241. [mit Bleistift korrigiert in „239“]
April d. 14t mußten die Douceur-Listen auf die 165 Tage
pro 1779 an den Dep. General. Adjut. eingegeben werden.
d. 15t wurde die Ordre wiederholt, daß die Wachten keine
Einwohners oder unbewaffnete Negros wenn sie aus=
passiren wollen anhalten sollen.
d. 18t Ließen Sr Excellenz Dhrn General-Lieutn. von
Knyphausen an das Regiment ergehen. Da ein
und anderer Comp. Chef, Leute aus dem complet=
ten Stand verabschieden und statt der abgegangenen
Compagnie, Wagen und Zelt Knechte, Leute zu deren
Remplacirung aus dem completten Stand nehmen, oder
letztere in diesem Versehen auch wohl einige der Knech=
te zu Bedienten machen oder gar ein und ebendemselben
Knecht bei differenten Compagnien und Regimentern
führen, dagegen aber Mohren oder Kinder in deren
Plätze