Full text: Adressbuch der Residenzstadt Cassel sowie der Ortschaften Harleshausen, Ihringshausen, Niedervellmar, Niederzwehren, Sandershausen, Waldau, Gutsbezirk Wilhelmshöhe und Wolfsanger (Jg. 76.1909)

Teil I, 
Verkehrswesen. 
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für 3—4 Personen 3 Mk. 50 Pfg.; b) für die Hinfahrt, wenn gleichzeitig auch die Rück 
fahrt beansprucht wird: am Tage: —,Nachts: fürl—2Personen 1 Mk.,für3—4 Personen 2 Mk. 
Anmerkung. Nach C.-Rothenditmold, C.-Bettenhausen,Wolfsanger, Waldau, NeueMühlo, Sanders 
hausen und Niederzwehren werden für die unter Ba bozeichneten Fahrten am Tage keine 
Zuschläge, des Nachts aber 1 Mk. 50 Pfg. bezw. 2 Mk. Zuschlag erhoben, für die unter 
B b bezeichneton Fahrten des Nachts werden 75 Pfg. bezw. 1 Mk. Zuschlag in Ansatz ge 
bracht. Die Erhebung des Stadtzuschlages von 75 Pfg. neben den für Nachtfahrten nach 
ausserhalb festgesetzten Zuschlägen ist unzulässig. 
C. Für Fahrten nach den oberhalb des Schlosses — Treibhaus nebst umliegenden Gebäuden 
und der Dr. Wiedorhold’schen Kuranstalt — belegenon Wilhelmshöher Anlagen bis zum 
Herkules und Hohongras Taxe III. Dazu an Zuschlag, ohne Rücksicht auf die Personon- 
zahl: a) für die Hinfahrt, falls die Droschke für dio Rückfahrt nicht beansprucht wird: 
gewöhnlich 4 Mk., Nachts 6 Mk., an Sonn- und sog. Wassertagen, jedoch erst von 12 Uhr 
Mittags ab 5 Mk., Nachts 6 Mk.; b) für die Hinfahrt, wenn gleichzeitig auch dio Rück 
fahrt beansprucht wird, an allen Tagen 2 Mk., Nachts 3 Mk. 
Anmerkung. Bei Benutzung des oberhalb der Dr. Wiederhold'schon Anstalt nach der Drusel 
und Neu-Holland führenden Weges und der Kohlenstrasse kommt Tarif B in Anwendung, 
weil diese Wege nicht zu den Wilhelmshöher Anlagen gehören. 
I). Für Rückfahrten, von ausserhalb: am Tage 1—2 Personen Taxe I, 3—4 Personen Taxe II, 
bei Nacht Taxe III. 
E. Für 1 Kind unter 10 Jahren in Begleitung Erwachsener ist Fahrgeld nicht zu entrichten. 
2 solcher Kinder gelten für eine, 3 oder 4 Kinder aber für zwei erwachsene Personen, 
— Für Wartezeit berechnet der Fahrpreis-Anzeiger bei allen Fahrten für jo angefaugene 
4 Minuten 10 Pfg., für die volle Stunde danach 1 Mk. 50 Pfg. — Für Mitnahme einer fünften 
Person an Zuschlag 50 Pfg. — Für Mitnahme eines Hundes an Zuschlag 50 Pfg. — Ge 
päck ist frei. Gepäck von mehr als 60 kg ist der Führer zu befördern nicht verpflichtet. 
Bemerkung. Der Kutscher ist verpflichtet, den Fahrgast vor Beginn der Fahrt auf die zu 
berechnenden Zuschläge, welche er sofort mit der Taxe einzuschalten hat, aufmerksam zu 
machen, andernfalls hat er keinen Anspruch auf diese Gebühr. 
Taxe für die Dienstmänner der Residenzstadt Cassel 
vom 2. April 1903. . 
A. Für bestimmte einzelne Gänge und Bestellungen jeder Art mit oder ohne Gerätschaften 
im inneren Stadtgebiet, welches folgende Strassen etc. und die von ihnon umschlossenen Stadt 
teile umfasst: „Von Unterstadtbahnhof über den Reisberg zum Oberstadtbahnhof, Kronprinzen- 
strasse, Weigelstrasse, Amalionstrasse, Humboldtstrasse, Weinbergstrasse, Frankfurter Strasse bis 
zur Kreuzung des Philosophenweges, Voraue, Unterneustadt bis zur Losse und Wahlobach, 
Schützenstrasse bis zum Kleinen Ring und dessen Fortführung, Moritzstrasse, Ludwigstrasse, 
Holländische Strasse bis zum Friedhof.“ 
1. Mit Lasten bis 5 kg Gewicht oder ohne Gepäck 30 Pfg. 
2. Mit Lasten von 5—25 kg Gewicht 40 „ 
3. Mit Lasten von 25—50 kg Gewicht , 60 „ 
4. Bei Lasten von mehr als 50 kg Gewicht sind für jede weiteren 25 kg mehr zu zahlen 20 „ 
5. Verlangt der Auftraggeber Rückantwort, so ist solche zu überbringen für ... 15 „ 
6. Die auf vorherige Bestellung an einem bestimmten Orte erschienenen Diestinänner 
sind verpflichtet, 5 Minuten unentgeltlich auf die Aufträge etc. zu warten; bei 
B. Für Bestellungon, Gänge ausserhalb der unter A. festgesetzten Abgrenzungslinie, sowie 
für Bestellungen und Gänge als Begleitung auf Zeit für jede Stunde: 
Sommer, oder von 8 Uhr abends bis morgens 7 Uhr im Winter (Nachtzeit) geleistet werden, 
ist die Hälfte der Taxsätze mehr zu berechnen. 
Anmerkung: 1. Es ist zulässig, dass die Auftraggeber vor Beginn (1er Leistung andere als 
in der Taxe angegebene Preise vereinbaren. 
2. Alle anderen, in dieser Taxe nicht aufgeführten Dienstleistungen unterliegen 
der vorherigen froien Vereinbarung. 
längerem Warten ist zu zahlen bis zu 'U Stunde 
Ueber */4 Stunde von 15 zu 15 Minuten 
1. Mit Lasten bis zu 5 kg Gewicht 
2. Mit Lasten von 5—25 kg Gewicht . 
3. Mit Lasten von 25—50 kg Gewicht 
50 Pfg. 
4. Mit Lasten von mehr als 50 kg Gewicht sind für jede weiteren 25 kg mehr zu zahlen 20 
C. Für sonstige Arbeitsleistungen: 
1. Für die Stunde: a. ohne Gerätschaften 
b. mit „ 
2. Für den x / 2 Tag (5 Arbeitsstunden): a. ohne Gerätschaften 
40 Pfg. 
50 ,. 
1,75 Mk. 
U. UH* ,, 
3. Für den ganzen Tag (10 Arbeitsstunden): a. ohne Gerätschaften 
2,00 „ 
u. uno ,, ,, 
Für Dienstleistungen, welche in der Zeit von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr im 
b. mit 
3,50 ,, 
4,00 „
	        
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