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Städtische Sparkasse. — Höhe des Schulgeldes. — Standesamtliches.
Teil I.
Schaffung oder nachdem der Hund drei Monato alt geworden ist Unterlassene Anmeldungen
werden bestraft. Fälligkeitstermine 1.—14. April und 1.—14. Oktober oder bei der Anmeldung
(ohne vorausgehendo Aufforderung). Hauswirte und Stellvertreter sind zur Auskunftseiteilung
verpflichtet.
Städtische Sparkasse.
Ehemaliges Regierungsgebäude am Königsplatz, Kassengebäude im Hof, 1. Stock; geöffnet
werktäglich von 8 bis */*1 Uhr vormittags und 1 /24 bis 5 Uhr nachmittags.
Spareinlagen bis 3000 Mk. Verzinsung: 3 1 /*°/o.
Alle Einlagen, welche an den ersten drei Werktagen' eines jeden Monats
gemacht werden, werden noch für diesen Monat voll verzinst.
Die Sparkassenbücher können gegen Abgabe eines Stichwortes gesperrt werden.
Höhe des Schulgeldes in der Stadt Cassel.
Vom 1. April 1903 ab:
1. Die beiden Königlichen Gymnasien: In allen Klassen jährlich 130 Mk. (für
Einheimische und Auswärtige).
2. Königliche Baugewerkschule: Winter- wie Sommerhalbjahr 80 Mk.; ausserdem für
Schreib- und Zeichen-Geräte 17 Mk.
3. Realgymnasium: In allen Klassen jährlich 130 Mk., für Auswärtige 180 Mk.
4. Ober-Realschule (KölnischeStrasse): Von Sexta bis Unter-Sekunda jährlich 114 Mk., für
Auswärtige 160 Mk.; von Ober-Sekunda bis Ober-Prima 130 bezw. 180 Mk.
5. Realschule (Hedwigstr.): Von Sexta bis Prima jährlich 114 Mk., für Auswärtige 160 Mk.
6. Städtische Vorschule: In allen Klassen jährlich 72 Mk., für Auswärtige 96 Mk.
7. Sämtliche Bürgerschulen: Frei. Auswärtige 36 Mk. jährlich.
8. Höhere Mädchenschule: In den Klassen 10 bis 8: für Einh. 96 Mk., für Ausw. 144 Mk.;
in 7 bis 1 und in den Semmarklassen für Einheimische 120 M., für Auswärtige 160 Mk.
9. Mädchen-Mittelschule (Gehobene Mädchenschule): In allen Klassen jährlich 60 Mk.,
für Auswärtige 80 Mk.
10. Obligatorische gewerbliche Fortbildung-Schule: 6 Mk. jährlich.
11. Gewerbliche Zeichen- und Kuustgewerbeschule, bei der Aufnahme und halbj.
zahlbar: Tagesunterricht der Kunstgewerbeschule: wöchentlich bis 8 Stunden 7 Mk. (11 Mk.),
9 bis 16 Stunden 9 Mk. (15 Mk.), für den gesamten Tagesunterricht 20 Mk. (30 Mk.), für
Kunstgeschichte allein 8 Mk. (12 Mk.). — Abend- und Sonntagsuuterricht: wöchentl. 2 Stun
den 1 Mk. 50 Pf. (2 Mk. 50 Pf.), 4 Stunden 3 Mk. (5 Mk.), 5 oder 6 Stunden 4 Mk. 50 Pf.
(7 Mk. 50 Pf.), 7—12 Stunden 5 Mk. 50 Pf. (8 Mk. 50 Pf.), wobei die eingeklammerten
Preise für das Winterhalbjahr gelten.
Standesamtliches.
Standesamt Cassel I: Königsstrasse 32, Cassel II: Querallee 9, geöffnet werktäglich von
9—1 Uhr vormittags und 3—6 Uhr nachmittags, sowie Sonntags (jedoch nur für Eilfälle) von
.11 —12 Uhr vormittags. Mittwoch und Sonnabend vormittags finden nur Eheschliessungen
statt. Eheanzeigen: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags.
Der Bezirk Cassel II umfasst den westlichen Stadtteil mit folgender Grenzlinie: Nordseite
des Tannenwäldchens, Südseite des Oberstadtbahnhofs bis zum Weg bei Kölnische Strasse 64,
64^2, Kölnische Strasse, Karthäuserstrasse und Ulmenstrasse bis Landratsamt, Humboldtstrasse,
Schlangonweg, Philosophenweg, Privatweg nach der oberen Albrechtstrasse, obere Albrechtstrasse,
Frankfurter Landstrasse bis Gemarkungsgrenze Niederzwehren.
Reichsgesetz vom 6. Februar 1875.
Die durch Einführung des B. G.-B. eingetretenen Aenderungen sind im wesentlichen aus
dem vom Stadtkämmerer Barnor herausgegebenen Familienstammbuche zu ersehen. Die Ein
träge in letzteres erfolgen nach ministerieller Anordnung gebührenfrei.
Gehurten sind spätestens am 7. Tage nach der Geburt, den Tag der letzteren nicht mit
gerechnet, mündlich anzuzeigen: Totgeburten spätestens am folgenden Tage (also auch Sonn-