44
Verkehrswesen (Große Kasseler Straßenbahn A.-G.)
1. Teil
Zuschlaggebühr
für Gespräche, zu denen eine Person herbeigerufen
wird (Xp-Gebühr), und
für Gespräche mit Voranmeldung (V-Gebühr)
für die erste Person ein Drittel eines gewöhn-
lichen Dreiminutengesprächs, mindestens . . — ,40 RM.
für jede weitere Person —,30 „
für Weitergabe kurzer Nachrichten durch Post
agenten usw. (X-Gebühr)
eine Person —,40 RM.
für jede weitere Person —,30 „
(Im Ortsverkehr wird bei X?- u. dl-Gesprächen die
Ortsgesprächsgebühr nicht besonders erhoben.)
Nachträgliche Verständigung des Herbeizurufenden
durch besonderen Boten
im Fernverkehr ein Drittel eines gewöhn-
lichen Dreiminutengesprächs, mindestens . —,40 „
im Ortsverkehr —,30 „
für Ferngespräche, bei deren Anmeldung bean
tragt wird, daß die Gebühren von der ver
langten Teilnahmersprechstelle bezahlt werden
(li-Gebühr) ein Drittel eines gewöhnlichen
Dreiminutengesprächs, mindestens —,40 „
X. Rundfunk
Genehmigungsgebühr für Rundfunkteilnehmer monatl. 2 RM.
Anmeldungen nimmt jede Post, und Telegraphenanstalt entgegen
Große Kasseler Straßenbahn A.-G.
Linie 1: Holländische Straße — Hauptfriedhof (Krematorium) —
Königsplatz — Wilhelmshöher Allee — Reichsbahnhof
Wilhelmshöhe — Wilhclmshöhe
Linie 2: (Hessenschanze) Kirchditmold — Hindenburgplatz —
Ständeplatz — Rathaus — Theater (Karlsaue) —
Hallenbad — Bettenhausen
Linie 3: Bettenhausen — Hallenbad — Hauptbahnhof — Ger-
maniastraße — Kurhaus Wilhclmshöhe
Linie 4: Hessenschanze — Theater (Karlsaue) — Fuldatal
Linie 5: Druseltal — Reichsbahnhof Wilhelmshöhe — Stadt
halle — Karthäuserstraße — Fviedrich-Wilhelms-Platz —
Königsplatz — Rathaus — Stadthalle — Druseltal
Linie 6: Königsplatz — Friedrich-Wilhelms-Platz — Stadthalle
(Druseltal) — Stadthalle — Karthäuserstr. — Rathaus
— Königsplatz
Linie 7: Rothenditmold — Königsplatz — Rathaus — Frank-
fürt er Straße (Karlsaue) — Schönfeld — Niederzwehren
Linie 8: (Eisenschmiede) — Jhringshäuser Straße — Theater —
Rathaus — Hauptbahnhof — Altmarkt — Jhringshäuser
Straße — (Eisenschmiede)
Linie 9: Hauptbahnhof — Bahnhofstraße — Hedwigstraße —
Königsplatz — Rathaus — Frankfurter Straße (Karls-
aue) — Schönfeld — Niederzwehren
Linie 10: lBettenhausen, Kirchgasse) — Reichsbahnhof Betten
hausen — Altmarkt — Hauptbahnhof — Rathaus
Theater — Reichsbahnhof Bcttenhausen — (Bettenhausen,
Kirchgasse)
Linie 14: Eisenschmiede — Landeskrankenhaus — Altmarkt —
Hauptbahnhof — Germaniastraße
Am Anschluß an die Straßenbahn verkehren folgende Omnibus-
linien:
Linie 21: Jhringshäuser Str. — Simmershausen
Linie 22: Hallenbad — Sandershausen
Linie 23: Bettenhausen, Ochshäuser Str. — Lindenberg
Bettenhausen, Ochshäuser Str. — Heiligenrode
Linie 24: Kirchditmold — Harleshausen (Gartenstadt)
Linie 27: Niederzwehren — Oberzwehren — Rengershausen bezw.
Nordshausen
Beförderungs-Bedingungen (Auszug)
Die Fahrzeiten find aus den in den Wagen und an den Haupt-
Haltestellen ausgehängten Fahrplänen ersichtlich. Die jeweils
gültigen Fahrpreise sind im Wageninnern bekanntgegeben. Die
Lage der Haltestellen ist erkennbar durch viereckige, hellgelbe, durch-
brochene Scheiben, die an der Fahrdrahtaufhängung befestigt sind
und durch Haltestellentafeln. An diesen Tafeln sind Plichthalte-
stellen durch rote Ringe, Bedarfshaltestellen durch grüne Ringe
gekennzeichnet. An letzteren wird nur angehalten, wenn Fahrgäste
auszusteigen wünschen und diese Absicht rechtzeitig dem Schaffner
mitteilen sowie zur Aufnahme der an der Haltestelle stehenden Fahr-
lustigen. Ein- und Aussteigen ist nur an den hierfür bestimmten
Haltestellen erlaubt.
