Full text: Adreßbuch der Residenzstadt Cassel sowie der Ortschaften Harleshausen, Ihringshausen, Niedervellmar, Niederzwehren, Oberzwehren, Sandershausen, Waldau, Gutsbezirk Wilhelmshöhe und Wolfsanger (Jg. 77.1910)

Verkehrswesen. 
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Teil I. 
4 Jahren, welche von den Angehörigen auf den Schoß genommen worden müssen, sind als 
Fahrgäste nicht zu zählen. Die überzähligen Kinder dürfen sowohl im Wageninnern als auch 
auf der Plattform stehen. Umsteigen ist auf Kinderfahrsehoine nicht gestattet. 
Kleine Hunde und andere kleine Tiere werden im Wageninnern froi befördert, wenn 
sie aut dem Schoße getragen und die Mitfahrenden durch sie nicht belästigt werden. Größore 
Hunde müßen an der Leine geführt werden und dürfen nur auf den vorderen Plattformen 
gegen Entrichtung des tarifmäßigen Personenfahrgeldes befördert worden. 
Zeit- und Schülerkarten. 
Zur Ausgabe gelangen persönliche Karten für einen Kalendermonat zu nachstehenden 
Preisen: 
a. Bahnnetzkarten, gültig zu beliebiger Fahrt auf dem ganzen Straßenbahnnetze, zu 12,40 
Mk. einschl. 40 Pfg. Fahrkartenstouer. 
b. Streckenkarten, gültig an Werktagen, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nur bis 
l 1 /* Uhr nachmittags, zu 6,20 Mk. für eine lO-Pfg.-Strecke, 7,70 Mk. für eine 15-Pfg.-Strecke, 
9,20 Mark für eine 20-Pfg.-Strecke einschl. 20 Pfg. Fahrkartensteuer. 
c. Streckenkarten für Schüler, gültig nur an den Werktagen bis 8 Uhr abends, zu 3 Mk. 
für eine lO-Pfg.-Strecke, 4 Mark für eine 15 Pfg.-Strecke, 5 Mark für eine 20-Pfg.-Strecke. 
Die Schülerkarten werden auf Grund eines Schulzeuguisses nur für Schüler öffentlicher 
Lehranstalten, aber nicht für Besucher von Fach- und Fortbildungsschulen ausgestellt. 
Abdrücke des für die Strecken-Abonnements maßgebenden Verzeichnisses der auszu 
gebenden Teilstrecken werdon von der Direktion kostenlos verabfolgt. 
Die alljährlich einmal erforderliche Ausstellung der Zeitkarten erfolgt nur bei der Direktion, 
Wilhelmshöher Allee 346, an den Werktagen von 9—1 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nach 
mittags. Die Zeitkarten müssen behufs ihrer Gültigkeit von den Inhabern mit Vor- und Zunamen 
(mit Tinte geschrieben) versehen werden und eine deutlich erkennbare, aufgezogene Photographie 
(Visitformat) des Inhabers tragen, welche von der Ausgabestelle auf der Karte befestigt wird. 
Die Entrichtung des Zeitkartenfahrgeldes erfolgt durch Lösung von Monats-Wortmarken, 
die von den Inhabern in die Karte an vorgeschriebener Stelle einzukleben sind. Das Abonnement 
kann nach beliebiger Unterbrechung auf ganze Monate innerhalb der Giltigkeitsdauer der Karte 
durch Lösung und Einklebung entsprechender Monats-Wertmarken ernouert werdon. Der Verkauf 
der Wertmarken findet bei der Direktion und außerdem an den Werktagen in den üblichen Ge 
schäftsstunden bei der Filiale der Dresdner Bank, Kölnische Straße 11, statt. 
Paketbeförderung. 
1. Für die Beförderung von Paketen, Kleingütern und Gepäckstücken innerhalb des Bahn 
gebietes, einschl. Bestellung in das Haus des Empfängers, sind bei der Aufgabe zu entrichten: 
a) für ein Stück bis 5 kg Gewicht 20 Pfg., b) für ein Stück über 5 bis 25 kg Gewicht 
40 Pfg., c) für ein Stück über 25 bis 50 kg Gewicht 60 Pfg., d) für jede weiteren 50 kg Gewicht 
40 Pfg. Sendungen werden von dem Schaffner eines jeden in der Richtung dos Versandzieles 
fahrenden Straßenbahnwagens sowie in den als Annahmestellen gekennzeichneten Geschäften, 
angenommen. Auf Wunsch werden die Sendungen aus den Geschäften und Wohnungen abge 
holt. Die Abholungsgebühr beträgt bei Sendungen bis zusammen 25 kg 10 Pfennig, über 25 kg 
20 Pfennig. Bei regelmäßig wiederkehrondor Aufgabe von Sendungen wird eine Abholungsgebühr 
nicht orhoben. An Sonn- u. Festtagen findet eine Bestellung der Sendungen nicht statt. 
2. Handgepäck der Fahrgäste, welches im Innern der Wagen auf dem Schoße 
und auf den Perrons in der Hand gehalten werden kann, ohne die festgesetzten Plätze für die 
Fahrgäste zu beengen, wird unentgeltlich befördert. 
Für die Beförderung gebührenpflichtiger Gepäckstücke, welche auf dom Vorderperron 
untergebracht werden, ist von den Bahrgästen zu entrichten: 
a) bei einem Gowicht bis 25 kg der gleiche Betrag des tarifmäßigen Personenfahrgeldes 
für die zurückzulegende Strecke; b) bei einem Gewicht über 25 bis 50 kg der doppelte Betrag 
diesos Personenfahrgeldes; c) für jedo weiteren 50 kg ein Zuschlag von 20 Pfennig ohne Rück 
sicht auf die zurückzulegende Strecke; d) für Fahrräder und Kinderwagen der doppelte Betrag 
des tarifmäßigen Personenfahrgeldes für die zurückzulegende Strecke. 
Winter-Fahrplan der Herkuleshahn. 
• Giltig vom 1. Oktober 1909 ab. 
Kirchweg-Germaniastr.—Palmenbad-Mulang—Herkules. 
Ab Kirchweg-Germaniastr.: 8.00 9.00 +9.30 10.00 +10.30 11.00 +11.30 12.00 1.24 1.48 2.12 
+2.24 2.36 +2.48 3.00 +3.12 3.24 +3.36 3.48 4.12 5.00 6.00 7.12 
8.24. 
An Herkules: 8.29 9.29 9.59 10.29 10.59 11.29 11.59 12.29 1.56 2.20 2.44 2.56 
3.08 3.20 3.32 3.44 3.56 4.08 4.20 4.44 5.29 6.33 7.45 8.40 Goß- 
mann’sche Naturheilanstalt. 
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