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die Hessen.
DHn Staabs=Officier du jour, visitiren nur die hessischen Pos=
ten und thun jedesmal an den General du jour Rapport
so lange kein General du jour commandirt wird, geschiehet der Rapport
an DH General Major Schmidt.
D. 20t Befohlen DH General Schmidt daß Niemand des Morgens
vor 9 Uhr schieße und bei der Nacht ganz und gar nicht, damit
dadurch die Truppen im Lager nicht beunruhiget werden.
D. 23t Sind wegen der eingefallenen rauhen Witterung die Wacht
Roquelors an die Schildwachten auf Ordre DH Gen. Major Schmidt
auszugeben befohlen worden.
D. 25t mußte eiligst eingegeben werden alles was praesent zum
Dienst und wirklich unter das Gewehr bei erforderlichen Fall
sogleich gebracht werden kann, an Officiers, Unterofficiers, Tamb.
und 3 Gemeinen.
D. 30. Oct. befohlen der H Obristlieutn. von Porbeck, daß zu En=
de einer jeden Woche, die Feldwebels alle ergebene Ordres
mit dem Regiments-Ordre Buch collationiren sollen, der Ad=
jutant stattet, daß dieses richtig geschehen Rapport an
den