193 [mit Bleistift korrigiert in „191“]
Sämmtliche Regimenter ist die Ordre zu stellen,
daß sie unten am Ende der Rang-Listen, wo die
Frey-Corporal stehen, annoch eine Rubrique wie die
Conduitte der Frei-Corporals beschaffen sein, anzufü=
gen haben, damit bei entstehenden Vacanzen man gleich
hier beurtheilen könne wird zum Avancement qualifi=
cirt ist, oder nicht.
Extract Schreibens Sr Excell. DH General Lieut.
von Knyphausen an DH Obrist Köhler d. d. New=
york d. 25. April 1719 [1779]. Da ich aus der von DH
Kriegsrath Lorenz mir vorgelegten Auszahlungstabel=
le bis Ende des Jahres 1777 ersehe, daß die Hochlöbl.
Regimenter in Betracht des Guthabens sehr differiren
und daher schließen daß verschiedene der Herrn Re=
giments-Quartiermeisters viele andere aber weni=
ger