n. Bberste Stsstsbehörden.
S t a a t s r a t h.
Derselbe besteht:
1) ans den Prinzen des Königlichen Hauses, welche das
18. Jahr erreicht haben;
2) aus Staatsdienern, welche durch ihr Amt zu Mitgliedern
desselben berufen sind:
die Feldmarschälle; die activen Staats-Minister ; der
Erste Präsident des Obertribunals; der Chef-Präsident
der Ober-Rechnnngskammer; der Chef des Geh. Civil-
Cabinets; der Chef des Geh Militair-Cabinets.
3) Aus Staatsdienern, welche durch besonderes Vertrauen Sitz
und Stimme im Staatsrath haben.
Ferner haben noch im Staatsrath Sitz und Stimme: die
commandirenden Generale und die Ober-Präsidenten, wenn
sie in der Residenz anwesend sind.
Gerichtshof zur Entscheidung der Competenz-Conflicte. Präsident:
vacai. (9 Mitglieder.)
Staats-Mini st eriu m.
Präsident: Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Minister
für das Herzogthum Lauenburg: l)>. Otto Fürst von Bismarck,
Kanzler des Deutschen Reichs.
Vice-Präsident: Finanz-Minister Ca mp hausen.
Minister des Innern: Friedrich Albrecht Graf zu En len bürg.
„ der Justiz: l)r. Leonhardt.
„ der geistlichen, Unterrichts- und Mediciual-Angelegen
heiten: Dr. Falk.
„ des Krieges: General-Lieutenant von Kämete.
„ für Handel, Gewerbe u. öffentl.Arbeiten: !)r. Achenbach.
„ für die landwirthschaftl. Angelegenheiten: Dr. Frieden
thal.
Unmittelbar unter dem Staats-Ministerium stehende Behörden.
1. Central-Directorium der Vermessungen im Preußischen Staate:
Vorsitzender: Gen.-Feldmarschall Dr. Graf v. Moltke.
2. Disciplinarhof für nicht-richterliche Beamte. Präsident: Schuh
mann, Unterstaats-Secretair im Staats-Ministerium.
3. Der Königl. Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten. Präsident:
Vice - Präsident des Ober-Tribunals und wirkl. Geh Ober-
Iustizrath H e i n e c c i u s.
4. Das Königl. Ober-Verwaltungsgericht. Präsident: Persius.