Verkehrswesen.
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Teil I.
4 Jahren, welche von den Angehörigen auf den Schoß genommen worden müssen, sind als
Fahrgäste nicht zu zählen. Die überzähligen Kinder dürfen sowohl im Wageninnern als auch
auf der Plattform stehen. Umsteigen ist auf Kinderfahrsehoine nicht gestattet.
Kleine Hunde und andere kleine Tiere werden im Wageninnern froi befördert, wenn
sie aut dem Schoße getragen und die Mitfahrenden durch sie nicht belästigt werden. Größore
Hunde müßen an der Leine geführt werden und dürfen nur auf den vorderen Plattformen
gegen Entrichtung des tarifmäßigen Personenfahrgeldes befördert worden.
Zeit- und Schülerkarten.
Zur Ausgabe gelangen persönliche Karten für einen Kalendermonat zu nachstehenden
Preisen:
a. Bahnnetzkarten, gültig zu beliebiger Fahrt auf dem ganzen Straßenbahnnetze, zu 12,40
Mk. einschl. 40 Pfg. Fahrkartenstouer.
b. Streckenkarten, gültig an Werktagen, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nur bis
l 1 /* Uhr nachmittags, zu 6,20 Mk. für eine lO-Pfg.-Strecke, 7,70 Mk. für eine 15-Pfg.-Strecke,
9,20 Mark für eine 20-Pfg.-Strecke einschl. 20 Pfg. Fahrkartensteuer.
c. Streckenkarten für Schüler, gültig nur an den Werktagen bis 8 Uhr abends, zu 3 Mk.
für eine lO-Pfg.-Strecke, 4 Mark für eine 15 Pfg.-Strecke, 5 Mark für eine 20-Pfg.-Strecke.
Die Schülerkarten werden auf Grund eines Schulzeuguisses nur für Schüler öffentlicher
Lehranstalten, aber nicht für Besucher von Fach- und Fortbildungsschulen ausgestellt.
Abdrücke des für die Strecken-Abonnements maßgebenden Verzeichnisses der auszu
gebenden Teilstrecken werdon von der Direktion kostenlos verabfolgt.
Die alljährlich einmal erforderliche Ausstellung der Zeitkarten erfolgt nur bei der Direktion,
Wilhelmshöher Allee 346, an den Werktagen von 9—1 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nach
mittags. Die Zeitkarten müssen behufs ihrer Gültigkeit von den Inhabern mit Vor- und Zunamen
(mit Tinte geschrieben) versehen werden und eine deutlich erkennbare, aufgezogene Photographie
(Visitformat) des Inhabers tragen, welche von der Ausgabestelle auf der Karte befestigt wird.
Die Entrichtung des Zeitkartenfahrgeldes erfolgt durch Lösung von Monats-Wortmarken,
die von den Inhabern in die Karte an vorgeschriebener Stelle einzukleben sind. Das Abonnement
kann nach beliebiger Unterbrechung auf ganze Monate innerhalb der Giltigkeitsdauer der Karte
durch Lösung und Einklebung entsprechender Monats-Wertmarken ernouert werdon. Der Verkauf
der Wertmarken findet bei der Direktion und außerdem an den Werktagen in den üblichen Ge
schäftsstunden bei der Filiale der Dresdner Bank, Kölnische Straße 11, statt.
Paketbeförderung.
1. Für die Beförderung von Paketen, Kleingütern und Gepäckstücken innerhalb des Bahn
gebietes, einschl. Bestellung in das Haus des Empfängers, sind bei der Aufgabe zu entrichten:
a) für ein Stück bis 5 kg Gewicht 20 Pfg., b) für ein Stück über 5 bis 25 kg Gewicht
40 Pfg., c) für ein Stück über 25 bis 50 kg Gewicht 60 Pfg., d) für jede weiteren 50 kg Gewicht
40 Pfg. Sendungen werden von dem Schaffner eines jeden in der Richtung dos Versandzieles
fahrenden Straßenbahnwagens sowie in den als Annahmestellen gekennzeichneten Geschäften,
angenommen. Auf Wunsch werden die Sendungen aus den Geschäften und Wohnungen abge
holt. Die Abholungsgebühr beträgt bei Sendungen bis zusammen 25 kg 10 Pfennig, über 25 kg
20 Pfennig. Bei regelmäßig wiederkehrondor Aufgabe von Sendungen wird eine Abholungsgebühr
nicht orhoben. An Sonn- u. Festtagen findet eine Bestellung der Sendungen nicht statt.
2. Handgepäck der Fahrgäste, welches im Innern der Wagen auf dem Schoße
und auf den Perrons in der Hand gehalten werden kann, ohne die festgesetzten Plätze für die
Fahrgäste zu beengen, wird unentgeltlich befördert.
Für die Beförderung gebührenpflichtiger Gepäckstücke, welche auf dom Vorderperron
untergebracht werden, ist von den Bahrgästen zu entrichten:
a) bei einem Gowicht bis 25 kg der gleiche Betrag des tarifmäßigen Personenfahrgeldes
für die zurückzulegende Strecke; b) bei einem Gewicht über 25 bis 50 kg der doppelte Betrag
diesos Personenfahrgeldes; c) für jedo weiteren 50 kg ein Zuschlag von 20 Pfennig ohne Rück
sicht auf die zurückzulegende Strecke; d) für Fahrräder und Kinderwagen der doppelte Betrag
des tarifmäßigen Personenfahrgeldes für die zurückzulegende Strecke.
Winter-Fahrplan der Herkuleshahn.
• Giltig vom 1. Oktober 1909 ab.
Kirchweg-Germaniastr.—Palmenbad-Mulang—Herkules.
Ab Kirchweg-Germaniastr.: 8.00 9.00 +9.30 10.00 +10.30 11.00 +11.30 12.00 1.24 1.48 2.12
+2.24 2.36 +2.48 3.00 +3.12 3.24 +3.36 3.48 4.12 5.00 6.00 7.12
8.24.
An Herkules: 8.29 9.29 9.59 10.29 10.59 11.29 11.59 12.29 1.56 2.20 2.44 2.56
3.08 3.20 3.32 3.44 3.56 4.08 4.20 4.44 5.29 6.33 7.45 8.40 Goß-
mann’sche Naturheilanstalt.
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