1. Teil
Berkehrswesen (Herkulesbahn A.-G.)
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Zeitkarten und Streckenfahrscheinhefte
(Auszüge aus den besonderen Bedingungen)
1. Es werden ausgegeben:
a) Bahn Netzkarten, gültig zu beliebiger Fahrt auf dem
Bahnnetz der Straßenbahn (Ausstellung in der Zeitkarten-
ausgäbe Verwaltungsgebäude, Wilhelmshöher Allee 34(5,
Ausgabczeit siehe Ziffer 5). Die Beförderungsgebühr
— RM. 27,— je Monat — wird durch Lösung einer
Wertmarke entrichtet. Der Verkauf erfolgt werktäglich von
8—13 und 15—18 Ilhr, Sonnabends von 8—13 Uhr, in
unserem Verwaltungsgebäude, Wilhelmshöher Allee 346
(Zeitkartenausgabe), bei der Dresdner Bank Filiale Kassel,
Kölnische Straße 11, und in der Wartehalle der Herkules-
bahn A.-G., Kirchweg, Ecke Wilhelmshöher Allee. Das
Markenblatt ist alljährlich im Juni zu erneuern.
b) Strecke nfahrschein hefte: (50 Fahrscheine): nur
gültig in Verbindung mit einem von der Straßenbahn
ausgestellten persönlichen Ausweisumschlag.
1--- 2 Teilstrecken für 6— RM.
3—4 „ „ 7,50 „
5—6 „ „ 9,— „
7— 8 „ „ 10,— „
9—14 „ „ 13,— „
15—22 „ „ 18,— „
c) Strecke nfahrschein hefte (Ausweis wie 1 b)
für Schüler der hiesigen Schulen (ausschließl. Fach-
und Fortbildungsschulen)
zum Schulbesuch auf Grund
einer Bescheinigung über die Schulzugehörigkeit und ohne
Anrecht auf einen Sitzplatz:
1— 2 Teilstrecken für
3,— RM.
3— 4
4,50 „
5— 6
5,50 „
7— 8
6,— „
, 9—14
7,50 „
15—22
10,— „
Streckenfahrscheinhefte gelten für 2 Kalcndermonate zur
Fahrt zwischen den auf dem Ausweis eingetragenen Teil-
streckengrenzen auf beliebigem Reisewegc mit Übergang auf
die Anschlußomnibusse, soweit die Zahl der bezahlten Teil
strecken nicht überschritten wird. Schülerhefte haben an
Sonn-- und Festtagen ab 1314 Uhr keine Gültigkeit. (Aus
stellung siehe Ziffer 5.)
2. B a h n n c tz k a r t e n und Streckenfahrschein-
hefte sind nur gültig für die Person, für die sie ausgestellt
sind. Die Ausweise müssen mit Vor- und Zuname des In-
Habers mit Tinte oder Tintenstift unterschrieben sein. Die
Nummer des Ausweises muß jedoch in Streckenfahrschein,
heften mit Tinte ausgefüllt werden.
3. Mit Ausnahme der Schülerhefte darf auf einem Fahrt-
ausweis ein Kind unter 4 Jahren frei mitgenommen werden.
4. Für abhanden gekommene Wertmarken und Streckenfahr,
scheinhefte wird kein Ersatz geleistet, auch findet keine Rück-
Vergütung der gezahlten Beträge bei Behinderung in der
Benutzung statt.
5. Die Ausstellung der Ausweise für Streckenfahrscheinhefte er-
folgt in unserem Verwaltungsgebäude, Wilhh. Allee 346 (Zcit-
kartenausgabe, Zimmer 18 und im Betriebswerk Dönche der
Herkulesbahn, Druseltalstr. 131), werktags in der Zeit von
8—13 und 15—18 Uhr. Sonnabends jedoch nur von 8—13 Uhr.
Es ist ein deutlich erkennbares Paßbild mitzubringen. Be-
stellung kann auch schriftlich unter Einsendung des Bildes
sowie Angabe der Anschrift und der gewünschten Strecke unter
Beifügung von 30 Pfg. (für Streckenheftr) und 65 Pfg. (für
Netzkarten) für Porto und Ausfertigungsgebühren erfolgen.
6. Ferner werden Fahrscheinhefte (Inhalt 12 Stück)
zum Preise von:
1,85 NM. für 2 Teilstrecken,
2.40 „ „ 3— 6
2,90 „ „ 7— 8
3.40 „ „ 9—10
4,— „ „ 11—12
ausgegeben. Diese sind bei allen Schaffner» erhältlich.
