Anhang.
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'jeder Meile nur 7 Ggr; für ein Pferd zur Extra * fahrenden Post, jede Meilr
ic>Ggr; für dergleichen zu Estaffcttcn auch ic> Ggr, und für ein Courier-
Pferd auf jede Meile nichr mehr als 12 Ggr. gefordert und bezahlet werden
sollen. Cassel, den 29. Novcmbr. 176;.
Hvchfürftl. Hessisches Lber-Post-'Amt hierftibst.
IX.
Nachricht, die angelegten Markt-Schiffe und
Leren Taxe betreffend.
3 wischen Cassel und Hersfeld gehen numnehro beständig und solange dasWas-
ser offen ist, wöchentlich 2 Marktschisse dergestalt ab und zu, daß solche sehest
mal von Cassel und Hersfeld Montags und Donnerstags gegen Mittag abfah
ren, und Sonnabends und Mittewochens Nachmittags ankommen.
Alle Arten grosser und kleinerer 'Kaufmannsgutcr und Packereyen,, Früchte,
Hausrach und dergleichen werden um sehr gering angeseute Fracht, wie aus den
hierunten gedruckten Schiffsfracht - Regulativ zu ersehen, auf- und mitgenom
men, und Passagiers können sich derselben gegen Erlegung eines billigen Fahr
geldes gleichfalls bedienen. r .
Nach 10 Uhr Vormittags werden die Schiffscharten zu Cassel und Hersfeld
gleich geschlossen, mithin muß zu der Zeit alles, was noch mitgehen soll- ans
Schiff geliefert und angezeigt seyn.
Alles, was wohl verwahrt auf diese Schiffe gegeben wird, wird jedesmal gchv-
rig in die Schiffscharten eingetragen, während der Fahrt sorgfältig in Obacht
genommen und dem Empfänger gegen Bescheinigung gleich nach der Ankunft
abgeliefert. Und solte durch Nachlässigkeit und Verwahrlosung Schade gesche
hen, so wird solcher, wie bey den fahrenden Posten geschiehet, dem Eigenthmner
jederzeit vergütet.
Zu Milsungen, Morschen, Rotenburg, wo die Schiffe beständig einige Stun
den anhalten, und andern nahe an der Fulda gelegenen Orten, werden
auf Verlangen Güter angenommen und auch wieder ausgeladen, weshalb sich
bey den dasigen Accisfchreibern, ohne deren Vorwissen nichts ein- und ausgela
den werden darf, zu melden.
Auswärtige, so keine weitere Bekantschast haben, können sich in Cassel an
den Commercien-Commiffarium Lodemann und in Hersfeld an den Jollverwalter
Schimmelpftnng addressiren», welche nicht allein für die richtige Uebermachung
dergleichen Güter, soweit solche Schiffahrt gehet , ' sorgen, sondern auch solche,
wenn es ihnen aufgetragen wird, noch we:ter richtig und promt spediren werden;
Wasser auf zahlt eine Person mit einem Viertel-Centner Gut von Caffel bis
Milsungen 4 Alb. bis Rotenburg 8 Alb. bis Hersseld 12 Alb.
Ein Centner allerley Güter von Caffel bis Milsimgen 2 Alk. 8 Hllr. bis
Rotenburg 5 Alb. 4 Hllr. und bis Hersseld 8 Alb.
Ein Viertel schwere Frucht von Caffel bis Milsungen 4 Alb. bis Rotenburg
8 Alb. bis Hersfeld i2 Alb.
Ein Viertel leichte Frucht von Cassel bis Milsungen 2 Alb. 8 Hllr. bis
Rotenburg 5 Alb. 4Hllr. bis Hersseld 8 Alb. .
Ein Srückfaß Wem, von Cassel bis Milsungen 1 Rthl. 21 Alb. 4 Hllr. bis
Rotenburg 3 Rthl. 10 Alb. 8 Hllr. bis Hersseld $ Rthl.
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