126. [mit Bleistift korrigiert in „124“]
1778 den Strang vom Leben zum Tode excecutirt werden soll, solches
muß Mann vor Mann angesagt werden, um ein Exempel da=
August
ran zu nehmen.
D. 10tn Passirte das Regiment um 10 Uhr die Musterung.
D. 13ten war bei der Ordre bekannt gemacht „Denen aus Gefangenschaft
gekommenen Leuten soll ihre Rechnung vorgelesen, einem jeden
5 Rthlr Hessische Währung denen UnterOfficiers aber 1/3 ihres gan=
zen guthabenden bar ausbezahlt werden. Das übrige bleibt
einsweilen bei der Kriegs Cassa stehen, jedoch soll es auf Ver=
langen nach und nach ausbezahlt werden. Diejenige also
so ihr guthabendes an ihre Verwandte nach Hessen assigniren
wollen, müssen sich deshalb melden.
D. 18ten Ist der Brigade ein Auszug eines Briefes vom Major Broen
d. d. Newyork d. 15. Aug. 1778 communicirt worden.
Der commandirende General en chef will nicht mehr erlauben,
daß vor die Königl. Wagenpferde so abgehen, andere an de=
ren Stellen sollen geliefert werden. Es möchten also die
Herrn Officiers ihre Aufmerksamkeit auf selbige verdoppeln,
in=