Teil I. Auszug a. d. Bedingungen etc. — Schuldbuch der Stadt Cassel. — Stadt. Sparkasse. 15
Der vom Elektrizitätswerk abgegebene elektrische Strom wird durch Elektrizitätszähler
gemessen, welche den Stromabnehmern mietweise überlassen werden.
Der Grundpreis des elektrischen Stromes für Beleuchtungszwecke beträgt ab Oktober
192*2 25 M., für Arbeitsleistung und sonstige Zwecke, soweit er nicht zur Beleuchtung
dient, 23 M. für die Kilowattstunde.
Für Anlagen größeren Umfanges können besondere Preisvereinbarungen getroffen werden.
Für Treppenhäuser werden besondere elektrische Beleuchtungen eingerichtet, sodaß die
Ein- und Ausschaltung der Lampen selbsttätig erfolgt. Die Bedienung und Unterhaltung der
artiger Treppenhausanlagen geschieht gegen feste Jahressätze, welche in vierteljährlichen Baten
erhoben werden.
Die Kündigung der Stromentnahme seitens des Stromabnehmers muß mit einer Frist
von 1 Monat schriftlich erfolgen.
Bestimmungen
über die Herstellung von Anschlüssen an die stiidt. Gas-, Wasser- u. Elektrizitätsleitungen.
Zur Vermeidung wiederholter Straßenaufbrüche und unnötiger Verzögerung der Straßen
wiederherstellung ist es erforderlich, daß jeder, der sein Grundstück an die städtische
Kanalisation, Gas-, Wasser- oder elektrische Leitung anschließen will, alle beabsichtigten
Anschlüsse möglichst gleichzeitig beantragt und die für die Zulassung der Anschlüsse vorge
schriebenen Bedingungen sofort nach erhaltener Aufforderung erfüllt. Erst, wenn dieser Vor
schrift entsprochen ist, werden das Stadtbauamt und die Direktion der städtischen Gas-,
Wasser- und Elektrizitätswerke die beantragten Anschlüsse ausführen. Die Anträge auf
Ausführung aller Anschlüsse sind entweder beim Stadtbauamt, Abt. II, oder bei der Direktion
der gewerblichen Werke anzubringen, von wo aus das weiter Erforderliche besorgt werden wird.
In der Zeit vom 1. Dezember bis 1. März werden Straßenaufbrüche zur Herstellung
von Versorgungsleitungen nur in Notfällen gestattet.
Schuldbueh der Stadt Cassel.
Schuldverschreibungen der Stadt Cassel können gegen Einlieferung bei der Stadt
hauptkasse im Hathaus und Hinterlegung bei den städtischen Hinterlegungsstellen in
das Stadtschuldbuch eingetragen werden. Die Stadt besorgt alsdann die gesamte Ver
waltung der hinterlegten Schuldverschreibungen einschließlich Überwachung der Verlosung,
Auszahlung der Zinsen usw. gebührenfrei.
Den Besitzern städtischer Schuldverschreibungen, namentlich den Verwaltern großer
Vermögensmassen, wie Kassen-, Mündel-, Stiftungsvermögen, bietet die Benutzung des Stadt
schuldbuches und besonders mit Rücksicht auf den Depotzwang auf Grund der Verordnung
über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht mit Rücksicht auf die Sicherheit und Bequemlich
keit der Verwaltung ganz erhebliche Vorteile.
Formulare zu Hinterlegungs- und Eintragungsanträgen werden im städtischen Rechnungs
amt oder bei der Stadthauptkasse, woselbst a.uch alles Nähere zu erfahren ist, ausgegeben.
Um dem Publikum die Benutzung des Stadtschuldbuches zu er
leich tern, werden alle städtischen Schuldverschreibungen kostenfrei als
Buch schulden eingetragen.
Städtische Sparkasse.
Kassenstunden an jedem Werktage von vormittags ‘/«O bis 1 /tl Uhr, nachmittags von 3 bis 4 Uhr,
Mittwochs und Sonnabends von ‘/29 bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen).
Hauptstelle: Rathaus, Königsstraße. — Zweigstelle I: Hohenzollernstraße 48.
Zweigstelle II: Untere Karlsstr. 9. Z w e i g s t e 11 e III: Fuldabrücke 4.
Verzinsung der Spareinlagen: 3 1 /* °/o. Tägliche Verzinsung. Scheck-und Überweisungsverkehr.
Die Sparkassenbücher können gegen Abgabe eines Stichwortes gesperrt werden.
Hinterlegungsstelle für Wertpapiere. Vermietung von verschließbaren Schrankfächern in
der Stahlkammer. Gewährung von Faustpfanddarlehen. Leihweise Ausgabe von Haussparbüchsen.