Der Fahrschein eines 12 er Heftes berechtigt zur Fahrt auf dem
Netz der Straßenbahn, der Herkulesbahn und der Anschlußomnibusse.
Auf ein Fahrscheinheft können mehrere Personen gleichzeitig be-
fördert werden, auch Gepäck und Hunde.
Ein Heftfahrschein ist nur zusammen mit zugehörigem Heft
gültig und darf nicht allein vorgezeigt werden. Das gilt auch bei
Benutzung von Umsteigefahrscheinen, die für mehrere Personen
gelöst sind.
Bei Ablösung oder Fehlen des oberen Heftdeckels verliert das
Heft die Gültigkeit. Kinder haben auf Fahrscheinhefte keine Er-
Mäßigung. Als Zahlungsmittel dürfen Fahrscheine nicht benutzt
werden.
Herkulesbahn A.-G. (Nebenbahnahnliche Kleinbahn)
Elektrisch betriebene Bergbahn für Personen- u. Güterbeförderung Kassel-Wilhelmshöhe
/^.Güterverkehr:
Der Güterverkehr bedient in erster Linie die Habichtswalder
Braunkohlenzechen und den Druselbasaltsteinbruch. Doch
werden auch andere Güter (Stückgut, Eilgut, Wagen
ladungen) abgefertigt. Stückgüter werden gemäß Tarif auch
in der Wohnung abgeholt vdcr dorthin zugestellt.
Auskunft: Betriebsleitung oder Güterabfertigung der
Herkulesbahn Kassel-Wilhelmshöhe, 326 16.
B. Personenverkehr:
I. Die Herkulesbahn betreibt folgende Strecken:
1. Kirchweg — Luisenhaus — Druseltal — Herkules
2. Luisenhaus — Brasselsberg
3. Neu Holland — Hohes Gras (Roter Stollen).
Die Abfahrtzeiten sind aus den in den Wagen und an allen
Haupthaltestellen ausgehängten Fahrplänen ersichtlich,
über Fahrpreise und Beförderungsbedingungen geben die
in den Fahrzeugen ausgehängten Tarife Auskunft.
Die Wagen zum Hohen Gras verkehren nach vorheriger
Bekanntgabe am Kirchweg, Hindenburgplatz, Hauptbahn-
Hof, Königsplatz, Marställerplatz zu den in den Fahrplänen
angegebenen Zeiten.
II. Die Fahrbedingungen find die gleichen wie bei der
Große Kasseler Straßenbahn A.-G.
III. Vergünstigungsfahrten:
Es werden ausgegeben:
1. B a h n n e tz k a r t e n , gültig auf dem Bahnnetz der
Herkulesbahn, für 21,— RM. auch an Sonn- und Fest
tagen.
2. Strecke nfahrschein hefte (50 Fahrscheine) wie
bei Straßenbahn.
3. Strecke nfahrschein hefte für Schüler wie
bei Straßenbahn.
2. und 3. gelten für den llbergangsverkehr auf die
Straßenbahn und die Pendelomnibusse.
4. Schülerkarten, gültig an Werktagen nur bis 22
Uhr, an Sonn- und Festtagen nur bis W/ t Uhr. Schüler
haben kein Anrecht auf einen Sitzplatz, nur gültig auf
der Herkulesbahn.
Die Preise für Streckenhefte und Schülerkarten sind
ausgehängt in unserem Verwaltungsgebäude (Zeitkarten-
ausgäbe), Wilhh. Allee 346 und in der Wartehalle Wilhh.
Allee (Kirchweg).
Eine Rückvergütung der gezahlten Beträge bei Be-
Hinderung in der Benutzung oder bei Verlust findet nicht
statt.
5. Fahrscheinhefte (Inhalt 12 Stück): wie bei der
Straßenbahn.
6. Sammelhefte:
a) Eammelhefte zu 3,25 RM. gelten zur beliebigen Fahrt
auf der Herkulesbahn, also zwischen den Endstellen
Kirchweg, Brasselsberg, Herkules und Hohes Gras.
Sammelhefte zu 2,50 RM. gelten nur zwischen
Luisenhaus und Herkules.
b) Die Sammelhefte enthalten je 5 Fahrscheine für
Berg- und Talfahrt. Die Talfahrt ist auch auf Berg-
fahrscheinen möglich.
c) Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate (den Lösungs
monat eingeschlossen).