Full text: Adreßbuch der Residenzstadt Cassel sowie der Ortschaften Harleshausen, Ihringshausen, Niedervellmar, Niederzwehren, Oberzwehren, Sandershausen, Waldau, Wolfsanger, Gutsbezirke Fasanenhof und Wilhelmshöhe (Jg. 79.1912)

! Teil I. 
Verkehrswesen. 
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Nr. 6. Friedhof — Königsplatz — Karthlinserstraße — Nenmarkt. 3 Teilstrecken. 
Nr. 7. Rothenditmold — Bahnhof Unterstadt — Königsplatz — Tisch heinstr. — Frankf. Str. 
4 Teilstrecken. 
P Nr. 8. Bahnhof Cassel — Königsplatz — Tischbeinstr. — Frankf. Str. 3 Teilstrecken. 
Jede Teilstrecke kostet 5 Pf., Mindestpreis für einen Fahrschein 10 Pf. 
Auf der Linie 1 tindet 6-Minutonvcrkohr, auf den übrigen Linien 12-Minutenverkohr statt. 
I Taschenfahrpläne sind bei dou Schaffnern der Motorwagen für 10 Pfennig zu habon. 
Fahr-Bedingungen. 
Die Fahrscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für die vom Schaffner bozoichnete 
Strecke unter einmaligem Umsteigeu bei unmittelbarem Wagenwechsel an der vom Schaffner 
zu bezeichnenden Haltestelle (Bahnhof Wilhelmshöhe, Neumarkt, Rathaus, Königsplatz, Friedhof, 
Germaniastr., Annastr., Bahnhof, Lutherstr., Hodwigstr., Altmarkt, Wolfsauger Str.), soweit 
Platz vorhandou. — Die nicht zum Umsteigon gezeichneten Fahrscheine gelten nur für die Fahrt 
in dem Wagen, in welchem dieselben gelöst sind, verlieren also ihre Giltigkeit, sobald dor Fahr- 
I gast diesen Wagon verläßt. Unterbrechungen der Fahrt, sowie Umsteigen aus dem einen in den 
anderen Wagen eines Zuges sind daher unzulässig. 
Umsteigefahrscheine für die Mulanglinie werden auf der weißen Linie zwischen Königs 
platz und Staatsbahnhof Wilhelmshöhe an Sonn- und Festtagen von 2—4 Uhr nachmittags nicht 
ausgegebon; auf den übrigen Linien erfolgt die Ausgabe nur an den Werktagen bis 1 Uhr 
nachmittags. 
Die Fahrscheine sind während der Fahrt aufzubowahron und den Aufsichtsboamten au 
Vorlaugen offen auszuhändigen. — Bei Betriebsstörungen kann Anspruch auf Entschädigung nicht 
erhoben worden. 
Auf jeden Fahrschein, mit Ausnahme dor Kinderfahrscheine, darf ein Kind im Alter 
unter 4 Jahren frei fahren, jedes weitere Kind unter 4 Jahren sowie jedes Kind im Alter zwischen 
4 und 10 Jahren zahlt auf allen Linien 10 Pfennig, jedoch ohne Anrecht auf einen der im 
Innern und auf den Plattformen der Wagen an ges chr ie be n o n Plätze. In jedem Wagen 
werden an Kindern im Alter zwischen 4 und 10 Jahren 50°/o über die im Wageninnern an- 
geschriebeno Zahl von Sitzplätzen hinaus zur Beförderung zugelassen. Freifahreude Kinder unter 
1 Jahren, welche von den Angehörigen auf den Schoß genommen werden müssen, sind als 
Fahrgästo nicht zu zählen. Die überzähligen Kinder dürfen sowohl im Wageninnern als auch 
auf der Plattform stehen. Umsteigen ist auf Kinderfahrscheine nicht gestattet. 
Kleine Hunde und andere kleine Tiero werden im Wageninnern frei befördert, wenn 
sie aut dem Schoße getragen und die Mitfahronden durch sie nicht belästigt werden. Größere 
Hunde mäßen an der Leine geführt werden und dürfen nur auf den vorderen Plattformen 
gegen Entrichtung des tarifmäßigen Personenfahrgeldes befördert werden. 
Zeit- und Schülerkarten. 
Zur Ausgabe gelangen persönliche Karten für einen Kalendermonat zu nachstehenden 
, Preisen: 
a ‘ J J ’ a ^ n . ne tzkarten, gültig zu beliebiger Fahrt auf dem ganzen Straßenbahnnetze, zu 12,40 
Mk. einsclil. 40 Pfg. Fahrkartenstouer. 
b. Streckonkarten, gültig an Werktagen, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nur bis 
l 1 , a Uhr nachmittags, zu 6,20 Mk. für eine 10 Pfg.-Strecke, 7,70 Mk. für eine 15 Pfg.-Strecke, 
9,20 Mark für eine 20 Pfg.-Strecke einschl. 20 Pfg. Fahrkartensteuer. 
c. Streckenkarten für Schüler, gültig nur an den Werktagen bis 8 Uhr abends und ohne 
Anrecht auf einen Sitzplatz zu 3 Mk. für eine 10 Pfg.-Strecke, 4 Mark für eine 15 Pfg.-Strecke, 
o Mark für eine 20 Pfg.-Strecke. 
Die Schülerkarten werden auf Grund eines Schulzeugnisses für Schüler öffentlicher Lehr- 
anstalten nur zum Zwecke des Schulbesuchs, aber nicht für Besucher von Fach- und Fort 
bildungsschulen ausgestellt. 
Abdrücke des für die Strecken-Abonnements maßgebenden Verzeichnisses der auszu- 
gobenden Teilstrecken werden von der Direktion kostenlos verabfolgt. 
alljährlich einmal erforderliche Ausstellung der Zeitkarten erfolgt nur bei der Direktion, 
>V llhelmshöher Allee 346, an den Werktagen von 9—1 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nach 
mittags. Die Zeitkarten müssen behufs ihrer Gültigkeit von den Inhabern mit Vor- und Zunamen 
imit Tinte geschrieben) versehen werden und eine deutlich erkennbare, aufgezogene Photographie 
(* isitformatj des Inhabers tragen, welche von dor Ausgabestelle auf der Karte befestigt wird. 
Die Entrichtung des Zeitkartenfahrgeldes erfolgt durch Lösung von Monats-Wortmarken, 
die von den Inhabern in die Karte an vorgeschriebener Stelle einzukleben sind. Das Abonnement 
kann nach beliebiger Unterbrechung auf ganze Monate innerhalb der Giltigkeitsdauer der Karte 
durch Lösung und Einklebung entsprechender Monats-Wertmarken erneuert worden. Der \ erkauf 
aer Wertmarken findet bei der Direktion und außerdem an den Werktagon in den üblichen Ge 
schäftsstunden bei der Filiale der Dresdner Bank, Kölnische Straße H, statt.
	        
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