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Städtische Sparkasse
Zählergebühren:
Meßbereich
ttjährl.
Meßbereich
bis 1,2 Kw.
1,— WM
bis 7,2 Kw.
„ 1,8 „
3,— ,,
„ 12,0 „
2,4 „
3,75 „
„ 18,0 „
„ 3,6 ,,
4,50 „
„ 27,0 „
4,8 „
5,25 „
Doppeltarifzähler je 3 R^k mehr.
ttjährl.
6,— WM
7,50 „
9,- „
15,- „
Die Strommünze für Stromentnahme durch Automaten kostet 10 Pf.
Bei einem Verbrauch von über 60 Kw.St. zwischen zwei Ab-
lesungen, soweit sie nicht mehr als höchstens 5 Wochen auseinander-
liegen, sind zu berechnen:
bis einschl. 150 Kw.St.: Licht 42 Pf. Kraft 22 Pf. je Kw.St.
„ . „ 300
,, ,. 40 „
21 . „ „ „
„ ,. 500
„ ,, 38 „
20 „ „ „
„ „ 1000
,, ,, 36 „
19 „ „ „
,. „ 1500
„ „ 33,5 „
18 „ „ „
Über 1500
,, „ 31 „ „
17 „ „ „
Werden dauernd größere Mengen Strom abgenommen, empfiehlt
sich der Abschluß eines Lieferungsvertrages.
Bei Abschluß von Verträgen mit der Verpflichtung zu einer
Iahresabnahme von mindestens 2000 Kilowattstunden treten er-
mäßigte Preise in Kraft.
Solchen Abnehmern wird außerdem auf Antrag auf den in
der Zeit von 20 bis 6 Uhr entnommenen Strom ein Rabatt von
25% gewährt, wenn eine gesonderte Messung stattfindet. Für
den erforderlichen Doppeltarifzähler mit Schaltuhr ist die tarif-
mäßige Gebühr zu zahlen.
2. Tarif für Koch. und Heizstromverbrauch in Haushalten.
Preis je Kilowattstunde 12 Pf.
Koch. und Heizapparate mit einem Anschlußwert von nicht
mehr als 1 Kilowatt können an vorhandene Lichtanlagen unter
Zwischenschaltung eines transportablen Vergütungszählers ange-
schlossen werden.
Der Zähler wird vom Werk gegen eine vierteljährliche Ge
bühr von 1,50 R./t gestellt.
Für größere Anlagen ist besondere Leitung mit fest installierten
Zähler erforderlich.
3. Tarif für Nachtstrom zum Betrieb von Wärme- und Warmwasser
speichern, Waschautomaten, Kartoffeldämpfern u. dergl.
Der Strom wird nur in der Zeit von 22 bis 6 Uhr abgegeben
und mit 6 Pf. je KwSt. berechnet.
In der übrigen Zeit ist die Stromentnahme durch Schaltuhr
gesperrt. Für die vom Elektrizitätswerk zu stellende Schaltuhr
wird neben der Zählermiete eine vierteljährliche Gebühr von 2 WM
erhoben.
4. Tarif für Strom zum Laden von Akkumulatoren-Batterien.
Der Strompreis beträgt bei gleichstromseitiger Messung:
in der Zeit von 6 bis 20 Uhr 23 Pf. je Kilowattstunde,
in der Zeit von 20 bis 6 Uhr 10 Pf. je Kilowattstunde,
bei drehstromseitiger Messung:
in der Zeit von 6 bis 20 Uhr 22 Pf. je Kilowattstunde,
in der Zeit von 20 bis 6 Uhr 9 Pf. je Kilowattstunde.
Für den erforderlichen Doppeltarifzähler mit Schaltuhr ist die
tarifmäßige Gebühr zu zahlen.
Städtische
Kassenstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vor-
mittags von 8% bis 12%, nachm, von 15% bis 16% Uhr;
Mittwoch und Sonnabend vormittgs. von 8% bis 12% Uhr,
nachmittags geschloffen.
Hauptstelle: Wolfsschlucht 9. Zweigstelle I: Hohenzollernstr. 48.
