269. [mit Bleistift korrigiert in „267“]
ordnnungs= und dienstwiedrig künftig mehr statt habe, und
solche von denen Commandeurs der Regimenter von ihren
nachgesetzten Officiers nicht eher als nach völlig geendigter
Campagne und anch erfolgter Einrückung in die Winter
Quartiere angenommen werden sollen.
Zur Regul ist auch von mir festgesetzt, daß alle Of=
ficiers welche ihre Abschiede erhalten, ihre Gagen, so lan=
ge genießen, bis sie nach Hinlangung meiner Resolu=
tion vom Regiment abgeführt werden können.
Ferner
Extract gnädigsten Schreibens von Sermi Hochfürstl.
Durchl an den Hrn General-Lieutn. von Knyphau-
sen d. d. den 19t October 1780.
Dem Major Du buy ertheile die Ordre pour la
vertu militaire, wovon ihm das Ordenszeichen, das
vom verstorbenen Obrist von Minigerode so sich noch
beim