Die Fahrscheine sind nicht übertragbar und gelien nur bis
zur gekennzeichneten Teilstreckengrenze.
Umsteige- (Übergangs-) Fahrscheine werden nur ausgegeben,
wenn das Fahrziel ohne Wagenwechsel nicht zu erreichen ist. Für
Fahrten, die auf Umwegen zum Reiseziel führen, werden Um
steigefahrscheine nicht verabfolgt. Die Verwendung von Fahr
scheinen zu Fahrten, die eine Rund- oder Rückfahrt bedeuten, ist
auch unter Benutzung von anderen Linien nicht gestattet.
Umsteigefahrten sind mit dem nächsten Anschlußwagen auf dem
kürzesten Wege und in der kürzesten Zeit zurückzulegen. Fahrt-
Unterbrechungen sind unzulässig.
Der Wagen muß an der von dem Schaffner hierfür bezeichneten
Umsteigestelle verlassen werden. Eine Gewähr für unmittelbaren
Anschluß wird bei Ausgabe eines Umsteigefahrscheines nicht über-
nommen. Der in Frage kommende Anschlußwagen kann auch an
jeder Haltestelle, die zwischen der gekennzeichneten Umsteigestelle
und dem Fahrziel liegt, bestiegen werden.
Mißbrauch in der Benutzung der Umsteigefahrscheine wird ge-
richtlich verfolgt.
Ein Umsteigen in den Anschlußwagen ist nur statthaft, wenn
in diesem Platz vorhanden ist.
Die nicht zum Umsteigen gezeichneten Fahrscheine gelten nur
für die Fahrt in dem Wagen, in dem sie gelöst sind, verlieren
also ihre Gültigkeit, sobald der Fahrgast diesen Wagen verläßt.
Das Umsteigen aus dem einen Wagen in den anderen Wagen
desselben Zuges ist im Einverständnis mit den diensttuenden
Schaffnern zulässig.
Die Fahrtausweise sind während der Fahrt aufzubewahren
und den Aufsichtsbeamten und den Schaffnern, auf Verlangen,
offen vorzuzeigen bezw. zur Prüfung auszuhändigen.
Beschädigte, unleserlich gemachte oder mit Änderungen ver
sehene Fahrtausweise sind ungültig. Mißbräuchliche Benutzung
von Fahrtausweisen wird strafrechtlich verfolgt.
Eine Preisrückerstattung für Fahrtausweise, die aus irgend
welchen Gründen nicht ausgenutzt werden, kann nicht erfolgen.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich während der Fahrt fest-
z u h a l t e n oder ihren Standplatz so sicher einzurich
ten, daß sie beim Befahren von Kurven oder bei plötzlich ent-
stehenden Ruckbewegungen infolge von Bremsungen nicht zu
Fall kommen oder aus dem Wagen herausfallen. Die Bahn
trifft keinerlei Haftung für Unfälle, die auf unvorsichtiges Ver-
halten der Fahrgäste zurückzuführen sind.
Bei Betriebsstörungen kann ein Anspruch auf Entschädigung
nicht erhoben werden.
Ein Kind unter 4 Jahren ist in Begleitung eines Erwachsenen
frei. Kinder zwischen 4 und 10 Jahren haben den jeweils für
Kinder festgesetzten Fahrpreis zu zahlen. Kinder mit Kinder
fahrscheinen haben auf einen Sitzplatz kein Anrecht. Die im
Wagen stehenden Kinder dürfen das Aus- und Einsteigen nicht
erschweren.
Freifahrcnde Kinder unter 4 Jahren müssen von den An
gehörigen auf den Schoß genommen werden; sie werden als Fahr
gäste nicht gezählt. Zwei Kinder zwischen 4 und 10 Jahren rechnen
bei der Platzzählung gleich einen erwachsenen Fahrgast.
Kleine Hunde und andere kleine Tiere werden im
Wageninnern frei befördert, wenn sie auf dem Schoße getragen,
und die Mitfahrenden durch sie nicht belästigt werden. Größere
Hunde müssen an kurzer Leine geführt und dürfen vom Be
gleiter nur auf die vordere Plattform gegen Entnahme eines
weiteren Fahrscheines für Erwachsene je Hund mitgenommen wer
den, und zwar unter seiner Haftung als Tierhalter.
Die Aushändigung der in den Straßenbahnwagen verlorenen
Gegenstände erfolgt in der Fundabgabestelle der Straßenbahn,
Wilhelmshöher Allee 436, werktags von 8—12 und 15—18 Uhr.