunganemo vennuthen ? vielleicht darf das
*) nicht in diefe reihe fallt das mhd. ze gdh'es, in welchem
das ze nicht präp. fondern bloße partikel ift, wie auch der linn
liiinis fubito ergibt.