Zweigstelle II: Brüderstr. 25 (Altmarkt). Zweigstelle Hl:
Frankfurter Straße 75%.
5. Pauschaltarife.
1. Teil
a) Selbsttätige Flur- und Treppenbeleuchtung:
Der monatlich zu zahlende Pauschalbetrag richtet sich nach
der Größe und Anzahl der in einer Anlage installierten Glühlampen.
Es sind zu zahlen:
für eine 15-Wattlampe
0,80 WM monatlich
„ ,, 25» ,,
1,20 „
„ „ 40- „
2,20 „
,, ,, 60- ,,
3,50 „ ,,
In diesen Beträgen sind die Kosten für Gestellung der Schaltuhr
und Auswechslung der durch den Gebrauch abgängig gewordenen
Glühlampen enthalten.
Eine Anlage muß aus mindestens 3 Glühlampen bestehen,
d) Für Sonderanlagen in Waschküchen, Kellerräumen u. dergl.
Es find zu zahlen:
für eine 15°Wattlampe
0,60 WM monatlich
,, „ 25- ,,
0,80 „
,, ,/ 40- „
1,50 ,, ,,
,, „ 60-
2,50 „ „
Die durch Gebrauch abgängig gewordenen Lampen werden vom
Elektrizitätswerk gegen Bezahlung ersetzt.
o) für Kleintransformatoren zum Bettieb von Klingelanlagen
und Türöffnern.
Die monatliche Pauschalgebühr richtet sich nach dem Eigen-
verbrauch (Leerlauf) des Transformators und beträgt:
für solche bis zu 1 Watt Eigenverbrauch 30 Pf.,
für solche mit größerem Eigenverbrauch 60 Pf.
Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Transformator
vor oder hinter dem Zähler angeschlossen ist, da dieser den ver-
brauchten Ettom wegen der geringen Stärke nicht anzeigt.
Gastarife.
a) für Koch- und Leuchtgas 20 Pf. je edm
b) für eine Gasmünze 13 Pfg.
1. Allgemeiner Tarif.
Gasmessergebühren:
3-flammig %jährl. 0,50 WM 30-flammig %jährl. 3,50 WM
5- „
„ 1,50 „
50- „
„ 4,50
10- „
,, 2,25 ,,
60- „
„ 5,25
15-
,, 2,60 ,,
80- „
„ 6,—
20- „
,, 3,— „
100-
„ 6,75
Bei einem Verbrauch von über 60 obm zwischen 2 Ablesungen,
soweit sie nicht mehr als 5 Wochen auseinanderliegen, sind zu be
rechnen:
bis einschl. 150 obin
„ „ 300 „
,, ,, 500 ,,
„ „ 1000 „
„ „ 1500 „
über 1500 „
18,5 Pf. je obm
18
17
16
15,5,, „
15 ,, ,,
Werden dauernd größere Mengen Gas abgenommen, empfiehlt
sich der Abschluß eines Lieferungsvertrages.
Bei Abschluß von Verträgen mit der Verpflichtung zu einer
Iahresabnahme von mindestens 2000 obm treten ermäßigte Preise
in Kraft.
2. Tarif für Gas zu Raumheizungszwecken.
Das zur Raumheizung verbrauchte Gas wird mit 12 Pf. je
odm berechnet, wenn gesonderte Messung erfolgt. Der erforderliche
Zwischenmesser wird vom Werk gegen eine vierteljährliche Gebühr
von 1 WM gestellt. Wird ein Jahresverbrauch von mindesten»
3000 ebm garantiert, kann ein besonderer Preis vereinbart werden.
Sparkasse
Spareinlagen gegen zeitgemäße Verzinsung. Scheck- u. Über
weisungsverkehr. Kontokorrentverkehr mit Kreditgewährung.
Die Sparkaffenbücher können gegen Abgabe eines Stichwortes
gesperrt werden.
Hinterlegungsstelle für Wertpapiere. Vermietung von verschließ-
baren Schrankfächern in der Stahlkammer. Gewährung von
Fanstpfanddarlehen. Leihweise Ausgabe v. Haussparbüchsen.