12
Verkehrswesen.
Teil I.
gebühren sind an das Telegraphenamt zu stellen. Nur wenn Veranlassung vorliegt, gegen die
Entscheidung eines Post- oder Telegraphenamts Berufung zu ergreifen, ist die Ober-Postdirektion,
als die obere Instanz, zuständig.
a. Post-Verkeh r.
Leeren der Briefkasten.
Der Briefkasten am Posthause (Königsplatz) wird 15 Minuten und derjenige am Posthauso
(Hohenzollernstrasso 24) 10 Minuten vor Abgang einer jeden Post geleert, die am Bahnhofs
gebäude angebrachten Briefkasten 15 Minuten vor Abgang eines jeden zur Postbeförderung be
nutzten Zuges. Die Gänge zur Leerung der Strassenbriefkasten beginnen zu folgenden Zeiten:
A. Im Bereich des Postamts 1 (Königsplatz).
a. An Werktagen: 5, 7 57 10 12 vorm., I 12 , 4 12 , 5 48 nachm., 7 27 , 9 J2 abends.
b. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: 5, 10 15 vorm., 4 nachm., 8 45 abends.
Die Leerungsgänge dauern 8 /4 bis 1 Stunde.
B. Im Bereich des Postamts 2 (Bahnhof).
a. A11 Werktagen: 5 45 , 9 15 , 10 30 vorm., 2 C0 , 5 00 , 6 30 nachm., 8 00 , 9°°, 10 15 abends.
b. A 11 Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: 5 45 , 12 00 vorm., 5 30 nachm., 9°° abends.
Die Postschalter sind geöffnet:
Beim Postamt 1 (Königsplatz), Postamt 2 (Hohenzollernstrasse 24) und Postamt 2 (Bahnhof).
a. An Werktagen:
I111 Sommer: von 7 Uhr vorm, bis 8 Uhr abends.
Im Winter: von 8 Uhr vorm, bis 8 Uhr abends, die Ausgabestelle beim Postamt 1 von
7 4 / 2 Uhr vorm. an.
b. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen:
I111 Sommer: von 7—9 Uhr vorm., von 12—1 Uhr mittags.
I111 Winter: von 8—9 Uhr vorm., von 12—1 Uhr mittags, die Ausgabestelle von 7 4 /2 Uhr vorm. an.
Ausserhalb der angegebenen Dienststunden werden angenommen a) bei dem Postamt 1:
1. gegen besondere Einlieferungsgebühr Einschreibsendungen und gew. Pakete, 2. Telegramme: im
Sommer von 9 Uhr abends bis 7 Uhr vorm., im Winter von 9 Uhr abends bis 7 4 /2 Uhr vorm.,
b) 1. bei dem Postamt 2, Hohenzollernstrasse 24, an Sonntagen: Telegramme von 9—12 Uhr vorm.,
c) bei dem Postamt 2 (Bahnhof): 1. gegen besondere Einlieferungsgcbühr Einschreibsendungen
und gew. Pakete; 2. Telegramme: ohne Unterbrechung bei Tag und Nacht.
Beim Postamt 3 (Altmarkt).
a. A 11 Werktagen : von 8 Uhr vorm, bis 1 Uhr nachm, und von 2—8 Uhr abends. (Von
1—2 Uhr mittags nur Annahme von Telegrammen und Ferngesprächen.)
b. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: von 8—9 Uhr vorm, und von 12—1 Uhr nachm.
Beim Postamt 5 (Wilhelmshöher Allee 122).
a. An Werktagen:
Im Sommer: von 7 Uhr vorm, bis 1 Uhr mittags und von 2 bis 8 Uhr abends.
I111 Winter: von 8 Uhr vorm, bis 1 Uhr mittags und von 2 bis 8 Uhr abends.
Zu a. (Von 1—2 Uhr mittags nur Annahme von Telegrammen und Ferngesprächen),
b. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen:
I111 Sommer: von 7 bis 9 Uhr vorm, und von 12 bis 1 Uhr mittags.
Im Winter: von 8 bis 9 Uhr vorm, und von 12 bis 1 Uhr mittags.
Die Bestellung der angekommenen Gegenstände beginnt an Wochentagen.
Vom Postamt 1 ausgehend.
a. Gewöhnliche und eingeschriebene Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben
und Zeitungen: um 7 (im Winter um 7 15 Uhr) vorm., um 10 30 Uhr vorm., 12 15 nachm.,
um 4 Uhr nachm., um 6 25 Uhr nachm.
b. Briefe mit Wertangabe, Postanweisungen nebst Geldern, Nachnahmebriefe und
Postaufträge: um 8 Uhr vormittags und 4 30 Uhr nachmittags.
An Sonntagen und gesetzlichen Festtagen zu a) um 7 (im Winter 7 16 ) Uhr vorm., zu b) um
8 Uhr vorm.
Vom Postamt 2 (Hohenzollernstr. 24) ausgehend.
Gewöhnliche und eingeschriebene Pakete, Pakete mit Wertangabe und Nachnahme:
an Werktagen um 7 50 Uhr vorm, und um 4 15 Uhr nachm,
an Sonntagen findet eine Paketbestellung nicht statt.